Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Umwandlungen von Unternehmen – rechtssicher mit notarieller Begleitung

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Umwandlungen von Unternehmen – rechtssicher mit notarieller Begleitung

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Unternehmen entwickeln sich – und manchmal passt die ursprüngliche Rechtsform nicht mehr zur aktuellen Struktur, Größe oder Strategie. Mit einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) können Gesellschaften ihre Organisation rechtssicher anpassen – etwa durch Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung oder Ausgliederung.

Diese Vorgänge sind komplex, rechtlich anspruchsvoll – und immer notariell zu begleiten. Ich stehe Ihnen mit Erfahrung, Weitblick und Präzision zur Seite – von der Planung bis zur erfolgreichen Eintragung im Register.

Welche Umwandlungsarten gibt es?

Die wichtigsten Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz sind:

  • Formwechsel
    z. B. GmbH → AG, UG → GmbH, GbR → OHG oder GmbH & Co. KG
  • Verschmelzung
    z. B. zwei GmbHs verschmelzen zu einer
  • Spaltung
    z. B. Aufteilung einer GmbH auf mehrere Nachfolgegesellschaften
  • Ausgliederung
    z. B. Abspaltung einzelner Geschäftsbereiche in eine Tochtergesellschaft

Alle Umwandlungen erfordern notarielle Beurkundung, ggf. Registeranmeldung, Gläubigerschutzmaßnahmen und eine präzise gesellschaftsrechtliche und steuerliche Planung.

Typische Anwendungsfälle

  • Umwandlung einer UG in eine GmbH nach Kapitalaufstockung
  • Überführung einer GbR in eine GmbH & Co. KG zur Haftungsbegrenzung
  • Zusammenschluss mehrerer Gesellschaften in einer Holdingstruktur
  • Spaltung eines Familienunternehmens zur Vermögens- oder Nachlassregelung
  • Ausgliederung von Geschäftsbereichen bei wachsendem Unternehmensportfolio

Der Ablauf beim Notar

  1. Prüfung der Ausgangs- und Zielstruktur
  2. Beratung zu Umwandlungsart und rechtlichen Voraussetzungen
  3. Entwurf oder Prüfung des Umwandlungsplans / Spaltungsplans
  4. Notarielle Beurkundung der Umwandlung
  5. Erstellung und Einreichung der Registeranmeldung
  6. Begleitung bis zur Eintragung und Vollzug

Ich arbeite bei Bedarf eng mit Ihren steuerlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Beratern zusammen – für eine abgestimmte, reibungslose Umsetzung.

Beispiele aus der Praxis

  1. Formwechsel einer GbR in eine GmbH & Co. KG
    Ein Immobilienbesitzer möchte seine vermögensverwaltende GbR haftungsbeschränkt fortführen. Ich gestalte die neue Struktur, beurkunde die Umwandlung und kümmere mich um die Registereintragungen.
  2. Verschmelzung zweier Schwestergesellschaften
    Zwei operative GmbHs eines Konzerns werden zu einer Gesellschaft zusammengeführt. Ich entwerfe den Verschmelzungsvertrag, begleite die Gesellschafterbeschlüsse und übernehme die Handelsregisteranmeldung.
  3. Spaltung eines Unternehmens zur Nachfolgevorbereitung
    Ein Familienunternehmen wird zur besseren Aufteilung auf zwei Kinder gespalten. Ich begleite die gesellschaftsrechtliche Spaltung, beurkunde die Verträge und sorge für klare Eigentums- und Vertretungsverhältnisse.

Ihre Vorteile mit notarieller Unterstützung

  • Rechtssichere Durchführung komplexer Umwandlungsvorgänge
  • Formfehlerfreie Registeranmeldungen und Vertragsgestaltung
  • Beratung zu Gläubigerschutz, Zustimmungspflichten und Fristen
  • Koordination mit Steuerberatern und Anwälten
  • Transparente Umsetzung auch bei mehreren Beteiligten und Gesellschaften

Sie planen eine Umwandlung, Nachfolgeregelung oder Neustrukturierung Ihres Unternehmens?

Dann begleite ich Sie gern – mit juristischer Präzision, wirtschaftlichem Verständnis und der Erfahrung aus zahlreichen Umwandlungsvorgängen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Wann ist eine notarielle Mitwirkung bei einer Umwandlung erforderlich?

    Bei allen Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) – also Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung oder Ausgliederung – ist eine notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Auch die Registeranmeldungen müssen durch den Notar erfolgen. Ohne notarielle Mitwirkung ist die Umwandlung nicht wirksam.

  • Was ist der Unterschied zwischen Formwechsel und Verschmelzung?

    Beim Formwechsel ändert sich die Rechtsform, z. B. GmbH → AG oder UG → GmbH. Die Gesellschaft bleibt wirtschaftlich und rechtlich identisch.

    Bei der Verschmelzung gehen zwei oder mehrere Gesellschaften in einer einzigen Gesellschaft auf. Die übertragende Gesellschaft erlischt – Vermögen und Rechte gehen automatisch auf die übernehmende über.

  • Welche Unterlagen werden für eine Umwandlung benötigt?

    Die Unterlagen hängen von der Umwandlungsart ab. Typisch sind:

    • Umwandlungsvertrag oder Umwandlungsplan
    • Gesellschafterbeschlüsse zur Zustimmung
    • geänderte Satzung oder Gesellschaftsvertrag
    • ggf. Bilanzen, Bewertungen, Handelsregisterauszüge
    • Registeranmeldung durch den Notar

    Ich stimme die erforderlichen Unterlagen mit Ihnen und Ihren Beratern individuell ab.

  • Wie lange dauert eine Umwandlung?

    Je nach Komplexität und Umwandlungsart dauert der gesamte Vorgang meist zwischen 4 und 12 Wochen – insbesondere bei Gläubigerschutzfristen oder aufwendigen Abstimmungen. Ich unterstütze Sie bei der frühzeitigen Planung, damit alle Fristen eingehalten werden.

  • Was kostet eine Umwandlung beim Notar?

    Die Kosten richten sich nach dem Wert des Unternehmens (meist Stammkapital oder Einbringungswert) und dem Umfang der notariellen Tätigkeit. Eine einfache Formwechsel-Beurkundung liegt typischerweise im mittleren dreistelligen Bereich (zzgl. Registerkosten), komplexe Spaltungen oder Verschmelzungen können mehr kosten. Ich informiere Sie vorab transparent über den voraussichtlichen Aufwand.