
Online-Beurkundung beim Notar – schnell, rechtssicher und digital

Online-Beurkundung beim Notar – schnell, rechtssicher und digital
Anliegen auswählenImmer mehr notarielle Vorgänge können heute auch online abgewickelt werden – rechtssicher, bequem und ortsunabhängig. Ob GmbH-Gründung, bestimmte Kapitalmaßnahmen oder Registeranmeldungen: Soweit es das Gesetz zulässt, biete ich Ihnen auch die digitale Beurkundung oder Beglaubigung per Videokonferenz an.
Was ist eine Online-Beurkundung?
Die Online-Beurkundung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren (§§ 16 ff. BeurkG), bei dem notarielle Leistungen nicht vor Ort, sondern elektronisch mit qualifizierter Identifikation und Signatur über ein sicheres Videokommunikationssystem erfolgen.
Die Kommunikation findet in Echtzeit statt – Sie erhalten den Entwurf vorab, klären Fragen per Videocall, bestätigen Ihre Identität mit dem elektronischen Personalausweis oder einem eID-Verfahren und unterzeichnen digital. Die Urkunde wird anschließend elektronisch beurkundet und bei Bedarf dem Handelsregister übermittelt.
Was ist aktuell online möglich?
Je nach Sachverhalt können folgende Vorgänge bereits vollständig online durchgeführt werden:
- Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
- Bestimmte Kapitalmaßnahmen bei der GmbH (z. B. Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln)
- Registeranmeldungen bei Geschäftsführerwechsel, Prokura, Satzungsänderung etc.
- Beglaubigungen von Unterschriften bei handelsrechtlichen Anmeldungen
Ich prüfe im Einzelfall, ob Ihr Anliegen für eine Online-Abwicklung geeignet ist – und begleite Sie bei jedem Schritt des digitalen Verfahrens.
Online-Formulare zur Anliegenseinreichung
Davon zu unterscheiden sind unsere Online-Formulare zur Anliegenseinreichung: Über diese können Sie jederzeit, ohne Termin und ohne Rücksprache, Ihre Angaben und Unterlagen vollständig online übermitteln – etwa für Kaufverträge, Vollmachten oder Erbscheinsanträge. Hier kann ein Präsenztermin notwendig werden, zum Beispiel für die Verlesung der Urkunde oder notwendige Unterschriften – wenn es sich nicht um eines der hier genannten Themen handelt.
Ihre Vorteile mit der Online-Beurkundung
- Beurkundung ohne Anreise – bequem per Videokonferenz
- Rechtssicher und gesetzlich anerkannt
- Schnelle Abwicklung – ideal für Gründer:innen, Start-ups, Beteiligungen
- Zeit- und ortsunabhängig, auch bei internationalen Beteiligten
- Sichere Identifikation und qualifizierte elektronische Signatur
Voraussetzungen
Um an einer Online-Beurkundung teilzunehmen, benötigen Sie:
- Einen gültigen Personalausweis mit eID-Funktion (oder einen geeigneten Reisepass)
- Ein internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon
- Eine stabile Internetverbindung
- Die installierte Notar-App zur Identifikation und Signatur
Ich sende Ihnen rechtzeitig vor dem Termin alle technischen Hinweise, Zugangsdaten und den Entwurf der Urkunde zur Prüfung.
Sie möchten eine Gesellschaft gründen, eine Anmeldung vornehmen oder ein Dokument digital beurkunden lassen?
Dann sprechen Sie mich gerne an – ich prüfe, ob Ihr Anliegen online möglich ist, und begleite Sie bei einer sicheren, zügigen und modernen Abwicklung.
Erleben Sie die moderne notarielle Betreuung: Mit unserer Online-Beurkundung per Videokonferenz können Sie notarielle Leistungen bequem von überall in Anspruch nehmen – ohne Anfahrt, ohne Wartezeit.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Was unterscheidet eine Online‑Beurkundung von den Online‑Formularen?
Bei der Online‑Beurkundung führen Sie die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung per Videokonferenz durch – mit qualifizierter Identifikation und digitaler Unterschrift. Unsere Online‑Formulare dienen hingegen dazu, Ihr Anliegen samt Unterlagen ohne Termin einzureichen; die eigentliche Urkunde oder Beglaubigung erfolgt später nach Klärung der fachlichen Details.
Welche technischen Voraussetzungen benötige ich für eine Online‑Beurkundung?
Sie brauchen ein internetfähiges Endgerät (PC, Tablet oder Smartphone) mit Kamera und Mikrofon, einen Personalausweis mit eID‑Funktion (oder gültigen Reisepass mit geeignetem Ausweisverfahren) sowie die von uns bereitgestellte Notar‑App zur sicheren Identifikation und elektronischen Signatur.
Für welche Vorgänge kann ich die Online‑Beurkundung nutzen?
Soweit gesetzlich zulässig, bieten wir Online‑Beurkundungen vor allem für die Gründung von GmbH/UG, bestimmte GmbH‑Kapitalmaßnahmen und Handelsregister‑Anmeldungen (z. B. Geschäftsführer‑ oder Prokura‑Änderungen) an. Fragen Sie uns gerne an, ob Ihr konkretes Anliegen digital abgewickelt werden kann.