
Städtebauliche Verträge – rechtliche Grundlage für eine geordnete Projektentwicklung

Städtebauliche Verträge – rechtliche Grundlage für eine geordnete Projektentwicklung
Anliegen auswählenBei größeren Bauprojekten arbeiten private Investoren, Projektentwickler und Städte oft eng zusammen. Ein städtebaulicher Vertrag ist dabei das zentrale Instrument, um die Interessen der Kommune und des Vorhabenträgers rechtlich verbindlich zu regeln. Als Notar gestalte und beurkunde ich städtebauliche Verträge – rechtssicher, wirtschaftlich durchdacht und im Einklang mit den städtebaulichen Zielen.
Was ist ein städtebaulicher Vertrag?
Ein städtebaulicher Vertrag ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen einer Kommune und einem privaten Vorhabenträger nach § 11 BauGB (Baugesetzbuch). Er regelt ergänzend zum Bebauungsplan alle Maßnahmen, die für die Umsetzung eines Bauvorhabens notwendig sind – etwa Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen, soziale Infrastruktur oder Kostenübernahmen.
Ziel ist es, die Bauleitplanung mit einer verlässlichen Umsetzung zu verbinden – rechtlich, zeitlich und finanziell.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Städtebauliche Verträge betreffen oft Grundstücke, Belastungen oder Verpflichtungen, die im Grundbuch gesichert werden müssen. Als Notar unterstütze ich unter anderem bei:
- rechtlicher Prüfung und Beurkundung von Verträgen mit dinglichem Bezug
- Eintragung von Sicherungsrechten (z. B. Dienstbarkeiten, Baulasten, Vorkaufsrechte)
- Abstimmung mit beteiligten Behörden, Stadtwerken oder Erschließungsträgern
- rechtlicher Beratung bei Ergänzungsverträgen, Teilverträgen oder Folgeverpflichtungen
- Koordination mit Kaufverträgen, Erbbaurechten oder Teilungsmodellen
Typische Inhalte städtebaulicher Verträge
- Übernahme von Planungs- oder Erschließungskosten durch den Vorhabenträger
- Herstellung oder Finanzierung öffentlicher Infrastruktur (z. B. Straßen, Kindergärten, Grünanlagen)
- Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im Natur- und Umweltschutz
- Übertragung von Grundstücksflächen auf die Kommune
- Rückübertragungsrechte, Fristen, Sicherheiten
Drei Beispiele aus der Praxis
- Erschließungsvertrag für ein neues Wohnquartier
Ein Bauträger plant ein Neubaugebiet mit 80 Wohneinheiten. Im städtebaulichen Vertrag verpflichtet er sich zur Herstellung von Straßen, Fußwegen und Grünflächen. Ich begleite die notarielle Beurkundung und sichere Rücktrittsrechte und Fristen im Grundbuch ab. - Vertrag zur sozialen Infrastruktur bei einem Mischgebiet
Ein Projektentwickler errichtet ein gemischt genutztes Areal mit Wohn-, Gewerbe- und Kita-Flächen. Die Stadt fordert die Mitfinanzierung einer Kindertagesstätte. Ich strukturiere den städtebaulichen Vertrag mit Zahlungspflichten, Zeitvorgaben und Sicherheiten. - Rückübertragungsregelung für ungenutzte Grundstücksflächen
Eine Gemeinde verkauft Baugrund an einen Investor unter der Bedingung, dass innerhalb von drei Jahren gebaut wird. Ich gestalte einen städtebaulichen Vertrag mit Rückübertragungsrecht bei Nichteinhaltung und sorge für die Eintragung im Grundbuch.
Sie stehen vor einer städtebaulichen Vereinbarung oder entwickeln ein Projekt im Dialog mit einer Kommune?
Dann begleite ich Sie gern – mit rechtssicherer Vertragsgestaltung, verständlicher Umsetzung und der nötigen Schnittstelle zwischen Privatrecht und öffentlichem Baurecht. Vertrauen Sie auf Erfahrung, Klarheit und Struktur.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Wann wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen?
Ein städtebaulicher Vertrag wird in der Regel vor oder parallel zur Bauleitplanung abgeschlossen – insbesondere dann, wenn der Vorhabenträger die Erschließung übernehmen, Infrastrukturmaßnahmen finanzieren oder andere Verpflichtungen übernehmen soll. Er dient der rechtsverbindlichen Umsetzung städtebaulicher Ziele.
Muss ein städtebaulicher Vertrag notariell beurkundet werden?
Der Vertrag selbst ist öffentlich-rechtlicher Natur und muss nicht zwingend notariell beurkundet werden. Sobald jedoch dingliche Sicherungen vereinbart werden (z. B. Rückübertragungsrechte, Dienstbarkeiten, Erbbau), ist eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich. Ich begleite Sie bei beiden Varianten – inklusive Grundbucheintragungen.
Wer trägt die Kosten für den städtebaulichen Vertrag und die notarielle Abwicklung?
In der Regel übernimmt der Vorhabenträger (Investor, Bauträger) sämtliche Kosten, einschließlich Planungsaufwand, Vertragsgestaltung und Notarkosten – dies wird im Vertrag ausdrücklich geregelt. Auch Sicherungskosten im Grundbuch werden regelmäßig von ihm getragen.
Können städtebauliche Verträge nachträglich angepasst werden?
Ja. Nachträge oder Ergänzungsverträge sind möglich, insbesondere bei Änderungen im Projektverlauf, in der Planung oder im Zeitrahmen. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Anpassung, Beurkundung und Eintragung der Änderungen.
Wie lange dauert die Abwicklung von städtebaulichen Verträgen durch den Notar?
Das hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens ab. Einfache dingliche Sicherungen können oft innerhalb weniger Tage erledigt werden. Bei komplexen Vertragswerken mit mehreren Beteiligten, Rücktrittsrechten oder Fristen ist eine eng abgestimmte Bearbeitung über mehrere Wochen realistisch – ich unterstütze Sie dabei mit klarer Zeitplanung.