
Sorgerechtserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen – rechtssicher geregelt beim Notar

Sorgerechtserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen – rechtssicher geregelt beim Notar
Anliegen auswählenFür unverheiratete Eltern ist es besonders wichtig, die rechtlichen Grundlagen der gemeinsamen Elternschaft frühzeitig und korrekt zu regeln. Zwei zentrale Schritte sind dabei die Anerkennung der Vaterschaft und die gemeinsame Sorgeerklärung.
Als Notar beurkunde ich diese Erklärungen rechtswirksam, formgerecht und neutral, damit Sie als Eltern rechtlich abgesichert sind und spätere Missverständnisse vermeiden.
Was ist eine Vaterschaftsanerkennung?
Wenn Eltern nicht verheiratet sind, entsteht die rechtliche Vaterschaft nicht automatisch. Sie muss durch eine formelle Vaterschaftsanerkennung erklärt und von der Mutter bestätigt werden. Diese Erklärung muss öffentlich beurkundet werden – z. B. durch den Notar oder das Jugendamt (§ 1594 BGB).
Erst danach kann der Vater rechtlich als Elternteil auftreten – z. B. für das Sorgerecht, den Passantrag oder das Erbrecht des Kindes.
Was ist eine Sorgerechtserklärung?
Ohne Trauschein steht das alleinige Sorgerecht zunächst der Mutter zu. Möchten die Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sein, müssen sie eine Sorgeerklärung abgeben. Diese muss – genau wie die Vaterschaftsanerkennung – öffentlich beurkundet werden (§ 1626d BGB). Sie ist nur möglich, wenn keine Gründe dagegen sprechen und die Eltern dauerhaft zusammenarbeiten wollen.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Ich unterstütze Sie bei:
- der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter
- der Beurkundung der gemeinsamen Sorgeerklärung
- der rechtlichen Erläuterung der Folgen dieser Erklärungen
- der Weiterleitung an das zuständige Jugendamt oder Standesamt (auf Wunsch)
Wie läuft die Beurkundung ab?
- Terminvereinbarung: Beide Elternteile erscheinen gemeinsam oder nacheinander mit gültigem Ausweis.
- Erklärung & Erläuterung: Ich erkläre die rechtlichen Wirkungen und beurkunde die Erklärungen.
- Dokumentation: Die Dokumente werden ausgehändigt oder direkt an das Jugendamt übermittelt.
- Wirksamkeit: Die Erklärungen sind ab Zugang beim Jugendamt rechtswirksam und gelten dauerhaft.
Typische Anwendungsfälle
- Unverheiratete werdende Eltern möchten die rechtlichen Grundlagen frühzeitig regeln
- Vater möchte das Kind aufziehen und braucht das gemeinsame Sorgerecht
- Sorgerechtserklärung wird für die Ausstellung von Pässen oder Kitas benötigt
Beispiele aus der Praxis
- Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt
Ein Paar erwartet ein Kind und möchte alle rechtlichen Schritte im Vorfeld klären. Ich beurkunde die Vaterschaftsanerkennung samt Zustimmung der Mutter – schon vor der Geburt. - Sorgeerklärung für gemeinsamen Antrag auf Reisepass
Ein nicht verheiratetes Paar möchte gemeinsam einen Reisepass für das Kind beantragen. Ich beurkunde die Sorgeerklärung, sodass beide Elternteile gleichberechtigt auftreten können. - Nachträgliche Sorgerechtserklärung bei guter Zusammenarbeit
Nach der Trennung möchten Vater und Mutter weiterhin gemeinsam Entscheidungen für das Kind treffen. Ich begleite die rechtssichere Sorgerechtserklärung und erkläre die rechtlichen Wirkungen beiderseits.
Sie möchten Ihre Elternschaft rechtlich absichern – mit klaren Verhältnissen für Ihr Kind?
Dann begleite ich Sie gern – mit einer schnellen, formgerechten Beurkundung und neutraler rechtlicher Unterstützung. Vertrauen Sie auf meine notarielle Erfahrung im Familienrecht.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Können wir die Vaterschaft auch schon vor der Geburt anerkennen?
Ja. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen. Sie wird jedoch erst mit der Geburt des Kindes wirksam. Viele Eltern regeln diesen Schritt frühzeitig, um nach der Geburt keine Verzögerung bei Behörden oder beim Standesamt zu erleben.
Müssen beide Eltern bei der Beurkundung anwesend sein?
Bei der Vaterschaftsanerkennung müssen sowohl der Vater als auch die Mutter zustimmen – das kann gemeinsam oder auch zeitlich getrennt erfolgen. Bei der Sorgerechtserklärung ist eine gleichzeitige Beurkundung beider Elternteile notwendig, da es sich um eine gemeinsame Erklärung handelt.
Können wir das gemeinsame Sorgerecht später wieder aufheben?
Nein. Eine Sorgerechtserklärung ist grundsätzlich nicht widerrufbar. Nur ein Gericht kann das gemeinsame Sorgerecht aufheben – z. B. bei dauerhaftem Zerwürfnis oder Kindeswohlgefährdung. Daher ist eine sorgfältige Abwägung vor Abgabe der Erklärung sehr wichtig.
Was passiert bei einer Trennung der Eltern?
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen, auch wenn die Eltern sich trennen oder nicht mehr zusammenleben. Entscheidungen über das Kind müssen weiterhin gemeinsam getroffen werden. Bei schwerwiegenden Konflikten kann das Familiengericht angerufen werden.
Was kostet die Beurkundung beim Notar?
Die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung ist gesetzlich gebührenfrei, wenn sie im Zusammenhang mit einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren steht (z. B. Geburtseintrag, Antrag auf Ausweis etc.). In anderen Fällen fällt nur eine geringe gesetzliche Gebühr an. Ich informiere Sie gern im Vorfeld.