
Vorsorgen

Vorsorgen
Anliegen auswählenWer wichtige Entscheidungen für den Fall der Fälle rechtzeitig regelt, schützt sich und seine Angehörigen – rechtlich, organisatorisch und menschlich. Mit Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und weiteren notariellen Regelungen schaffen Sie Klarheit und stellen sicher, dass Ihre Wünsche auch dann gelten, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können.
Als Notar berate ich Sie fundiert und neutral zur individuellen Gestaltung Ihrer persönlichen Vorsorgedokumente – damit Sie im Ernstfall gut abgesichert sind.
Warum Vorsorge so wichtig ist
Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder fortgeschrittenes Alter können dazu führen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Ohne Vorsorge muss dann ein Betreuungsgericht tätig werden – und bestimmt womöglich eine fremde Person für wichtige Entscheidungen.
Mit notariellen Vorsorgedokumenten behalten Sie die Kontrolle – über medizinische Behandlungen, Vermögensfragen, Behördenkontakte oder unternehmerische Vertretung.
Die wichtigsten Instrumente der persönlichen Vorsorge
- Vorsorgevollmacht
Regelt, wer in Ihrem Namen handeln darf – etwa bei Bankgeschäften, Verträgen, Behörden oder im Pflegefall. Unverzichtbar, wenn keine gesetzliche Vertretung (z. B. Ehepartner) vorgesehen ist. - Patientenverfügung
Legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können – z. B. in Situationen wie Koma, schwerer Krankheit oder im Sterbeprozess. - Betreuungsverfügung
Falls doch ein Gericht eingeschaltet wird, bestimmen Sie hier, wer als gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden soll – und wer nicht. - Generalvollmacht
Eine besonders weitreichende Form der Vorsorgevollmacht, die alle Lebensbereiche abdeckt – oft kombiniert mit Vorsorge- oder Unternehmervollmachten. - Unternehmervollmacht
Für Selbstständige, Geschäftsführer oder Gesellschafter: Regelt, wer im Notfall geschäftlich handlungsfähig bleibt.
Ihre Vorteile mit notarieller Begleitung
- Höchste Rechtssicherheit und Anerkennung bei Banken, Behörden und Gerichten
- Prüfung Ihrer Geschäftsfähigkeit – dokumentiert durch den Notar
- Individuelle Gestaltung nach familiärer, gesundheitlicher und finanzieller Situation
- Vermeidung von Missbrauch durch klare Formulierungen
- Möglichkeit zur Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Für wen ist Vorsorge besonders wichtig?
- Alleinstehende, Paare und Familien mit Kindern
- Senioren und Menschen mit chronischer Erkrankung
- Unternehmer, Selbstständige und Geschäftsführer
- Personen ohne gesetzliche Angehörige
Sie möchten Ihre Selbstbestimmung auch in schwierigen Situationen bewahren – und Ihre Familie entlasten?
Dann begleite ich Sie gern – mit rechtssicheren Vorsorgedokumenten, individueller Beratung und zuverlässiger Umsetzung. Vorsorge ist keine Frage des Alters – sondern eine Entscheidung für Klarheit.
Ermöglichen einer oder mehreren Vertrauenspersonen, im Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit rechtsverbindlich Entscheidungen für Sie zu treffen – etwa in Vermögens- oder Gesundheitsfragen.
Dokumentation Ihres Willens zur medizinischen Behandlung für den Fall schwerer Krankheit oder Unfall – rechtsverbindlich und in enger Abstimmung mit Ihrer Vorsorgevollmacht.
Umfassende Vertretung in nahezu allen rechtlichen Angelegenheiten – häufig kombiniert mit einer Vorsorgevollmacht zur Absicherung in jeder Lebenslage.
Speziell für Unternehmerinnen und Unternehmer: Regelungen zur Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens im Vorsorgefall – z. B. bei Krankheit, Unfall oder längerer Abwesenheit.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Worin unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, für Sie in rechtlichen, finanziellen oder behördlichen Angelegenheiten zu handeln, sobald Sie selbst nicht mehr geschäftsfähig sind. Die Patientenverfügung legt konkret fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können.
Warum ist notarielle Beurkundung zu empfehlen?
Nur durch die notarielle Beurkundung lassen sich Formfehler ausschließen und die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers dokumentieren. Banken, Behörden und Gerichte erkennen eine notarielle Vollmacht oder Patientenverfügung uneingeschränkt an – so vermeiden Sie spätere Zweifel oder Auseinandersetzungen.
Wann sollte ich Vorsorge treffen?
Idealerweise frühzeitig, solange Sie klar urteilsfähig sind—etwa noch vor einer größeren OP, im fortgeschrittenen Alter oder bei chronischen Erkrankungen. Selbst junge und gesunde Menschen profitieren davon, da Unfälle oder plötzliche Erkrankungen jederzeit eintreten können.