Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Veräußerung von Unternehmen und Anteilen

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Veräußerung von Unternehmen und Anteilen

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Ob Generationenwechsel im Familienbetrieb oder Anteilsverkauf im Rahmen eines Exits: Die Veräußerung eines Unternehmens oder von Gesellschaftsanteilen ist ein bedeutender Schritt – sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich.
Viele dieser Vorgänge unterliegen der notariellen Beurkundungspflicht, insbesondere bei der Übertragung von GmbH-Anteilen oder beim Verkauf ganzer Unternehmen.

Als Notar begleite ich Sie durch die rechtssichere und transparente Umsetzung – von der Vertragsgestaltung über die Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister.

Wann ist eine notarielle Mitwirkung erforderlich?

Eine Beurkundung durch den Notar ist u. a. gesetzlich vorgeschrieben bei:

  • Veräußerung von GmbH-Anteilen (auch UG)
  • Verkauf oder Schenkung von Geschäftsanteilen an Familienmitglieder
  • Übertragung von Unternehmen durch Anteilskauf (Share Deal)
  • Einbringung in eine andere Gesellschaft oder Stiftung
  • Nachfolgeregelungen mit Vermögensübertragung

Auch bei der Veräußerung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (Asset Deal) kann eine notarielle Mitwirkung sinnvoll oder erforderlich sein – z. B. bei Immobilien oder erbrechtlichen Bezügen.

Typische Anwendungsfälle

  • Exit eines Gründers durch Verkauf seiner GmbH-Anteile an Investoren
  • Übertragung eines Familienunternehmens auf die nächste Generation
  • Anteilsverkauf an Mitgesellschafter oder neue Gesellschafter (Buy-in)
  • Einbringung eines Unternehmens in eine Holdingstruktur oder Stiftung

Der Ablauf beim Notar

  1. Vorprüfung der Beteiligungsstruktur und Vertragspartner
  2. Gestaltung oder Prüfung des Kaufvertrags (auch mit externen Beratern)
  3. Notarielle Beurkundung des Anteils- oder Unternehmenskaufvertrags
  4. Beglaubigung und Handelsregisteranmeldung, z. B. bei Gesellschafterwechsel
  5. Abwicklung der Vertragsvollziehung (Kaufpreisfälligkeit, Übergabe, Sperrfristen)

Ich achte darauf, dass alle formellen Anforderungen erfüllt, Streitpotenzial minimiert und wirtschaftliche Interessen klar abgesichert sind.

Beispiele aus der Praxis

  1. Gesellschafter verkauft GmbH-Anteil an einen externen Investor
    Ein Gesellschafter steigt aus einer GmbH aus. Ich beurkunde den Anteilskaufvertrag, kläre Rücktrittsrechte und Zahlungsmodalitäten und reiche die neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein.
  2. Familiäre Unternehmensnachfolge ohne Kaufpreiszahlung
    Ein Vater überträgt seine Geschäftsanteile an die Tochter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Ich gestalte eine steuerlich abgestimmte, schenkungsrechtlich geregelte Übertragung mit Rückfallrechten.
  3. Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
    Zur Haftungsbegrenzung bringt eine Unternehmerin ihren Betrieb in eine GmbH ein. Ich beurkunde die Sachgründung mit entsprechender Bewertung der eingebrachten Vermögenswerte.

Ihre Vorteile mit notarieller Begleitung

  • Rechtssichere Umsetzung der Veräußerung – auch bei komplexen Strukturen
  • Sicherstellung der Beurkundungspflichten und Registeranforderungen
  • Koordination mit steuerlichen, wirtschaftlichen oder erblichen Aspekten
  • Individuelle Vertragsgestaltung mit Absicherungen und Bedingungen
  • Vermeidung formaler Fehler mit weitreichenden Folgen

Sie planen, Geschäftsanteile zu übertragen oder ein Unternehmen zu verkaufen?

Dann begleite ich Sie gern – mit rechtlicher Klarheit, Erfahrung im Gesellschaftsrecht und einem Blick für wirtschaftlich sinnvolle und sichere Lösungen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Wann ist ein Anteilsverkauf beurkundungspflichtig?

    Die Veräußerung von Geschäftsanteilen an einer GmbH oder UG muss notariell beurkundet werden (§ 15 GmbHG). Auch Schenkungen von GmbH-Anteilen – z. B. innerhalb der Familie – erfordern die Mitwirkung eines Notars. Bei anderen Gesellschaftsformen (z. B. KG, GbR) ist eine notarielle Mitwirkung zwar nicht immer gesetzlich vorgeschrieben, aber oft ratsam – insbesondere bei Immobilien oder Erbfolgefragen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal?

    Beim Share Deal wird das Unternehmen durch den Kauf von Anteilen (z. B. GmbH-Anteilen) übertragen. Die Gesellschaft bleibt bestehen.

    Beim Asset Deal werden einzelne Vermögensgegenstände oder Verträge (z. B. Maschinen, Kundenlisten, Immobilien) übertragen.

    Ich berate Sie gern, welche Form für Ihre Situation sinnvoll ist – auch unter steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten.

  • Was prüft der Notar vor der Beurkundung?

    Ein Notar klärt u. a.:

    • Wer ist aktuell Gesellschafter und wirtschaftlich Berechtigter?
    • Gibt es Zustimmungserfordernisse oder Vorkaufsrechte in der Satzung?
    • Ist der Vertrag vollständig und rechtlich wirksam?
    • Sind besondere Formvorgaben, Fristen oder Mitteilungen einzuhalten?

    Ziel ist ein Vertrag, der rechtssicher, wirtschaftlich ausgewogen und frei von späteren Streitpunkten ist.

  • Wie lange dauert ein Anteilsverkauf mit notarieller Beurkundung?

    Je nach Umfang der Vertragsverhandlungen kann die Beurkundung und Eintragung binnen weniger Tage bis zwei Wochen erfolgen. Ich koordiniere auf Wunsch auch Zahlung, Übergabe und Registeranmeldung, z. B. mit Vollzugsvermerk.

  • Was kostet ein Anteilsverkauf beim Notar?

    Die Kosten richten sich nach dem Wert der übertragenen Anteile und dem Beurkundungsaufwand gemäß Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bei einem GmbH-Anteil im Wert von z. B. 50.000 € liegen die Notarkosten meist im Bereich von 200–500 Euro, zuzüglich eventueller Registergebühren. Ich informiere Sie transparent vorab.