
Notarielle Begleitung bei der Projektentwicklung – rechtssicher von der Idee bis zur Umsetzung

Notarielle Begleitung bei der Projektentwicklung – rechtssicher von der Idee bis zur Umsetzung
Anliegen auswählenDie Entwicklung größerer Immobilienprojekte – ob Wohnquartiere, Gewerbeflächen oder gemischt genutzte Areale – erfordert nicht nur wirtschaftliche und technische Expertise, sondern auch eine präzise rechtliche Begleitung. Als Notar unterstütze ich Projektentwickler, Bauträger, Investoren und Kommunen bei der rechtlichen Strukturierung und Umsetzung komplexer Vorhaben – vom Grunderwerb bis zur Teilung und Einzelveräußerung.
Was umfasst notarielle Begleitung bei der Projektentwicklung?
Projektentwicklung ist ein vielschichtiger Prozess, bei dem verschiedene rechtliche Schritte ineinandergreifen – oft über mehrere Jahre hinweg. Als Notar bin ich frühzeitig eingebunden und sorge für:
- rechtssichere Grundstückskaufverträge mit Vorbehalten, Bedingungen und Entwicklungszielen
- Aufteilung in Wohnungs- oder Teileigentum nach WEG
- Bestellung von Erbbaurechten, Dienstbarkeiten und Baulasten
- Gestaltung von Bauträgerverträgen, Abwicklung der Einzelverkäufe
- rechtliche Absicherung von Finanzierungen (z. B. Globalgrundschulden)
- Koordination mit Behörden, Architekten, Banken, Planern und Erwerbern
Wie läuft eine Projektentwicklung aus notarieller Sicht ab?
- Grundstückssicherung: Gestaltung von Kaufverträgen mit Entwicklungsklauseln (z. B. Genehmigungsvorbehalte)
- Strukturierung: Teilung, Erschließung, Aufteilung nach WEG, Bildung von Sondernutzungsrechten
- Verträge: Entwurf von Muster-Bauträgerverträgen, Grundschuldbestellungen, Dienstbarkeiten
- Veräußerung: Einzelbeurkundungen mit Erwerbern, Zahlungsabwicklung, Grundbucheintragungen
- Nachbetreuung: Anpassungen bei Nachträgen, Abtretungen, Eigentümerwechseln etc.
Typische Anwendungsfälle
- Neubau eines Wohnquartiers mit Eigentumswohnungen und Tiefgarage
- Gewerbepark mit mehreren Hallen und getrennten Einheiten für Verkauf oder Vermietung
- Mischnutzung aus Wohnen, Gewerbe, sozialen Einrichtungen mit Aufteilung und langfristiger Planung
Beispiele aus der Praxis
- Aufteilung eines Areals mit 40 Eigentumswohnungen und Tiefgarage
Ein Bauträger entwickelt ein Wohnprojekt auf einem innerstädtischen Grundstück. Ich begleite den Kaufvertrag mit Bauverpflichtung, entwerfe die Teilungserklärung nach WEG, beurkunde alle Einzelverkäufe und koordiniere die gesamte Grundbuchabwicklung. - Entwicklung eines Gewerbecampus mit Vermietung und Teilveräußerung
Ein Investor plant ein Areal mit mehreren Gewerbehallen. Ich strukturiere die Eigentumsverhältnisse, entwerfe Grunddienstbarkeiten (z. B. Zufahrtsrechte), betreue die Finanzierung und beurkunde spätere Verkäufe einzelner Hallen an Nutzer. - Gemeinsame Projektentwicklung mit der Stadt
Ein Projektentwickler erwirbt ein Grundstück mit Auflagen zur sozialen Nutzung. Ich gestalte den Kaufvertrag mit Rücktrittsrechten, begleite städtebauliche Verträge rechtlich und sichere dingliche Rechte zugunsten der Stadt ab.
Sie entwickeln ein Wohn- oder Gewerbeprojekt und benötigen rechtliche Sicherheit von Anfang an?
Dann begleite ich Sie gern – mit umfassender Erfahrung in der Projektentwicklung, vorausschauender Vertragsgestaltung und zuverlässiger Umsetzung. Vertrauen Sie auf eine notarielle Begleitung, die wirtschaftliches Denken mit rechtlicher Präzision verbindet.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Wann sollte der Notar in ein Projekt eingebunden werden?
Idealerweise bereits vor dem Grundstückserwerb oder parallel zur Projektplanung. Frühzeitige notarielle Beratung hilft, Vertragsrisiken zu vermeiden, Fördervorgaben rechtssicher umzusetzen und strukturelle Weichen richtig zu stellen – z. B. bei Aufteilungen, Erbbaurechten oder Rücktrittsregelungen.
Muss jeder einzelne Erwerber bei einem größeren Projekt separat beurkunden?
Ja. Der Verkauf von Eigentumswohnungen oder Teileinheiten im Rahmen eines Bauträgerprojekts erfordert Einzelbeurkundungen mit jedem Erwerber. Ich bereite dafür klare Vertragsmuster vor, passe sie individuell an und koordiniere Termine und Abwicklung effizient.
Können Verträge an bestimmte Bedingungen oder Genehmigungen geknüpft werden?
Ja, notarielle Kaufverträge oder Aufteilungen können mit aufschiebenden Bedingungen, Rücktrittsrechten oder behördlichen Genehmigungsvorbehalten versehen werden. Solche Regelungen sind bei Projekten mit Bebauungsplanbindung, Bauvorbescheiden oder Auflagen gängige Praxis.
Was ist bei der Teilung nach WEG zu beachten?
Eine rechtssichere Aufteilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfordert eine Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Sondernutzungsrechten und Regelungen zu Gemeinschaftsflächen. Ich entwerfe und beurkunde die Teilung und reiche sie zur Bildung von Einzelgrundbuchblättern beim Grundbuchamt ein.
Übernimmt der Notar auch die rechtliche Betreuung bei Nachträgen oder Änderungen?
Ja. Auch nach der Erstbeurkundung begleite ich Ihr Projekt weiter – bei Nachträgen, Sonderwünschen, Nachverkäufen oder Übertragungen. Ich achte dabei auf Kontinuität, rechtliche Konsistenz und zügige Umsetzung.


