
Unternehmervollmachten – rechtliche Handlungsfähigkeit im Unternehmen sichern

Unternehmervollmachten – rechtliche Handlungsfähigkeit im Unternehmen sichern
Anliegen auswählenWas passiert, wenn ein Unternehmer plötzlich ausfällt – durch Unfall, Krankheit oder Tod? Wer darf dann noch Verträge abschließen, Zahlungen veranlassen oder das Geschäft fortführen? Ohne klare Vollmacht kann das Unternehmen stillstehen – mit finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Folgen.
Mit einer notariell beurkundeten Unternehmervollmacht sorgen Sie vor: Sie bestimmen verbindlich, wer im Ernstfall für Sie handeln darf – zuverlässig, rechtssicher und individuell angepasst an Ihre Unternehmensstruktur.
Was ist eine Unternehmervollmacht?
Eine Unternehmervollmacht ist eine speziell auf geschäftliche Belange zugeschnittene Vollmacht für den Krisen- oder Vertretungsfall. Sie regelt, wer für den Unternehmer oder Geschäftsführer rechtsverbindlich handeln darf – z. B. gegenüber Kunden, Banken, Behörden oder Mitarbeitern. Sie kann auch mit einer Vorsorgevollmacht oder Generalvollmacht kombiniert werden.
Was kann in einer Unternehmervollmacht geregelt werden?
- Vertretung gegenüber Geschäftspartnern, Behörden und Banken
- Abschluss, Kündigung oder Änderung von Verträgen und Lieferbeziehungen
- Personalentscheidungen, Lohnzahlungen, Arbeitsverträge
- Zugriff auf Geschäftskonten und Buchhaltungssysteme
- Rechte im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsvertrag, Anteilen oder Prokura
- Eintragung und Änderungen im Handelsregister
Warum sollte die Unternehmervollmacht notariell erfolgen?
- Nur eine notarielle Vollmacht wird von Banken, Notaren und Gerichten uneingeschränkt anerkannt
- Notarielle Vollmachten sind unabdingbar für Grundbuch-, Gesellschafts- und Registervorgänge
- Sie dokumentieren die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers, was im Streitfall entscheidend sein kann
- Ich gestalte die Vollmacht so, dass sie maßgeschneidert zum Unternehmen passt – vom Einzelunternehmen bis zur GmbH
Für wen ist eine Unternehmervollmacht besonders wichtig?
- Einzelunternehmer, Freiberufler und Selbstständige
- Geschäftsführer von GmbHs oder UG haftungsbeschränkt
- Gesellschafter mit Vertretungsbefugnis
- Kaufleute mit Handelsregistereintragung
- Familienunternehmen ohne klare Nachfolgeregelung
Beispiele aus der Praxis
- Notfallvollmacht für GmbH-Geschäftsführer
Ein alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer möchte sicherstellen, dass bei Krankheit oder plötzlichem Ausfall ein Stellvertreter rechtswirksam handeln kann. Ich gestalte eine Unternehmervollmacht, die auch Handelsregistereintragungen umfasst. - Vollmacht für Ehepartner eines Freiberuflers
Ein Architekt möchte, dass seine Ehefrau im Notfall Verträge unterschreiben und das Büro weiterführen kann. Ich formuliere eine Vollmacht mit klarer Trennung von privaten und geschäftlichen Befugnissen. - Unternehmerregelung mit Todesfallklausel
Ein Handwerksunternehmer möchte sicherstellen, dass sein Betrieb bei plötzlichem Tod nicht blockiert wird. Ich entwerfe eine Unternehmervollmacht, die auch über den Tod hinaus gilt und eine Übergabe an den Nachfolger absichert.
Ablauf beim Notar
- Analyse Ihrer betrieblichen Struktur und Ziele
- Gestaltung einer individuellen Unternehmervollmacht
- Notarielle Beurkundung mit rechtlicher Erläuterung
- Ausfertigungen für Bevollmächtigte, Banken und Behörden
- Auf Wunsch: Verknüpfung mit Gesellschaftsvertrag, Testament oder Nachfolgeregelung
Sie sind Unternehmer, Geschäftsführer oder Selbstständiger und möchten für den Ernstfall vorsorgen?
Dann begleite ich Sie gern – mit einer klaren, rechtssicheren Unternehmervollmacht, die Stillstand vermeidet und Ihre Handlungsfähigkeit sichert.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Was ist der Unterschied zwischen Unternehmervollmacht und Prokura?
Die Prokura ist eine im Handelsregister eingetragene, gesetzlich definierte Vollmacht mit bestimmten Grenzen (§ 49 HGB). Eine Unternehmervollmacht kann viel flexibler gestaltet werden – auch außerhalb der Handelsregisterpflicht und ohne öffentliche Bekanntmachung. Sie eignet sich besonders zur internen Krisenvorsorge, etwa bei Krankheit oder Tod des Unternehmers.
Wer sollte eine Unternehmervollmacht erhalten?
Die bevollmächtigte Person sollte geschäftlich kompetent und absolut vertrauenswürdig sein – häufig sind es Ehepartner, Kinder, Prokuristen oder langjährige Mitarbeitende. Auch externe Beiräte oder Nachfolger können als Bevollmächtigte benannt werden. Ich helfe Ihnen, Reichweite und Kontrollmechanismen passend zu definieren.
Muss die Unternehmervollmacht notariell beurkundet werden?
Eine notarielle Beurkundung ist dringend zu empfehlen, da Banken, Grundbuchämter, Notare und Gerichte nur notariell beurkundete Vollmachten uneingeschränkt akzeptieren. Bei Handelsregistervorgängen (z. B. Geschäftsführerwechsel, Satzungsänderungen) ist die notarielle Form sogar zwingend erforderlich.
Kann ich die Vollmacht auf bestimmte Bereiche beschränken?
Ja. Die Vollmacht kann inhaltlich und zeitlich begrenzt werden – etwa nur für bestimmte Vorgänge, Zeiträume oder unter Auflagen. Sie können auch mehrere Personen mit Teilvollmachten ausstatten. Ich berate Sie zu einer sinnvollen und praktikablen Gestaltung.
Was passiert, wenn es keine Unternehmervollmacht gibt?
Ohne Vollmacht ist im Notfall niemand berechtigt, das Unternehmen zu vertreten. Das kann zu Zahlungsunfähigkeit, Vertragsbruch oder Kundenverlust führen. Ein gerichtliches Betreuungsverfahren dauert oft Wochen – mit gravierenden Folgen. Die Unternehmervollmacht vermeidet diesen Stillstand.