
Personengesellschaften – rechtssichere Begleitung durch den Notar

Personengesellschaften – rechtssichere Begleitung durch den Notar
Anliegen auswählenPersonengesellschaften wie die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), OHG (Offene Handelsgesellschaft) oder KG (Kommanditgesellschaft) sind besonders flexibel – und in vielen Branchen weit verbreitet. Doch auch hier gilt: Verträge, Änderungen und Registeranmeldungen sollten rechtlich klar und zukunftsfest gestaltet sein.
Als Notar begleite ich Sie bei der Gründung, Umstrukturierung oder Änderung Ihrer Personengesellschaft – kompetent, neutral und mit Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Was sind Personengesellschaften?
Personengesellschaften sind Zusammenschlüsse von zwei oder mehr Personen, die gemeinsam ein Unternehmen führen oder einen bestimmten Zweck verfolgen. Die häufigsten Formen sind:
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – einfach, flexibel, seit 2024 mit Registerpflicht
- OHG (Offene Handelsgesellschaft) – für kaufmännische Tätigkeiten mit persönlicher Haftung
- KG (Kommanditgesellschaft) – mit teilweiser Haftungsbeschränkung für Kommanditisten
Alle Formen sind rechtsfähig und müssen ab 2024 in das Gesellschaftsregister eingetragen werden, wenn sie am Rechtsverkehr teilnehmen (insbesondere die GbR).
Welche Leistungen übernimmt der Notar?
Ich unterstütze Sie bei:
- Gründung und Satzungsgestaltung Ihrer Personengesellschaft
- Beurkundung oder Beglaubigung wichtiger Verträge, Änderungen und Beschlüsse
- Anmeldung im Gesellschaftsregister oder Handelsregister
- Gesellschafterwechsel, Ein- und Austritt, Nachfolgeregelungen
- Formwechsel, Umwandlungen oder Verschmelzungen
- Verknüpfung mit Grundstücksgeschäften, Erbregelungen oder Unternehmensnachfolge
Typische Anwendungsfälle
- Eintragung einer GbR in das neue Gesellschaftsregister (ab 2024 verpflichtend bei Immobilienbesitz)
- Wechsel eines Kommanditisten bei einer KG – mit Eintragung ins Handelsregister
- Erweiterung einer Familiengesellschaft durch neue Gesellschafter mit klarer Haftungsabgrenzung
Drei Beispiele aus der Praxis
- Eintragung einer GbR mit Immobilieneigentum
Zwei Geschwister besitzen eine Immobilie über eine GbR. Seit 2024 muss die Gesellschaft ins Gesellschaftsregister eingetragen sein, um rechtsfähig zu handeln. Ich begleite die Anmeldung und prüfe den Gesellschaftervertrag. - Nachfolgeregelung in einer KG
Ein Komplementär möchte altersbedingt ausscheiden, ein Nachfolger aus der Familie übernimmt. Ich begleite den Gesellschafterwechsel, beurkunde den Nachtrag zum Gesellschaftsvertrag und übernehme die Handelsregisteranmeldung. - Umwandlung einer GbR in eine GmbH & Co. KG
Ein Unternehmer möchte seine GbR in eine haftungsbeschränkte GmbH & Co. KG umwandeln. Ich prüfe den Formwechsel, entwerfe die neuen Verträge und begleite die Handelsregister-Eintragungen aller beteiligten Gesellschaften.
Ihre Vorteile mit notarieller Unterstützung
- Rechtssichere Verträge und Änderungen mit klarer Haftungsstruktur
- Erfüllung gesetzlicher Registerpflichten (Gesellschaftsregister, Handelsregister)
- Begleitung bei Umstrukturierung, Umwandlung oder Nachfolge
- Vermeidung von Formfehlern mit haftungsrechtlichen Folgen
- Erfahrung in der Begleitung von Familienunternehmen, Kanzleien, Praxen und Projektgesellschaften
Sie möchten eine Personengesellschaft gründen, weiterentwickeln oder im Register eintragen lassen?
Dann begleite ich Sie gern – mit rechtssicherer Gestaltung, individueller Beratung und zügiger Umsetzung.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Muss meine GbR jetzt ins Register eingetragen werden?
Ja – seit der Einführung des Gesellschaftsregisters zum 1. Januar 2024 müssen sich GbRs, die am Rechtsverkehr teilnehmen (z. B. Immobilien besitzen, klagen, verklagt werden oder Grundbuchrechte halten), ins Gesellschaftsregister beim Amtsgericht eintragen lassen. Ohne Eintragung ist eine wirksame Mitwirkung an bestimmten Geschäften nicht mehr möglich.
Was ist der Unterschied zwischen GbR, OHG und KG?
Die GbR ist die einfachste Form der Personengesellschaft – formlos, flexibel, aber seit 2024 mit Registerpflicht bei Rechtsverkehr.
Die OHG ist für kaufmännisch tätige Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter.
Die KG erlaubt, dass ein Teil der Gesellschafter (Kommanditisten) nur beschränkt haftet, während mindestens ein Komplementär voll haftet.
Wann ist eine notarielle Mitwirkung erforderlich?
Bei Eintragungen ins Gesellschaftsregister (GbR) oder Handelsregister (OHG, KG)
Bei Vertragsänderungen mit Immobilienbezug oder Umwandlungen
Bei Gesellschafterwechseln, z. B. mit Erbfolge oder Schenkung
Wenn eine Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. bei Grundstücksgeschäften)
Wie wird ein Gesellschafterwechsel rechtssicher vollzogen?
Ein Gesellschafterwechsel – z. B. durch Eintritt, Austritt oder Erbfall – sollte vertraglich geregelt und dokumentiert werden. Bei eingetragenen Gesellschaften muss er zusätzlich beim zuständigen Register angemeldet werden. Ich übernehme die Gestaltung, Beurkundung und Registeranmeldung für Sie.
Kann eine GbR in eine GmbH oder KG umgewandelt werden?
Ja – über einen sogenannten Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz. Dabei bleiben Vermögenswerte und Verträge bestehen, nur die Rechtsform ändert sich. Ich begleite Sie rechtssicher durch diesen Prozess – inkl. Vertragsgestaltung, Beurkundung und Registerumstellungen.