
Bauträgerprojekte

Bauträgerprojekte
Anliegen auswählenBauträgerprojekte sind komplexe Vorhaben, bei denen Grundstücke entwickelt, bebaut und anschließend an Erwerber veräußert werden. Die notarielle Gestaltung und Abwicklung ist dabei von zentraler Bedeutung – nicht nur zur rechtlichen Absicherung der Käufer, sondern auch für die reibungslose Umsetzung durch den Bauträger.
Als Notar begleite ich Bauträger und Erwerber mit umfassender rechtlicher Expertise – von der ersten Konzeptphase bis zur vollständigen Übergabe.
Was ist ein Bauträgervertrag?
Ein Bauträgervertrag ist ein kombinierter Kauf- und Werkvertrag: Der Käufer erwirbt ein Grundstück (oder Miteigentumsanteil) und verpflichtet den Bauträger gleichzeitig zur Errichtung eines Gebäudes oder einer Wohnung. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB).
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Bei Bauträgerprojekten ist die Rolle des Notars besonders anspruchsvoll. Ich übernehme u. a.:
- rechtssichere Gestaltung von Musterverträgen für Erwerber
- Erstellung der Teilungserklärung bei Wohnungseigentum
- Koordination der Grundbucheintragungen (z. B. Auflassungsvormerkung)
- Überwachung der Kaufpreisfälligkeit nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
- rechtliche Betreuung bei Sonderwünschen, Nachträgen, Sicherheiten und Bürgschaften
- Kommunikation mit Banken, Behörden, Bauunternehmen und Erwerbern
Wie läuft ein Bauträgerprojekt ab?
- Vorbereitung: Abstimmung mit dem Bauträger über Vertragsstruktur, Finanzierung, Zeitplan, Aufteilungen.
- Teilungserklärung & Grundbuch: Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, Eintragung im Grundbuch.
- Vertragsentwurf: Erstellung des individuellen oder standardisierten Bauträgervertrags.
- Beurkundung: Notartermin mit Erwerbern, Erläuterung aller Regelungen.
- Abwicklung: Zahlungsfreigabe in Raten gemäß Baufortschritt (MaBV), Eintragung ins Grundbuch, ggf. Übergabe.
Klassische Anwendungsfälle
- Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Eigentumswohnungen zur Einzelveräußerung
- Neubau von Reihenhäusern auf einem erschlossenen Grundstück
- Aufteilung eines Bestandsgebäudes in Teileigentum und Sanierung durch einen Bauträger
Drei Beispiele aus der Praxis
- Eigentumswohnungen im Neubauprojekt eines Bauträgers
Ein Bauträger plant ein Mehrfamilienhaus mit 12 Eigentumswohnungen in München. Ich entwerfe die Teilungserklärung, beurkunde die Einzelverkäufe und überwache die ordnungsgemäße Kaufpreisabwicklung nach Baufortschritt. Auch Sonderwünsche der Käufer werden individuell ergänzt. - Verkauf von Reihenhäusern mit Grundstücksanteil
Ein Bauträger entwickelt sechs Reihenhäuser auf einem Grundstück. Ich strukturiere die Grundstücksteilung, gestalte einheitliche Vertragsmuster mit flexiblen Baubeschreibungen und betreue die Abwicklung mit den einzelnen Erwerbern und deren finanzierenden Banken. - Aufteilung eines Altbaus in Teileigentum mit anschließender Sanierung
Ein Bauträger kauft ein sanierungsbedürftiges Mehrparteienhaus und teilt es in Eigentumswohnungen auf. Ich begleite die rechtliche Aufteilung, sichere Erwerberrechte durch Vormerkungen und betreue die Umwandlung sowie spätere Verkäufe der sanierten Einheiten.
Sie planen ein Bauträgerprojekt oder sind am Erwerb einer Neubauimmobilie beteiligt?
Dann begleite ich Sie gern – von der rechtlichen Strukturierung bis zur sicheren Übergabe an die Erwerber. Vertrauen Sie auf Erfahrung, Präzision und eine zuverlässige, transparente Abwicklung.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Was macht der Notar bei Bauträgerverträgen?
Der Notar prüft und beurkundet den Bauträgervertrag gemäß § 650i BGB, achtet auf gesetzliche Sicherungsmechanismen wie die Absicherung des Bauherrenvorschusses und stellt sicher, dass alle Leistungsphasen, Zahlungsmodalitäten und Gewährleistungsfristen klar und rechtssicher geregelt sind. Anschließend überwacht er die Eintragung im Grundbuch.
Wie ist der Ablauf einer notariellen Beurkundung für Bauträgerprojekte?
Vorprüfung & Vertragsentwurf: Der Notar klärt Grundstücksverhältnisse, Baurecht und Zahlungsabsicherungen.
Beurkundungstermin: Käufer und Bauträger besprechen alle Vertragspunkte und unterschreiben in seiner Gegenwart.
Grundbuchanmeldung: Der Notar leitet die Anmeldung von Auflassung und Sicherungsvormerkung an das Grundbuchamt weiter.
Treuhand und Auszahlung: Er bewahrt den Bauherrenvorschuss treuhänderisch auf und zahlt ihn nach Nachweis der Baufortschritte aus.
Welche Sicherheiten hat der Käufer im Bauträgervertrag?
Typische Sicherungsmechanismen sind:
- Bauhandwerkerbürgschaft oder Bankbürgschaft für Fertigstellung und Mängel
- Sicherung des Bauherrenvorschusses durch den Notar auf einem Anderkonto
- Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch zum Schutz des Eigentumsübergangs
Der Notar achtet darauf, dass diese Sicherheiten rechtskonform vereinbart und umgesetzt werden.
Kann ich den Bauträgervertrag noch ändern, wenn er notariell beurkundet ist?
Grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen aller Beteiligten und mit erneuter notarieller Beurkundung. Nach der Erstbeurkundung sind Änderungen formal aufwendig, da sie alle Sicherungsmechanismen und Grundbucheinträge betreffen. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Unterschrift alle Details abschließend zu klären.
Was kostet die notarielle Beurkundung eines Bauträgervertrags?
Die Kosten ergeben sich aus dem Gerichts‑ und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich nach dem Wert des Bauprojekts (Grundstück plus Baukosten). Sie liegen typischerweise bei etwa 1 % bis 1,5 % des Gesamtwerts einschließlich Grundbuchgebühren. Gerne erstellen wir Ihnen vorab eine transparente Kostenschätzung.