
Vorsorgevollmachten – selbstbestimmt vorsorgen mit notarieller Sicherheit

Vorsorgevollmachten – selbstbestimmt vorsorgen mit notarieller Sicherheit
Anliegen auswählenEin Unfall, eine Krankheit oder das Alter können dazu führen, dass man wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer in Ihrem Namen handeln darf – im medizinischen Notfall, bei finanziellen Angelegenheiten oder gegenüber Behörden.
Als Notar berate ich Sie neutral und rechtlich fundiert zur Erstellung einer maßgeschneiderten Vorsorgevollmacht. Ich sorge dafür, dass Ihre Wünsche klar, wirksam und dauerhaft abgesichert sind – und dass Ihre Vertrauensperson im Ernstfall handlungsfähig ist.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vertretungsvollmacht, mit der Sie einer oder mehreren Personen das Recht einräumen, in Ihrem Namen zu handeln – etwa bei medizinischen Entscheidungen, Bankgeschäften oder Behördenverfahren.
Sie gilt nur, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind, etwa infolge von Krankheit, Unfall oder Demenz. Mit der Vollmacht vermeiden Sie, dass ein Gericht einen Betreuer bestellt.
Was kann in einer Vorsorgevollmacht geregelt werden?
- Gesundheitliche Entscheidungen, z. B. Einwilligung in Behandlungen oder Operationen
- Vermögensangelegenheiten, z. B. Kontoführung, Immobilienverkauf, Vertragsabschlüsse
- Behördliche Angelegenheiten, z. B. Rentenfragen, Pflegekasse, Heimeintritt
- Aufenthalts- und Wohnungsfragen, z. B. Umzug in ein Pflegeheim
- optional: Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bankvollmachten
Warum ist notarielle Beurkundung sinnvoll?
- Nur eine notarielle Vollmacht erlaubt auch Grundbuch- und Immobiliengeschäfte
- Sie schafft höchste Rechtssicherheit – z. B. gegenüber Banken, Behörden, Gerichten
- Der Notar prüft Ihre Geschäftsfähigkeit und den Inhalt der Vollmacht
- Die Vollmacht kann auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden
- Missbrauch wird durch klare Formulierungen und rechtliche Beratung verhindert
Welche Leistungen übernehme ich als Notar?
- Beratung zur Auswahl der bevollmächtigten Person(en)
- Gestaltung der Vollmacht nach Ihrem Willen und Bedarf
- Notarielle Beurkundung und rechtliche Erläuterung
- Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (auf Wunsch)
- Aufbewahrung oder Aushändigung beglaubigter Ausfertigungen
Typische Anwendungsfälle
- Seniorin möchte Tochter bevollmächtigen für Bank- und Gesundheitsfragen
- Ehepaar erstellt gegenseitige Vollmachten inkl. Immobilienvollmacht
- Einzelperson ohne Angehörige erteilt einer Vertrauensperson umfassende Vollmacht
Beispiele aus der Praxis
- Immobilienvollmacht für den Ehepartner
Ein Ehemann möchte seine Frau bevollmächtigen, im Ernstfall auch das gemeinsame Haus zu verkaufen. Ich beurkunde eine umfassende Vorsorgevollmacht inklusive Grundstücks- und Kreditbefugnis. - Pflegebedingte Vertretung durch den Sohn
Eine Seniorin möchte, dass ihr Sohn im Fall von Krankheit alle Entscheidungen trifft. Ich berate zur Auswahl des Umfangs, beurkunde die Vollmacht und übernehme die Registrierung im Vorsorgeregister. - Vollmacht für Geschäftsmann mit Reisetätigkeit
Ein Unternehmer erstellt eine Vorsorgevollmacht für seine Lebenspartnerin, die auch im Ausland gültig ist. Ich achte auf internationale Formulierungen und Ausstellungsmodalitäten.
Sie möchten frühzeitig und selbstbestimmt Vorsorge treffen – für sich und Ihre Familie?
Dann begleite ich Sie gern – mit einer klar formulierten, rechtssicheren Vorsorgevollmacht, die im Ernstfall genau das regelt, was Sie möchten. Vertrauen Sie auf meine notarielle Erfahrung in sensiblen Lebensfragen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und gesetzlicher Betreuung?
Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine gerichtlich angeordnete Betreuung. Ohne Vollmacht muss das Betreuungsgericht im Ernstfall einen rechtlichen Betreuer einsetzen – das kann auch eine fremde Person sein. Mit einer Vollmacht bestimmen Sie selbst, wer in Ihrem Namen handeln darf.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?
Nicht immer – aber sobald Grundstücke, Immobilien oder Unternehmensanteile betroffen sind, ist eine notarielle Vollmacht zwingend erforderlich. Auch Banken, Behörden und Gerichte verlangen oft eine notariell beurkundete Vollmacht, da sie den höchsten Beweiswert hat.
Kann ich meine Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen oder ändern?
Ja. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen oder neu formulieren. Ich unterstütze Sie gern bei der Anpassung und sorge dafür, dass alle Beteiligten (z. B. Banken) entsprechend informiert werden.
Was passiert, wenn ich mehrere Personen bevollmächtigen möchte?
Das ist möglich. Sie können mehrere Bevollmächtigte benennen, entweder gemeinsam handelnd oder getrennt. Ich berate Sie zur besten Lösung – je nachdem, ob Sie eine Arbeitsteilung wünschen (z. B. eine Person für Finanzen, eine für Gesundheit).
Wo wird meine Vollmacht aufbewahrt oder registriert?
Auf Wunsch melde ich Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer an. Dort kann das Gericht im Ernstfall einsehen, dass eine Vollmacht existiert. Sie erhalten außerdem beglaubigte Ausfertigungen zur sicheren Hinterlegung bei Vertrauenspersonen oder Banken.