
Tauschverträge – Eigentum wechseln, ohne Geld zu zahlen

Tauschverträge – Eigentum wechseln, ohne Geld zu zahlen
Anliegen auswählenDer Tauschvertrag ist eine besondere Form der Eigentumsübertragung: Zwei Parteien geben sich gegenseitig ein Grundstück oder eine Immobilie – oft ohne oder nur mit Ausgleichszahlung. In der Praxis wird der Tausch z. B. bei Grundstücken, Flurstücken oder Immobilien genutzt, wenn Geldtransaktionen im Hintergrund keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen. Als Notar gestalte ich Tauschverträge rechtssicher, ausgewogen und mit Blick auf Grundbuch, Steuern und Abwicklung.
Was ist ein Tauschvertrag?
Ein Tauschvertrag (§ 480 BGB) ist ein Vertrag, bei dem sich zwei Parteien gegenseitig verpflichten, Leistungen zu übertragen – zum Beispiel Immobilien, Grundstücke oder Grundstücksteile. Im Gegensatz zum Kaufvertrag fließt hier kein (oder nur anteilig) Kaufpreis, sondern es erfolgt ein direkter Austausch von Eigentum.
Tauschverträge über Immobilien müssen notariell beurkundet werden, da sie wie Kaufverträge zur Änderung von Eigentumsverhältnissen im Grundbuch führen.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Als Notar bin ich für die rechtssichere Gestaltung und Durchführung verantwortlich. Ich übernehme:
- Gestaltung und Beurkundung des Tauschvertrags
- Klärung der Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Wertverhältnisse
- Abstimmung mit Vermessungsämtern oder Behörden bei Flurstücksgrenzen
- Prüfung und Koordination der Grundbuchumschreibung
- ggf. Ergänzung um Ausgleichszahlungen, Nießbrauchsrechte oder Vormerkungen
Wie läuft ein Tauschvertrag ab?
- Klärung & Beratung: Beide Parteien einigen sich über die zu tauschenden Objekte und ggf. über einen Wertausgleich.
- Vertragsentwurf: Ich entwerfe einen detaillierten Tauschvertrag mit allen notwendigen Angaben.
- Beurkundung: Die Parteien unterzeichnen den Vertrag in einem Notartermin.
- Abwicklung: Ich kümmere mich um die Eintragung im Grundbuch und begleite den Eigentumswechsel auf beiden Seiten.
- Abschluss: Nach Umschreibung und ggf. Zahlung von Ausgleichsbeträgen ist der Tausch vollzogen.
Typische Anwendungsfälle
- Tausch von Grundstücksflächen zur Abrundung von Flurstücken
- Tausch zwischen Familienmitgliedern (z. B. Ferienhaus gegen Wohnung)
- Tausch mit Ausgleich zwischen Bauträgern und privaten Eigentümern
Drei Beispiele aus der Praxis
- Nachbarn tauschen Teilflächen für eine neue Grundstücksgrenze
Zwei Grundstückseigentümer möchten ihre Zufahrten besser gestalten und tauschen jeweils einen Teilstreifen ihrer Grundstücke. Ich entwerfe einen ausgewogenen Tauschvertrag, kläre die Vermessung und betreue die Grundbuchumschreibung. - Familieninterner Tausch von Haus und Wohnung
Ein älteres Ehepaar überträgt ihr Haus an die Tochter, erhält im Gegenzug deren Wohnung zur Altersvorsorge. Ich berücksichtige im Vertrag Nießbrauch und Wohnrechte und kläre steuerliche Freibeträge. - Tausch mit Wertausgleich zwischen Investor und Gemeinde
Ein Investor benötigt eine Teilfläche im Besitz der Stadt für ein Bauprojekt. Im Gegenzug überträgt er der Stadt ein Ersatzgrundstück und leistet eine Ausgleichszahlung. Ich strukturiere den Vertrag komplex und öffentlich-rechtlich abgesichert.
Sie möchten ein Grundstück oder eine Immobilie im Rahmen eines Tauschs übertragen?
Dann begleite ich Sie gern – mit rechtssicherer Vertragsgestaltung, transparenter Abwicklung und individueller Beratung. Vertrauen Sie auf Erfahrung, Neutralität und eine zügige Umsetzung.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Muss ein Tauschvertrag über Immobilien notariell beurkundet werden?
Ja. Sobald Immobilien, Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte getauscht werden, ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Nur mit notarieller Beurkundung kann der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen werden.
Wird bei einem Tausch Grunderwerbsteuer fällig?
Ja, auch bei einem Tausch fällt Grunderwerbsteuer an – und zwar für beide Seiten, jeweils auf den Verkehrswert der erhaltenen Immobilie. Ausnahmen gelten ggf. bei Übertragungen innerhalb der Familie. Eine rechtzeitige steuerliche Beratung ist sinnvoll – ich arbeite dafür gern mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Was passiert, wenn die Immobilien einen unterschiedlichen Wert haben?
In diesem Fall kann eine Ausgleichszahlung vereinbart werden. Diese wird im Tauschvertrag genau geregelt und kann ebenfalls steuerliche Auswirkungen haben. Ich achte dabei auf eine faire und rechtssichere Vertragsgestaltung.
Können auch unbebaute Grundstücksteile getauscht werden?
Ja, auch der Tausch von Flurstücken, Teilflächen oder unbebauten Grundstücken ist möglich. Je nach Situation sind zusätzliche Schritte wie Vermessung, Teilungsgenehmigungen oder Umlegungsverfahren nötig – ich begleite Sie dabei rechtlich.
Was kostet ein Tauschvertrag beim Notar?
Die Notarkosten richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (GNotKG) und werden auf Basis der Verkehrswerte beider Tauschobjekte berechnet – ähnlich wie bei Kaufverträgen. Eine konkrete Einschätzung kann ich Ihnen auf Anfrage gerne vorab geben.