
Übertragungen innerhalb der Familie – rechtssicher schenken, vererben und regeln

Übertragungen innerhalb der Familie – rechtssicher schenken, vererben und regeln
Anliegen auswählenOb Haus, Wohnung, Grundstück oder Unternehmensanteile – viele Menschen möchten ihr Vermögen schon zu Lebzeiten innerhalb der Familie weitergeben. Eine notarielle Übertragung bietet dabei nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch steuerliche und persönliche Gestaltungsmöglichkeiten. Als Notar begleite ich Sie bei Schenkungen, Übergaben und Übertragungsverträgen innerhalb der Familie – mit Erfahrung, Fingerspitzengefühl und einem klaren Blick für Ihre Interessen.
Was sind innerfamiliäre Übertragungen?
Bei innerfamiliären Übertragungen geht es häufig um die Weitergabe von Immobilien oder Vermögen zwischen Eltern und Kindern, Ehegatten oder anderen Angehörigen – meist im Wege der Schenkung, gemischten Schenkung oder vorweggenommenen Erbfolge. Ziel ist es, Besitzverhältnisse frühzeitig zu regeln, Steuern zu sparen und Streit im Erbfall zu vermeiden.
Eine notarielle Beurkundung ist bei der Übertragung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB).
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Ich unterstütze Sie als neutraler Berater bei der:
- rechtlichen Gestaltung von Übertragungsverträgen
- Klärung steuerlicher Aspekte in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
- Formulierung individueller Regelungen (Nießbrauch, Wohnrecht, Rückforderungsrechte etc.)
- Beurkundung und Abwicklung der Eigentumsumschreibung
- Beratung zur Verbindung mit Eheverträgen, Vorsorgevollmachten oder Testamenten
Wie läuft eine familieninterne Übertragung ab?
- Vorgespräch: Klärung des Ziels – z. B. Schenkung, Teilschenkung mit Gegenleistung oder vorweggenommene Erbfolge.
- Vertragsentwurf: Ich entwerfe einen rechtlich klaren und individuell passenden Übertragungsvertrag.
- Beurkundung: Der Vertrag wird gemeinsam beurkundet – inklusive Erläuterung aller Regelungen.
- Abwicklung: Ich reiche die Unterlagen beim Grundbuchamt ein und begleite die Eintragung.
- Nachbetreuung: Bei Bedarf weitere Beratung zur Gestaltung von Vollmachten oder Testamenten.
Typische Anwendungsfälle
- Übertragung eines Hauses oder einer Wohnung auf Kinder
- Übergabe von Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt
- Schenkungen zwischen Ehepartnern oder an Enkelkinder
Drei Beispiele aus der Praxis
- Eltern übertragen ein Einfamilienhaus auf ihre Tochter
Zur langfristigen Vermögensregelung übertragen Eltern ihr Haus an ihre Tochter – mit Nießbrauch für sich selbst. Ich gestalte einen ausgewogenen Vertrag mit Rückforderungsrecht, beurkunde ihn und begleite die Eintragung im Grundbuch. - Großeltern schenken eine Eigentumswohnung an den Enkel
Ein Großelternpaar möchte seinem Enkel eine Wohnung übertragen. Ich erläutere steuerliche Freibeträge, sichere alle Beteiligten rechtlich ab und kümmere mich um die notarielle und grundbuchliche Abwicklung. - Ehegatten regeln den Übergang von Vermögen für den Fall des Versterbens
Ein Ehepaar möchte Immobilien frühzeitig so übertragen, dass sie im Todesfall reibungslos bei den Kindern ankommen. Ich kombiniere Übertragungen mit Rückfallregelungen und berate zur Ergänzung durch Testamente und Vollmachten.
Sie möchten innerhalb der Familie Immobilien oder Vermögen übertragen?
Dann begleite ich Sie gern – mit individueller Gestaltung, rechtlicher Klarheit und einer zuverlässigen Abwicklung. Vertrauen Sie auf eine rechtssichere Lösung, die Ihre familiären und persönlichen Ziele schützt.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Brauchen familiäre Übertragungen immer einen Notar?
Ja – bei Immobilien und Gesellschaftsanteilen ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB, § 15 GmbHG). Auch unentgeltliche Übertragungen (Schenkungen) innerhalb der Familie erfordern beim Grundbuchamt oder Handelsregister die notarielle Mitwirkung, um rechtswirksam zu sein.
Welche steuerlichen Freibeträge gelten bei Familienschenkungen?
Für Schenkung und Erbschaft bestehen folgende persönliche Freibeträge alle zehn Jahre:
- Ehegatten: 500.000 €
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 €
- Enkel: 200.000 €
Über diesen Beträgen fallen ggf. Schenkung‑/Erbschaftsteuer an. Der Notar informiert Sie zu den relevanten Fristen und Beträgen, ersetzt jedoch nicht die steuerliche Beratung.
Wann ist eine Schenkung sinnvoll, wann ein Verkauf?
Schenkung: Ideal zur vorweggenommenen Erbfolge, um Freibeträge zu nutzen und spätere Erbschaftssteuer zu senken.
Verkauf: Kann sinnvoll sein, wenn Liquidität benötigt wird oder wenn der Übernehmer den Wert aus eigener Kraft tragen soll.
Oft kombiniert man beides (Teilschenkung, Teilkauf), wozu der Notar einen gemeinsamen Vertrag aufsetzt.Können Eltern ihre Immobilie in Stufen übertragen?
Ja. Eine gestufte Übertragung (z. B. 50 % jetzt, 50 % später) ist rechtlich möglich. Dabei sind mehrere notarielle Urkunden und Grundbuchanmeldungen nötig. Der Notar sorgt für eine konsistente Vertragsstruktur, klärt die Steuerfolgen und überwacht Eintragungen und Fristen.
Was passiert, wenn ein Übertragungsvertrag familienintern angefochten wird?
Familienübertragungen können z. B. wegen Pflichtteilsansprüchen oder formaler Fehler angefochten werden. Eine notarielle Beurkundung minimiert formale Risiken, bietet aber keinen absoluten Schutz gegen Pflichtteilsforderungen. Der Notar erläutert mögliche Konfliktquellen und Formvoraussetzungen, ohne die letztendliche Rechtsberatung durch einen spezialisierten Anwalt zu ersetzen.