Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Treuhandverhältnisse entstehen in vielen Lebensbereichen: Wenn Vermögenswerte stellvertretend gehalten, übertragen oder verwaltet werden sollen – ohne dass sie wirtschaftlich den Treuhänder:innen gehören. Ein Treuhandvertrag schafft die vertragliche Grundlage für dieses besondere Vertrauensverhältnis.

Als Notar unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, klaren Abgrenzung von Eigentum und Verfügungsmacht, sowie – falls gewünscht – bei der Beurkundung oder Beglaubigung des Treuhandverhältnisses.

Was ist ein Treuhandvertrag?

Ein Treuhandvertrag regelt, dass eine Person (Treuhänder:in) Vermögenswerte im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung (für den Treugeber) hält und verwaltet. Inhaltlich können Treuhandverträge ganz unterschiedlich ausgestaltet sein – u. a. für:

  • Grundstücke oder GmbH-Anteile
  • Wertpapiere oder Unternehmensbeteiligungen
  • Erbschaften, Nachlassabwicklungen oder Sicherheiten
  • Verwahrung und Verwaltung von Geldern, Rechten oder Forderungen

Wann ist ein Treuhandvertrag sinnvoll?

Typische Anwendungsfälle sind:

  • Vorübergehende Absicherung eines Vermögensgegenstands
  • Verkaufsvorbereitung mit treuhänderischer Zwischenhaltung
  • Regelung bei Unternehmensnachfolgen, Erbengemeinschaften oder Schenkungen
  • Kapitalverwaltung im Interesse Dritter (z. B. Minderjährige, Gesellschafter)
  • Vertrauliche Halterstruktur bei Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen

Ich prüfe mit Ihnen, welche Form der Treuhand für Ihren Fall rechtlich und wirtschaftlich geeignet ist – offene, verdeckte oder Sicherungstreuhand – und ob notarielle Mitwirkung erforderlich ist.

Der Ablauf beim Notar

  1. Beratung zur Zielsetzung und rechtlichen Ausgestaltung
  2. Formulierung eines ausgewogenen Treuhandvertrags
  3. Beurkundung (z. B. bei Immobilien, GmbH-Anteilen oder Schenkungen)
  4. Beglaubigung der Unterschriften oder Treuhanderklärungen
  5. Auf Wunsch: Verwahrung, Überwachung oder Registeranmeldung

Ich achte darauf, dass die Interessen beider Seiten klar geregelt und Missverständnisse oder Missbrauch ausgeschlossen sind.

Beispiele aus der Praxis

  1. Treuhand für GmbH-Anteile eines Minderjährigen
    Ein Elternteil schenkt seinem Kind GmbH-Anteile. Diese werden bis zur Volljährigkeit von einem Treuhänder verwaltet. Ich gestalte die Schenkung, den Treuhandvertrag und die Registereintragung.
  2. Grundstückskauf über Treuhand zur Absicherung eines Vorvertrags
    Eine Immobilie soll verkauft, aber erst später übertragen werden. Ich formuliere eine Treuhandlösung, bei der der Käufer das Eigentum vorübergehend treuhänderisch für den Verkäufer hält – bis alle Bedingungen erfüllt sind.
  3. Treuhand zur Nachlassverteilung unter mehreren Erben
    Eine Erbengemeinschaft überträgt die Verwaltung des Nachlasskontos auf einen neutralen Treuhänder. Ich dokumentiere die Einigung rechtssicher, inkl. Haftung, Auszahlungsmodalitäten und Kontrollrechten.

Ihre Vorteile mit notarieller Unterstützung

  • Rechtssichere Gestaltung von komplexen oder vertraulichen Treuhandlösungen
  • Vermeidung unklarer Eigentumsverhältnisse oder späterer Streitigkeiten
  • Auf Wunsch: notarielle Beurkundung oder Verwahrung
  • Berücksichtigung von steuerlichen, erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekten
  • Unabhängige, neutrale Beratung aller Beteiligten

Sie möchten eine Vermögensposition treuhänderisch absichern oder übergeben?

Dann begleite ich Sie gern – mit rechtlicher Präzision, klarer Struktur und einem Gespür für individuelle Lösungen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Was ist ein Treuhandvertrag rechtlich gesehen?

    Ein Treuhandvertrag ist eine zivilrechtliche Vereinbarung, bei der eine Person (Treuhänder:in) ein Vermögensgut im eigenen Namen, aber für fremde Rechnung verwaltet. Eigentum und wirtschaftliches Interesse werden getrennt – der Treuhänder ist „Inhaber“, aber nicht wirtschaftlicher Berechtigter.

