Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Verträge für Partner ohne Trauschein – klare Regelungen für ein gemeinsames Leben

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Verträge für Partner ohne Trauschein – klare Regelungen für ein gemeinsames Leben

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Immer mehr Paare leben in einer festen Partnerschaft – ohne verheiratet zu sein. Doch rechtlich sind unverheiratete Partner nicht automatisch abgesichert: Es gelten keine gesetzlichen Regelungen zu Vermögensaufteilung, Unterhalt, Erbrecht oder Absicherung im Krankheitsfall.

Mit einem notariell beurkundeten Partnerschaftsvertrag schaffen Sie klare Verhältnisse – individuell, rechtssicher und genau abgestimmt auf Ihre Lebenssituation.

Warum ist ein Partnerschaftsvertrag sinnvoll?

Ohne vertragliche Regelung gibt es für unverheiratete Paare keine rechtliche Absicherung im Trennungs- oder Todesfall. Was gemeinsam angeschafft oder erbaut wurde, kann zu Streit führen. Ein Partnerschaftsvertrag schützt Sie und schafft Verlässlichkeit – z. B. bei gemeinsamen Immobilien, Kindern oder Investitionen.

Was kann geregelt werden?

  • Eigentumsverhältnisse bei gemeinsamen Anschaffungen (z. B. Immobilien, Konten, Haushaltsgegenstände)
  • Nutzungsrechte an gemeinsamer Wohnung oder Eigentum im Trennungsfall
  • Ausgleichszahlungen bei einseitigen Investitionen (z. B. bei Eigenleistungen oder Schenkungen)
  • Trennungsvereinbarungen zur fairen Auflösung der Partnerschaft
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Erbrechtliche Absicherung (z. B. durch gemeinsames Testament oder Erbvertrag)

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Ich begleite Sie als neutrale, rechtssichere Instanz bei:

  • der Besprechung Ihrer gemeinsamen Ziele
  • der rechtlichen Prüfung Ihrer Situation und Wünsche
  • der Gestaltung eines individuellen Vertragsentwurfs
  • der notariellen Beurkundung und Erläuterung aller Regelungen
  • optional: Kombination mit Vorsorgevollmacht, Testament oder Immobilienübertragung

Wie läuft die Beurkundung ab?

  1. Beratung: Wir besprechen gemeinsam, welche Regelungen in Ihrem Fall sinnvoll und notwendig sind.
  2. Vertragsentwurf: Ich entwerfe einen Partnerschaftsvertrag, der Ihre individuelle Lebenssituation abbildet.
  3. Beurkundung: In einem gemeinsamen Termin wird der Vertrag erläutert und unterzeichnet.
  4. Verwahrung & Ausfertigungen: Sie erhalten eine Ausfertigung – optional kann eine Hinterlegung erfolgen.

Typische Anwendungsfälle

  1. Unverheiratetes Paar kauft gemeinsam eine Immobilie
  2. Ein Partner investiert mehr Eigenkapital – klare Ausgleichsregelung für den Trennungsfall
  3. Beide Partner wollen sich gegenseitig erbrechtlich absichern und im Notfall vertreten dürfen

Drei Beispiele aus der Praxis

  1. Gemeinsamer Immobilienkauf mit ungleicher Finanzierung
    Ein Paar kauft eine Eigentumswohnung, ein Partner bringt mehr Eigenkapital ein. Ich gestalte einen Partnerschaftsvertrag mit Ausgleichsregelung für den Trennungsfall – und kombiniere ihn mit einer Grundbucheintragung.
  2. Absicherung durch Erbvertrag und Vorsorgevollmacht
    Zwei langjährige Partner möchten sich gegenseitig absichern – auch für den Krankheitsfall. Ich kombiniere einen Partnerschaftsvertrag mit einem gemeinschaftlichen Testament und einer gegenseitigen Vorsorgevollmacht.
  3. Trennungsvereinbarung bei Beendigung der Partnerschaft
    Ein Paar trennt sich nach Jahren und möchte Streit vermeiden. Ich begleite die Einigung über Eigentum, Auszug und Ausgleich – in einer rechtlich klaren Trennungsvereinbarung.

Sie leben in einer festen Partnerschaft ohne Trauschein und möchten sich rechtlich absichern?

Dann begleite ich Sie gern – mit einem fairen, verständlichen und rechtssicheren Vertrag, der zu Ihrer Lebenssituation passt. Vertrauen Sie auf meine notarielle Erfahrung für eine gemeinsame Zukunft mit Klarheit.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Warum brauchen wir einen Partnerschaftsvertrag, wenn wir nicht verheiratet sind?

    Unverheiratete Paare sind rechtlich nicht wie Ehepartner abgesichert – es gibt kein gesetzliches Erbrecht, keinen Versorgungsausgleich und keine Vermögensbeteiligung. Ein Partnerschaftsvertrag schafft klare Verhältnisse, schützt Investitionen und hilft, Streit im Trennungsfall zu vermeiden.

  • Können wir gemeinsam gekauftes Eigentum regeln – z. B. eine Immobilie?

    Ja. Im Vertrag können Sie festlegen, wem was gehört, wie Lasten und Kosten verteilt werden und wie bei einer Trennung vorzugehen ist. Ich gestalte für Sie eine faire und rechtssichere Lösung – auf Wunsch inklusive Grundbucheintrag oder Miteigentumsquote.

  • Können wir uns gegenseitig erbrechtlich absichern?

    Ja – unverheiratete Partner erben sich nicht automatisch. Wenn Sie sich absichern möchten, brauchen Sie ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag. Ich berate Sie hierzu und binde diese Regelungen bei Bedarf in den Partnerschaftsvertrag ein.

  • Können wir auch Regelungen für unsere Kinder treffen?

    Ja – etwa zum Umgang, zur elterlichen Sorge oder zum Unterhalt, soweit gesetzlich zulässig. Auch können Sie regeln, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt oder welche Absicherung der Kinder im Vordergrund steht. Einige Aspekte müssen ggf. vom Familiengericht genehmigt werden – ich berate Sie dazu gern.

  • Was kostet ein Partnerschaftsvertrag beim Notar?

    Die Kosten richten sich nach dem Wert der geregelten Gegenstände – etwa einer Immobilie oder Investitionssumme – und sind gesetzlich festgelegt. In vielen Fällen bewegen sich die Notarkosten im mittleren dreistelligen Bereich. Ich erstelle Ihnen gern eine transparente Kostenschätzung.