Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Bauträgerprojekte

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Bauträgerprojekte sind komplexe Vorhaben, bei denen Grundstücke entwickelt, bebaut und anschließend an Erwerber veräußert werden. Die notarielle Gestaltung und Abwicklung ist dabei von zentraler Bedeutung – nicht nur zur rechtlichen Absicherung der Käufer, sondern auch für die reibungslose Umsetzung durch den Bauträger.

Als Notar begleite ich Bauträger und Erwerber mit umfassender rechtlicher Expertise – von der ersten Konzeptphase bis zur vollständigen Übergabe.

Was ist ein Bauträgervertrag?

Ein Bauträgervertrag ist ein kombinierter Kauf- und Werkvertrag: Der Käufer erwirbt ein Grundstück (oder Miteigentumsanteil) und verpflichtet den Bauträger gleichzeitig zur Errichtung eines Gebäudes oder einer Wohnung. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB).

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Bei Bauträgerprojekten ist die Rolle des Notars besonders anspruchsvoll. Ich übernehme u. a.:

  • rechtssichere Gestaltung von Musterverträgen für Erwerber
  • Erstellung der Teilungserklärung bei Wohnungseigentum
  • Koordination der Grundbucheintragungen (z. B. Auflassungsvormerkung)
  • Überwachung der Kaufpreisfälligkeit nach MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung)
  • rechtliche Betreuung bei Sonderwünschen, Nachträgen, Sicherheiten und Bürgschaften
  • Kommunikation mit Banken, Behörden, Bauunternehmen und Erwerbern

Wie läuft ein Bauträgerprojekt ab?

  1. Vorbereitung: Abstimmung mit dem Bauträger über Vertragsstruktur, Finanzierung, Zeitplan, Aufteilungen.
  2. Teilungserklärung & Grundbuch: Bildung von Wohnungs- und Teileigentum, Eintragung im Grundbuch.
  3. Vertragsentwurf: Erstellung des individuellen oder standardisierten Bauträgervertrags.
  4. Beurkundung: Notartermin mit Erwerbern, Erläuterung aller Regelungen.
  5. Abwicklung: Zahlungsfreigabe in Raten gemäß Baufortschritt (MaBV), Eintragung ins Grundbuch, ggf. Übergabe.

Klassische Anwendungsfälle

  1. Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Eigentumswohnungen zur Einzelveräußerung
  2. Neubau von Reihenhäusern auf einem erschlossenen Grundstück
  3. Aufteilung eines Bestandsgebäudes in Teileigentum und Sanierung durch einen Bauträger

Drei Beispiele aus der Praxis

  1. Eigentumswohnungen im Neubauprojekt eines Bauträgers
    Ein Bauträger plant ein Mehrfamilienhaus mit 12 Eigentumswohnungen in München. Ich entwerfe die Teilungserklärung, beurkunde die Einzelverkäufe und überwache die ordnungsgemäße Kaufpreisabwicklung nach Baufortschritt. Auch Sonderwünsche der Käufer werden individuell ergänzt.
  2. Verkauf von Reihenhäusern mit Grundstücksanteil
    Ein Bauträger entwickelt sechs Reihenhäuser auf einem Grundstück. Ich strukturiere die Grundstücksteilung, gestalte einheitliche Vertragsmuster mit flexiblen Baubeschreibungen und betreue die Abwicklung mit den einzelnen Erwerbern und deren finanzierenden Banken.
  3. Aufteilung eines Altbaus in Teileigentum mit anschließender Sanierung
    Ein Bauträger kauft ein sanierungsbedürftiges Mehrparteienhaus und teilt es in Eigentumswohnungen auf. Ich begleite die rechtliche Aufteilung, sichere Erwerberrechte durch Vormerkungen und betreue die Umwandlung sowie spätere Verkäufe der sanierten Einheiten.

Sie planen ein Bauträgerprojekt oder sind am Erwerb einer Neubauimmobilie beteiligt?

Dann begleite ich Sie gern – von der rechtlichen Strukturierung bis zur sicheren Übergabe an die Erwerber. Vertrauen Sie auf Erfahrung, Präzision und eine zuverlässige, transparente Abwicklung.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Was macht der Notar bei Bauträgerverträgen?

    Der Notar prüft und beurkundet den Bauträgervertrag gemäß § 650i BGB, achtet auf gesetzliche Sicherungs­mechanismen wie die Absicherung des Bauherren­vorschusses und stellt sicher, dass alle Leistungs­phasen, Zahlungs­modalitäten und Gewährleistungs­fristen klar und rechtssicher geregelt sind. Anschließend überwacht er die Eintragung im Grundbuch.

  • Wie ist der Ablauf einer notariellen Beurkundung für Bauträgerprojekte?

    Vorprüfung & Vertrags­entwurf: Der Notar klärt Grundstücks­verhältnisse, Baurecht und Zahlungs­absicherungen.

    Beurkundungstermin: Käufer und Bauträger besprechen alle Vertrags­punkte und unterschreiben in seiner Gegenwart.

    Grundbuch­anmeldung: Der Notar leitet die Anmeldung von Auflassung und Sicherungsvormerkung an das Grundbuch­amt weiter.

    Treuhand und Auszahlung: Er bewahrt den Bau­herren­vorschuss treuhänderisch auf und zahlt ihn nach Nachweis der Baufortschritte aus.

  • Welche Sicherheiten hat der Käufer im Bauträgervertrag?

    Typische Sicherungs­mechanismen sind:

    • Bauhandwerker­bürgschaft oder Bank­bürgschaft für Fertigstellung und Mängel
    • Sicherung des Bauherren­vorschusses durch den Notar auf einem Anderkonto
    • Eintragung einer Auflassungs­vormerkung im Grundbuch zum Schutz des Eigentumsübergangs

    Der Notar achtet darauf, dass diese Sicherheiten rechtskonform vereinbart und umgesetzt werden.

  • Kann ich den Bauträgervertrag noch ändern, wenn er notariell beurkundet ist?

    Grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen aller Beteiligten und mit erneuter notarieller Beurkundung. Nach der Erstbeurkundung sind Änderungen formal aufwendig, da sie alle Sicherungs­mechanismen und Grundbuch­einträge betreffen. Deshalb empfiehlt es sich, vor der Unterschrift alle Details abschließend zu klären.

  • Was kostet die notarielle Beurkundung eines Bauträgervertrags?

    Die Kosten ergeben sich aus dem Gerichts‑ und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich nach dem Wert des Bauprojekts (Grundstück plus Baukosten). Sie liegen typischerweise bei etwa 1 % bis 1,5 % des Gesamtwerts einschließlich Grundbuch­gebühren. Gerne erstellen wir Ihnen vorab eine transparente Kostenschätzung.