Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Zuwendungen unter Ehegatten und Schenkungen – rechtssicher schenken mit Augenmaß

Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Zuwendungen unter Ehegatten und Schenkungen – rechtssicher schenken mit Augenmaß

Anliegen auswählen

Ob Haus, Geld oder Unternehmensanteile – Schenkungen unter Ehegatten oder innerhalb der Familie sind weit verbreitet. Wer seinen Partner, seine Kinder oder andere Angehörige schon zu Lebzeiten am Vermögen beteiligen möchte, sollte dabei nicht nur an die steuerlichen Folgen denken, sondern auch an eine klare rechtliche Gestaltung.

Als Notar sorge ich für die rechtssichere Umsetzung Ihrer Zuwendung – mit Blick auf Familienfrieden, Haftung, Rückforderungsrechte und spätere Entwicklungen.

Was ist eine Zuwendung unter Ehegatten?

Zuwendungen unter Ehegatten sind unentgeltliche Vermögensübertragungen, etwa durch die Übertragung von Miteigentum an Immobilien, Schenkungen von Geldbeträgen oder dingliche Absicherungen (z. B. Nießbrauch, Wohnrecht). Sie dienen oft der gegenseitigen Absicherung oder der steuerlichen Gestaltung.

Schenkungen unter Ehegatten sind in der Regel steuerfrei bis 500.000€ pro zehn Jahre – sollten aber klar dokumentiert und rechtlich durchdacht sein, um spätere Missverständnisse oder Rückforderungsprobleme zu vermeiden.

Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich oder sinnvoll?

  • Immobilienübertragungen zwischen Ehegatten oder Familienmitgliedern
  • Schenkungen mit Auflagen, Rückforderungsrechten oder Widerrufsvorbehalt
  • Abschichtung von Miterbengemeinschaften gegen Abfindung
  • Übertragungen mit Nießbrauch oder Wohnrecht
  • Güterstandsschaukel zur steueroptimalen Vermögensübertragung
  • Kombination mit Ehevertrag oder Erbregelung

Ich achte auf rechtliche Klarheit, korrekte Eintragungen (z. B. im Grundbuch) und auf Ihre Interessen bei der Absicherung im Trennungs- oder Erbfall.

Welche Leistungen biete ich als Notar?

  • Gestaltung und Beurkundung von Schenkungsverträgen
  • rechtliche Beratung zur Vermögens- und Familienstruktur
  • Absicherung des Zuwendungsgebers (z. B. Widerrufsrecht, Rückfallklausel)
  • Überprüfung von steuerlichen Gestaltungsspielräumen
  • Verknüpfung mit Eheverträgen, Testamenten oder Vollmachten

Typische Anwendungsfälle

  1. Übertragung eines halben Hausanteils an den Ehepartner
  2. Schenkung eines Baugrundstücks an ein Kind mit Bauverpflichtung
  3. Schenkung mit Rückforderungsrecht bei Scheidung oder Insolvenz

Beispiele aus der Praxis

  1. Miteigentumsübertragung an Ehefrau mit Nießbrauch für Ehemann
    Ein Ehepaar möchte das gemeinsame Haus aus steuerlichen Gründen zur Hälfte übertragen. Ich gestalte einen Schenkungsvertrag mit Nießbrauchvorbehalt für den bisherigen Alleineigentümer und übernehme die Grundbuchabwicklung.
  2. Grundstücksschenkung an Tochter mit Widerrufsvorbehalt
    Ein Vater schenkt seiner Tochter ein Baugrundstück, möchte sich aber absichern für den Fall von Insolvenz, Scheidung oder Pflichtteilsstreit. Ich gestalte den Vertrag mit detaillierten Rückforderungsrechten.
  3. Vermögensübertragung zwischen Ehegatten im Zuge der Güterstandsschaukel
    Ein Ehepaar wechselt vorübergehend in den Güterstand der Gütertrennung, um steuerfreie Vermögensübertragungen zu ermöglichen. Ich begleite die Gestaltung mit Ehevertragsregelung und Übertragung der Vermögenswerte – inklusive steuerlicher Einschätzung.

Sie möchten Vermögen innerhalb der Familie übertragen – mit Klarheit, Fairness und rechtlicher Sicherheit?

Dann begleite ich Sie gern – mit einem maßgeschneiderten Schenkungsvertrag, transparenter Gestaltung und zuverlässiger Umsetzung. Vertrauen Sie auf meine notarielle Erfahrung bei familiären Zuwendungen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Muss eine Schenkung beim Notar beurkundet werden?

    Nicht jede Schenkung braucht einen Notar – aber sobald Immobilien, Nießbrauchrechte oder Wohnrechte betroffen sind, ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Auch bei größeren Geldschenkungen mit Bedingungen oder Rückforderungsrechten ist eine notarielle Gestaltung dringend empfehlenswert.

  • Können Ehegatten sich gegenseitig steuerfrei etwas schenken?

    Ja – Ehegatten haben einen steuerlichen Freibetrag von 500.000 € alle zehn Jahre. Auch Schenkungen unter Lebenspartnern einer eingetragenen Partnerschaft fallen unter diesen Freibetrag. Darüber hinausgehende Beträge sind ggf. schenkungsteuerpflichtig.

  • Was ist ein Rückforderungsrecht?

    Ein Rückforderungsrecht erlaubt dem Schenker, die Schenkung unter bestimmten Bedingungen zurückzunehmen – etwa bei Scheidung, Insolvenz des Beschenkten oder grobem Undank. Ich formuliere diese Klauseln rechtlich wirksam und an Ihre Bedürfnisse angepasst.

  • Können wir uns im Fall einer Trennung gegen frühere Zuwendungen absichern?

    Ja – etwa durch Rückfallklauseln oder Widerrufsvorbehalte im Vertrag. Gerade bei Zuwendungen innerhalb der Ehe empfiehlt sich eine klare vertragliche Regelung, um spätere Vermögensauseinandersetzungen zu vermeiden.

  • Was kostet eine notarielle Schenkung?

    Die Kosten richten sich nach dem Wert des übertragenen Vermögens und sind gesetzlich im GNotKG geregelt. Bei Immobilien beispielsweise fallen Beurkundungs- und Grundbuchkosten an. Ich informiere Sie vorab transparent über alle anfallenden Gebühren.