Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Satzungsänderungen – rechtssicher und klar dokumentiert

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Satzungsänderungen – rechtssicher und klar dokumentiert

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Die Satzung ist das „Grundgesetz“ einer Kapitalgesellschaft – und jede wesentliche Änderung daran muss notariell begleitet und im Handelsregister eingetragen werden. Ob neue Firmenanschrift, geänderter Unternehmenszweck oder Umverteilung von Stimmrechten: Eine rechtssichere Satzungsänderung schützt vor Streit, Fehlern und Rückfragen des Registergerichts.

Als Notar begleite ich Sie durch den gesamten Vorgang – von der Formulierung über die Gesellschafterversammlung bis zur Registeranmeldung.

Wann ist eine Satzungsänderung notwendig?

Satzungsänderungen sind erforderlich bei:

  • Namensänderung der Gesellschaft (Firma)
  • Verlegung des Sitzes (auch ins Ausland)
  • Änderung des Unternehmensgegenstands
  • Anpassung der Vertretungsregelung (z. B. Alleinvertretung statt Gesamtvertretung)
  • Kapitalmaßnahmen (z. B. Kapitalerhöhung, -herabsetzung)
  • Regelungen zur Gewinnverwendung oder Stimmverhältnissen
  • Veränderungen der Gesellschafterstruktur oder Nachfolge

Der Ablauf einer Satzungsänderung beim Notar

  1. Beratung zur gewünschten Änderung und rechtlichen Wirkung
  2. Entwurf oder Prüfung der neuen Satzungsregelung
  3. Vorbereitung und Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses
  4. Erstellung und elektronische Einreichung der Handelsregisteranmeldung
  5. Begleitung der Eintragung und Kommunikation mit dem Registergericht

Ich achte darauf, dass alle Änderungen juristisch sauber formuliert, mit der bestehenden Satzung abgestimmt und gerichtsfest umgesetzt werden.

Beispiele aus der Praxis

  1. Änderung des Unternehmenszwecks einer GmbH
    Ein Unternehmen erweitert sein Geschäftsfeld um neue Dienstleistungen. Ich formuliere die geänderte Zweckbestimmung, beurkunde den Gesellschafterbeschluss und führe die Registeranmeldung durch.
  2. Umstellung der Vertretungsregelung
    Zwei Geschäftsführer sollen künftig nicht mehr gemeinsam, sondern einzeln vertretungsberechtigt sein. Ich gestalte die Satzungsänderung so, dass sie mit dem Registerrecht und den Gesellschaftsinteressen übereinstimmt.
  3. Umfirmierung nach Rebranding
    Ein Start-up ändert seinen Namen im Zuge eines neuen Markenauftritts. Ich beurkunde die Satzungsänderung zur Firma und sorge für die Eintragung beim Handelsregister.

Ihre Vorteile mit notarieller Begleitung

  • Rechtssichere Gestaltung der Satzungsänderung nach Gesetz und Registerpraxis
  • Vermeidung von Formfehlern oder Zurückweisungen durch das Registergericht
  • Zügige Umsetzung und elektronische Einreichung
  • Beratung zu Satzungsfolgen, Kapitalstruktur oder Abstimmungsverhältnissen
  • Auf Wunsch: Verknüpfung mit Gesellschafterwechsel, Kapitalmaßnahmen oder Nachfolgeregelungen

Sie möchten Ihre Satzung an neue Gegebenheiten anpassen?

Dann begleite ich Sie gern – mit rechtlicher Sorgfalt, Erfahrung im Gesellschaftsrecht und einem Blick für praxistaugliche Lösungen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Wann ist eine Satzungsänderung erforderlich?

    Immer dann, wenn ein Punkt geändert wird, der in der ursprünglichen Satzung ausdrücklich geregelt ist – z. B. der Name (Firma), Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Vertretungsregelung, oder bestimmte Stimm- und Gewinnverteilungsregeln. Ich prüfe für Sie, ob eine Änderung tatsächlich satzungsrelevant ist oder auch formlos umgesetzt werden kann.

  • Welche Mehrheit braucht man für eine Satzungsänderung?

    Bei der GmbH gilt grundsätzlich eine qualifizierte Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen (§ 53 GmbHG). Abweichende Regelungen können in der Satzung selbst vereinbart sein. Ich unterstütze Sie dabei, die korrekte Beschlussfassung und Dokumentation sicherzustellen.

  • Was muss beim Registergericht eingereicht werden?

    Zur Eintragung der Satzungsänderung sind in der Regel erforderlich:

    • Der notariell beurkundete Gesellschafterbeschluss
    • Die neue Satzung in vollständiger Fassung
    • Die Anmeldung durch den Notar mit beglaubigter Unterschrift des Geschäftsführers

    Ich übernehme die komplette Anmeldung und elektronische Übermittlung an das Handelsregister für Sie.

  • Wie lange dauert die Eintragung der Änderung?

    In der Regel wird eine Satzungsänderung innerhalb von 1–2 Wochen eingetragen – abhängig vom zuständigen Amtsgericht. Ich achte auf eine vollständige und formal richtige Anmeldung, um Rückfragen oder Verzögerungen zu vermeiden.

  • Was kostet eine Satzungsänderung beim Notar?

    Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert und der Art der Änderung. Eine einfache Satzungsänderung liegt oft bei ca. 100–300 Euro Notarkosten, zuzüglich Registergebühren. Bei Kapitalmaßnahmen oder umfangreichen Änderungen kann der Betrag höher liegen – ich informiere Sie vorab transparent.