Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen – einvernehmliche Lösungen mit rechtlicher Sicherheit

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Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen – einvernehmliche Lösungen mit rechtlicher Sicherheit

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Wenn eine Ehe zu Ende geht, ist es wichtig, die damit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen klar und fair zu regeln. Eine notarielle Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung bietet Ihnen die Möglichkeit, einvernehmlich Vereinbarungen zu treffen – ohne langwieriges Gerichtsverfahren und mit verlässlicher rechtlicher Wirkung.

Als Notar unterstütze ich Sie neutral, verständlich und vorausschauend bei der Gestaltung einer Lösung, die beiden Seiten gerecht wird – mit dem Ziel, Konflikte zu vermeiden und Klarheit zu schaffen.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung (auch: Trennungsvereinbarung) ist ein Vertrag zwischen den Ehegatten, in dem sie zentrale Fragen im Zusammenhang mit der Trennung oder Scheidung rechtsverbindlich regeln. Damit sie wirksam ist, muss sie notariell beurkundet oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs geschlossen werden (§ 1410 BGB).

Was kann geregelt werden?

  • Vermögensauseinandersetzung: Aufteilung von Immobilien, Konten, Hausrat
  • Unterhalt: Regelungen zu Trennungs- und nachehelichem Unterhalt
  • Versorgungsausgleich: Vereinbarung über die Rentenanwartschaften
  • Zugewinnausgleich: Abwicklung des gesetzlichen Güterstands
  • Sorgerecht und Umgang (bei einvernehmlicher Regelung, mit familiengerichtlicher Zustimmung)
  • Nutzungsrechte: z. B. an der Ehewohnung oder am gemeinsamen Haus

Wann ist eine notarielle Vereinbarung sinnvoll?

  • wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgen soll
  • zur Vermeidung eines streitigen Gerichtsverfahrens
  • bei gemeinsamem Immobilienbesitz
  • bei größerem Vermögen oder komplexen familiären Verhältnissen
  • zur Absicherung beider Partner und der Kinder
  • zur Gestaltung individueller Lösungen statt starrer gesetzlicher Vorgaben

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Ich unterstütze Sie bei:

  • der neutralen rechtlichen Einordnung Ihrer Situation
  • dem Entwurf einer fairen und ausgewogenen Vereinbarung
  • der Erklärung rechtlicher Konsequenzen für beide Seiten
  • der notariellen Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung
  • bei Bedarf: Abstimmung mit Familiengericht, Steuerberater oder Anwälten

Wie läuft die Beurkundung ab?

  1. Vorbesprechung: Beide Parteien erhalten eine verständliche Beratung.
  2. Entwurf: Ich erstelle einen individuellen Vertragsentwurf auf Wunsch mit Rücksprache.
  3. Beurkundung: Im gemeinsamen Termin wird die Vereinbarung erläutert und unterzeichnet.
  4. Verwendung: Die Vereinbarung kann direkt beim Familiengericht eingereicht oder im Scheidungsverfahren genutzt werden.

Typische Anwendungsfälle

  1. Ehepaar regelt Unterhalt, Zugewinn und Hausübertragung einvernehmlich vor der Scheidung
  2. Trennungsvereinbarung mit gemeinsamer Sorge- und Umgangsregelung
  3. Scheidung ohne Streit durch klar geregelte Vermögensverhältnisse

Beispiele aus der Praxis

  1. Immobilie wird an einen Ehepartner übertragen
    Ein Ehepaar trennt sich, möchte aber das gemeinsame Haus nicht verkaufen. Ich entwerfe eine Vereinbarung, in der ein Ehepartner das Haus übernimmt und den anderen auszahlt – mit anschließender Grundbuchänderung.
  2. Versorgungsausgleich und Zugewinn pauschal abgegolten
    Zwei Partner mit etwa gleich hohen Rentenanwartschaften möchten im Rahmen einer schnellen Scheidung auf den Versorgungsausgleich verzichten und den Zugewinn anderweitig ausgleichen. Ich formuliere eine rechtssichere und faire Regelung.
  3. Trennung mit Kindern: Einvernehmliche Regelung von Unterhalt und Umgang
    Ein Paar mit zwei Kindern möchte Streit vermeiden. Ich gestalte eine einvernehmliche Trennungsvereinbarung mit klaren Regelungen zu Kindesunterhalt, Sorgerecht und Umgang – als Basis für eine einvernehmliche Scheidung.

Sie möchten Ihre Trennung oder Scheidung klar, fair und ohne unnötige Belastung regeln?

Dann begleite ich Sie gern – mit einem ausgewogenen Vertrag, der Ihre Interessen schützt und Ihnen Sicherheit für die nächsten Schritte gibt. Vertrauen Sie auf meine notarielle Erfahrung und rechtliche Klarheit.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Können wir eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch schon vor der Scheidung abschließen?

    Ja. Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung kann jederzeit geschlossen werden, auch vor Einreichung des Scheidungsantrags. Viele Paare regeln damit bereits frühzeitig Vermögen, Unterhalt oder das Sorgerecht – für mehr Sicherheit im Übergang.

  • Müssen wir für die notarielle Vereinbarung beide anwesend sein?

    Grundsätzlich ja – die Beurkundung erfolgt in einem gemeinsamen Termin, da der Notar beide Beteiligten gleichzeitig neutral belehren muss. In Ausnahmefällen kann die Beurkundung auch getrennt mit Vollmacht oder im Ausland erfolgen – ich berate Sie gern dazu.

  • Ist die notarielle Vereinbarung bindend?

    Ja. Eine notariell beurkundete Scheidungsfolgenvereinbarung ist rechtsverbindlich, sie kann sogar gerichtliche Verfahren ersetzen oder deutlich vereinfachen. Änderungen sind nur mit Zustimmung beider Seiten und erneuter Beurkundung möglich.

  • Brauchen wir zusätzlich noch einen Anwalt?

    Nicht zwingend. Für die Beurkundung selbst ist kein Anwalt erforderlich. Wenn Sie aber rechtlich vertreten sein möchten oder unsicher sind, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen. Als Notar bin ich neutral und darf keine einseitige Rechtsberatung geben.

  • Was kostet eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar?

    Die Kosten richten sich nach dem Wert der geregelten Vermögensgegenstände und Unterhaltsansprüche (z. B. Immobilien, Zugewinn, Rentenanwartschaften) und sind gesetzlich festgelegt. Ich erstelle Ihnen gern vorab eine transparente Kostenschätzung.