
Patientenverfügungen – medizinische Entscheidungen vorausschauend und wirksam regeln

Patientenverfügungen – medizinische Entscheidungen vorausschauend und wirksam regeln
Anliegen auswählenNiemand denkt gern daran, was passiert, wenn man nicht mehr selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden kann. Doch gerade in solchen Situationen ist es entscheidend, dass Ihr Wille klar festgehalten ist. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihre Wünsche zur medizinischen Behandlung im Fall schwerer Krankheit, Unfall oder im Endstadium einer Erkrankung verbindlich beachtet werden.
Als Notar berate ich Sie neutral und verständlich, helfe Ihnen bei der formgerechten und rechtssicheren Formulierung Ihrer Patientenverfügung und erläutere, wie diese sinnvoll mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden kann.
Was ist eine Patientenverfügung?
In einer Patientenverfügung legen Sie verbindlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen – etwa bei Bewusstlosigkeit, fortgeschrittener Demenz oder im Sterbeprozess.
Sie geben damit Ärzten, Angehörigen und Bevollmächtigten eine klare Orientierung und entlasten Ihr Umfeld im Ernstfall erheblich.
Was kann in einer Patientenverfügung geregelt werden?
- Zustimmung oder Ablehnung zu lebensverlängernden Maßnahmen
- Behandlung bei Koma, Demenz oder unheilbaren Krankheiten
- Umgang mit künstlicher Ernährung oder Beatmung
- Wünsche zur Schmerztherapie und palliativmedizinischen Versorgung
- Hinweise auf Werte, religiöse Überzeugungen oder persönliche Vorstellungen
Warum ist notarielle Beratung sinnvoll?
- Sie erhalten klare, verständliche Formulierungen mit rechtlicher Tragfähigkeit
- Ihre Geschäftsfähigkeit wird bestätigt, was Streitigkeiten vorbeugt
- Sie können Ihre Verfügung mit einer notariellen Vorsorgevollmacht kombinieren
- Ich achte auf die formelle Wirksamkeit und verständige Struktur Ihrer Erklärung
- Auf Wunsch: Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
Welche Leistungen übernehme ich als Notar?
- Beratung über Inhalt und Wirkung Ihrer Patientenverfügung
- Anpassung an Ihre persönliche Lebens- und Familiensituation
- Erstellung einer rechtlich wirksamen Erklärung
- Verknüpfung mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
- Aufbewahrung, Aushändigung oder Registrierung nach Wunsch
Typische Anwendungsfälle
- Seniorin möchte festlegen, dass sie keine künstliche Lebensverlängerung wünscht
- Alleinstehender Mann ohne Angehörige regelt Behandlungsszenarien vorab
- Ehepaar kombiniert Patientenverfügung mit gegenseitiger Vorsorgevollmacht
Beispiele aus der Praxis
- Patientenverfügung mit Palliativfokus
Ein Rentner legt großen Wert auf schmerzlindernde Behandlung, lehnt aber lebensverlängernde Maßnahmen im Endstadium ab. Ich helfe bei der differenzierten Formulierung und erkläre die medizinischen Konsequenzen. - Patientenverfügung bei schwerer Vorerkrankung
Eine Patientin mit chronischer Krankheit möchte festlegen, wann bestimmte Behandlungen beendet werden sollen. Ich berate zu konkreten Szenarien und helfe bei der rechtssicheren Gestaltung. - Verknüpfung mit Vollmacht für Ehepartner
Ein Ehepaar möchte sich gegenseitig nicht nur vertreten, sondern auch im Sinne des jeweils anderen medizinisch handeln. Ich formuliere eine kombinierte Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht.
Sie möchten sicherstellen, dass Ihre medizinischen Wünsche im Ernstfall respektiert werden?
Dann begleite ich Sie gern – mit einer individuell formulierten Patientenverfügung, die Ihre Haltung widerspiegelt und Ihren Angehörigen Klarheit und Sicherheit gibt.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Muss eine Patientenverfügung notariell beurkundet werden?
Nein – eine Patientenverfügung ist auch ohne notarielle Beurkundung wirksam, wenn sie schriftlich, persönlich unterschrieben und eindeutig formuliert ist. Eine notarielle Beratung ist jedoch sehr sinnvoll, um Formulierungsfehler zu vermeiden, Ihre Geschäftsfähigkeit zu dokumentieren und die Verfügung mit anderen Vorsorgedokumenten abzustimmen.
Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen?
Ja. Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen oder neu verfassen, solange Sie einwilligungsfähig sind. Es ist empfehlenswert, Änderungen schriftlich festzuhalten und ältere Fassungen zu vernichten, um spätere Verwirrung zu vermeiden.
Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?
Ohne Patientenverfügung entscheidet im Ernstfall der gerichtlich bestellte Betreuer oder eine bevollmächtigte Person – sofern eine Vorsorgevollmacht vorliegt – zusammen mit den Ärzten nach dem sogenannten mutmaßlichen Willen. Das kann zu Unsicherheit oder Entscheidungen gegen Ihre eigentlichen Wünsche führen.
Muss ich konkrete Krankheiten oder Szenarien benennen?
Nicht zwingend – aber empfehlenswert. Je konkreter Ihre Verfügung ist, desto besser können Ärzte und Bevollmächtigte Ihren Willen umsetzen. Ich helfe Ihnen dabei, medizinische Szenarien (z. B. Koma, unheilbare Krankheit, Sterbephase) so zu beschreiben, dass Ihr Wille klar erkennbar ist.
Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?
Ihre Verfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Ernstfall schnell gefunden und vorgelegt werden kann. Ich stelle Ihnen beglaubigte Ausfertigungen zur Verfügung, auf Wunsch registriere ich die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister. Auch Ihre Vertrauensperson sollte über den Inhalt und Aufbewahrungsort informiert sein.