
Testamente – rechtssicher vorsorgen mit notarieller Unterstützung

Testamente – rechtssicher vorsorgen mit notarieller Unterstützung
Anliegen auswählenEin Testament regelt, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod geschehen soll. Wer seine Nachfolge klar und rechtssicher gestalten will, entscheidet sich für ein notarielles Testament. Denn nur mit professioneller Gestaltung lassen sich spätere Streitigkeiten, Unklarheiten oder finanzielle Nachteile für die Erben zuverlässig vermeiden.
Als Notar unterstütze ich Sie bei der individuellen Formulierung Ihres letzten Willens, berate Sie zu gesetzlichen Regelungen, Pflichtteilsansprüchen und steuerlichen Auswirkungen – und sorge für eine eindeutige, rechtssichere und langfristig tragfähige Lösung.
Was ist ein notarielles Testament?
Ein notarielles Testament ist eine vom Notar aufgenommene und beurkundete Verfügung von Todes wegen. Es wird rechtlich korrekt formuliert, vor Fehlern oder Formverstößen geschützt und automatisch beim Zentralen Testamentsregister hinterlegt. So kann es im Erbfall zuverlässig gefunden und vollzogen werden – ohne Erbschein, wenn ein eindeutiger Erbe eingesetzt wurde.
Im Gegensatz zu einem handschriftlichen Testament bietet die notarielle Variante:
- größere Rechtssicherheit und Klarheit
- bessere Beweiswirkung im Erbfall
- keine Zweifel an Gültigkeit oder Auslegung
- mögliche Ersparnis der Erbscheinkosten
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Als Notar bin ich neutraler Berater und unterstütze Sie bei:
- der Prüfung Ihrer familiären und vermögensrechtlichen Situation
- der Entscheidung zwischen Einzeltestament, gemeinschaftlichem Testament oder Erbvertrag
- der Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen, Vor- und Nacherbschaft oder Testamentsvollstreckung
- der steuerlich sinnvollen Gestaltung (z. B. Freibeträge, Nießbrauch)
- der Beurkundung und Registrierung Ihres Testaments beim Zentralen Testamentsregister
- ggf. späteren Änderungen oder Widerrufen
Wie läuft die Erstellung eines notariellen Testaments ab?
- Beratung: In einem vertraulichen Gespräch klären wir Ihre Wünsche, familiäre Situation und Ziele.
- Entwurf: Ich entwerfe ein individuelles Testament nach Ihren Vorgaben und gesetzlichen Rahmenbedingungen.
- Beurkundung: Sie unterschreiben das Testament im Beisein des Notars – es wird rechtsgültig.
- Hinterlegung: Ich veranlasse die Registrierung beim Zentralen Testamentsregister und auf Wunsch die amtliche Verwahrung.
Typische Anwendungsfälle
- Ehegatten mit Kindern, die sich gegenseitig absichern wollen („Berliner Testament“)
- Alleinstehende Personen, die gezielt einzelne Personen oder Institutionen bedenken möchten
- Patchwork-Familien mit mehreren Kindern und komplexer Vermögensstruktur
Beispiele aus der Praxis
- Berliner Testament für ein Ehepaar mit zwei Kindern
Ein verheiratetes Paar mit gemeinsamer Immobilie möchte sich gegenseitig absichern und erst nach dem Tod beider Ehepartner die Kinder bedenken. Ich formuliere ein sogenanntes Berliner Testament, das eine klare Erbfolge, Pflichtteilsregelungen und eine steuerlich sinnvolle Gestaltung enthält. - Alleinstehender Mann setzt gemeinnützige Organisation ein
Ein alleinstehender Mandant ohne direkte Nachkommen möchte sein Vermögen teilweise einer Stiftung und teilweise einer Nichte hinterlassen. Ich gestalte ein Testament mit konkreten Quoten, klarer Ersatzerbfolge und Erläuterungen zur Erbschaftsteuer. - Patchwork-Familie mit Kindern aus erster Ehe
Eine Mandantin lebt in zweiter Ehe und hat Kinder aus erster Ehe. Ich helfe bei der Ausgestaltung eines differenzierten Testaments, das den Ehemann absichert, aber auch die Kinder aus erster Ehe berücksichtigt. Pflichtteilsrechte werden berücksichtigt, ebenso wie Verfügungen zum Haus im Familienbesitz.
Sie möchten sicherstellen, dass Ihr letzter Wille rechtlich wirksam und eindeutig umgesetzt wird?
Dann begleite ich Sie gern – mit einer vertrauensvollen Beratung, individueller Gestaltung und einer rechtsgültigen Beurkundung Ihres Testaments. So schützen Sie Ihre Angehörigen – und Ihren Willen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Muss ein Testament beim Notar erstellt werden?
Nein, ein Testament kann grundsätzlich auch handschriftlich verfasst werden. Aber nur das notarielle Testament bietet maximale Rechtssicherheit, wird automatisch beim Zentralen Testamentsregister erfasst und kann im Erbfall einen Erbschein überflüssig machen – was Zeit, Kosten und Unsicherheiten spart.
Was kostet ein notarielles Testament?
Die Kosten richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens zum Zeitpunkt der Beurkundung und sind gesetzlich geregelt (nach GNotKG). In vielen Fällen sind die Kosten durch wegfallende Erbscheingebühren im Erbfall langfristig sogar günstiger. Eine konkrete Kostenschätzung erhalten Sie gern vorab im persönlichen Gespräch.
Kann ich mein notarielles Testament später ändern oder widerrufen?
Ja. Ein Testament ist jederzeit frei widerrufbar. Änderungen, Ergänzungen oder vollständige Neugestaltungen sind jederzeit möglich – auch notariell. Ich unterstütze Sie bei der rechtlich sicheren Anpassung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Ein Testament kann einseitig errichtet und jederzeit widerrufen werden. Ein Erbvertrag ist ein verbindlicher Vertrag zwischen mindestens zwei Personen, der nur mit Zustimmung beider geändert oder aufgehoben werden kann. Er eignet sich z. B. für Patchwork-Familien, Unternehmen oder Schenkungen mit Gegenleistungen.
Wo wird mein Testament aufbewahrt?
Ihr notarielles Testament wird auf Wunsch in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben. In jedem Fall melde ich es beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer, sodass es im Erbfall automatisch gefunden wird. Sie müssen sich um nichts kümmern.