  • Muss ein Treuhandvertrag notariell beurkundet werden?

    Nicht immer. Die Beurkundung ist nur erforderlich, wenn:

    • sich der Treuhandvertrag auf notarielle Vorgänge bezieht (z. B. Grundstücke, GmbH-Anteile, Erbverträge), oder
    • der Treuhandvertrag selbst mit einer Verfügung verbunden ist, die der Form bedarf (z. B. Schenkung).
      In vielen Fällen reicht aber eine schriftliche Vereinbarung mit beglaubigten Unterschriften. Ich berate Sie zur passenden Form.
  • Was ist der Unterschied zwischen offener und verdeckter Treuhand?

    Bei der offenen Treuhand ist die Treuhandfunktion nach außen sichtbar, z. B. im Grundbuch oder Handelsregister.

    Bei der verdeckten Treuhand tritt der Treuhänder nach außen wie ein gewöhnlicher Eigentümer auf, ist aber intern verpflichtet, nach Weisung zu handeln.
    Ich helfe Ihnen bei der klaren Abgrenzung und rechtssicheren Gestaltung, je nach Ziel.

  • Wie wird der Treuhänder kontrolliert oder abgesichert?

    Ein guter Treuhandvertrag enthält Regelungen zu:

    • Weisungsrechten des Treugebers
    • Rechnungslegung und Informationspflichten
    • Umgang mit Vermögen und Erlösen
    • Haftung und Versicherung
    • Kündigung und Rückübertragung

    Ich achte darauf, dass beide Seiten geschützt und Pflichten eindeutig geregelt sind.

  • Was kostet ein Treuhandvertrag beim Notar?

    Die Kosten hängen davon ab, ob eine Beurkundung oder nur eine Beglaubigung erforderlich ist und welchen Wert das Treuhandobjekt hat.

    • Eine einfache Unterschriftsbeglaubigung liegt meist bei 60–150 Euro.
    • Eine vollständige Beurkundung mit Vertragsgestaltung kann – je nach Umfang – mehrere hundert Euro betragen.
      Ich informiere Sie vorab transparent über die voraussichtlichen Kosten.
  • Wann ist eine Treuhandlösung im Erbrecht sinnvoll?

    Treuhandmodelle werden im Erbrecht häufig eingesetzt, z. B. um Nachlassanteile für Minderjährige zu sichern oder Streit in Erbengemeinschaften zu vermeiden. Auch bei der vorweggenommenen Erbfolge kann ein Treuhänder Vermögen bis zu einem bestimmten Ereignis (z. B. Volljährigkeit, Heirat, Unternehmensnachfolge) verwalten. Ich gestalte Treuhandverträge individuell, abgestimmt auf testamentarische oder erbvertragliche Vorgaben.

  • Kann ein Treuhandvertrag beim Unternehmenskauf helfen?

    Ja. Treuhandlösungen kommen bei Zwischenfinanzierungen, Rücktrittsrechten oder gestuften Kaufpreiszahlungen zum Einsatz. Beispielsweise kann der Kaufpreis treuhänderisch verwahrt werden, bis alle Bedingungen erfüllt sind („Closing Conditions“). Auch Unternehmensanteile können vorübergehend treuhänderisch gehalten werden – z. B. bei Earn-out-Modellen oder Kaufpreisrückbehalten.

  • Was ist der Unterschied zwischen Treuhand und Schenkung mit Auflage?

    Bei der Schenkung mit Auflage erhält der Beschenkte das Vermögen endgültig, aber mit einer klaren Verpflichtung (z. B. Versorgung, Pflege, Rückgabe).
    Bei der Treuhand bleibt das Vermögen wirtschaftlich beim Treugeber – der Treuhänder darf es nur verwahren, halten oder verwenden, wie vereinbart. Die Treuhand ist oft flexibler, aber nicht mit einer Schenkung gleichzusetzen. Ich berate Sie zu den Unterschieden und kombiniere bei Bedarf beide Ansätze.

  • Kann ein Treuhänder aus dem Ausland eingesetzt werden?

    Grundsätzlich ja – allerdings muss die Treuhandgestaltung klar dokumentiert, rechtlich zulässig und durchsetzbar sein. Bei Registervorgängen (z. B. Grundbuch, Handelsregister) gelten deutsche Formvorschriften. Ich unterstütze Sie bei der international abgestimmten Formulierung und kläre, ob zusätzliche Nachweise oder Legalisationen nötig sind.