
Kapitalmaßnahmen – rechtssicher beurkunden und eintragen lassen

Kapitalmaßnahmen – rechtssicher beurkunden und eintragen lassen
Anliegen auswählenOb Kapitalerhöhung zur Finanzierung des Wachstums oder Kapitalherabsetzung zur Bilanzsanierung – Veränderungen des Stamm- oder Grundkapitals einer Gesellschaft erfordern sorgfältige rechtliche Planung und sind in vielen Fällen notariell zu beurkunden und im Handelsregister einzutragen.
Als Notar begleite ich Sie durch den gesamten Vorgang – von der Beratung über die Beurkundung bis zur erfolgreichen Registeranmeldung. Schnell, rechtssicher und abgestimmt auf Ihre wirtschaftlichen Ziele.
Was sind Kapitalmaßnahmen?
Kapitalmaßnahmen betreffen Änderungen des Stammkapitals (bei GmbH, UG) oder Grundkapitals (bei AG). Die häufigsten Arten sind:
- Kapitalerhöhung gegen Bareinlage oder Sacheinlage
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung oder Rückzahlung
- Umwandlung von Gesellschaftskapital (z. B. UG zu GmbH)
- Schaffung oder Anpassung von Geschäftsanteilen / Aktien
Alle diese Maßnahmen verändern die Satzung und sind daher notariell zu beurkunden und im Handelsregister einzutragen.
Typische Anwendungsfälle
- Startup erhält Investment: Erhöhung des Stammkapitals durch Investoren
- Sanierungsmaßnahme: Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung
- Ausweitung der Gesellschafterstruktur durch neue Anteile
- Wachstumsfinanzierung über Sacheinlage (z. B. Markenrechte, Maschinen, Patente)
Ablauf beim Notar
- Prüfung und Beratung zur passenden Kapitalmaßnahme
- Entwurf oder Prüfung des Gesellschafterbeschlusses
- Notarielle Beurkundung der Maßnahme
- Beglaubigung der Gesellschafterliste (bei GmbH)
- Anmeldung zum Handelsregister und Einreichung aller Unterlagen
- Überwachung der Eintragung und Benachrichtigung
Ich achte auf formale Korrektheit, Registerkonformität und die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und Einlagevoraussetzungen – insbesondere bei Sacheinlagen oder mehreren Gesellschaftern.
Beispiele aus der Praxis
- Kapitalerhöhung zur Aufnahme eines Investors
Ein Start-up erhält externes Kapital. Ich beurkunde den Kapitalerhöhungsbeschluss, prüfe die Beteiligungsstruktur, aktualisiere die Gesellschafterliste und reiche alles beim Registergericht ein. - Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung
Eine GmbH reduziert ihr Stammkapital, um bilanziellen Verlusten zu begegnen. Ich begleite die zweistufige Maßnahme rechtssicher inkl. Gläubigeraufruf und Eintragung. - Umwandlung UG zu GmbH
Ein Einzelgründer stockt das Kapital seiner UG auf über 25.000 €. Ich beurkunde die Kapitalerhöhung und gestalte die neue Satzung – die Gesellschaft wird zur GmbH umgewandelt.
Ihre Vorteile mit notarieller Begleitung
- Formfehlerfreie Umsetzung auch bei komplexen Beteiligungsstrukturen
- Erfüllung aller Register- und Einlagepflichten
- Vermeidung von Rückfragen und Zurückweisungen durch das Registergericht
- Zügige Abwicklung und rechtssichere Dokumentation
- Auf Wunsch: Verknüpfung mit Beteiligungsverträgen, Gesellschafterwechseln oder Satzungsänderungen
Sie planen eine Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung in Ihrer GmbH, UG oder AG?
Dann begleite ich Sie gern – mit rechtlicher Präzision, wirtschaftlichem Verständnis und langjähriger Erfahrung im Gesellschaftsrecht.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Was ist der Unterschied zwischen Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung?
Bei der Kapitalerhöhung wird das Stammkapital der Gesellschaft erhöht, meist durch Bareinlagen (z. B. Investoren) oder Sacheinlagen (z. B. Maschinen, Patente).
Bei der Kapitalherabsetzung wird das Kapital gesenkt – z. B. zur Verlustdeckung oder Rückzahlung an Gesellschafter. Beide Maßnahmen müssen notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.
Welche Kapitalmaßnahmen sind bei einer UG (haftungsbeschränkt) möglich?
Auch bei der UG ist eine Kapitalerhöhung durch Einlage möglich. Sobald das Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht wird, kann die UG zur GmbH umgewandelt werden – durch Satzungsänderung und Eintragung. Ich begleite diesen Schritt vollständig.
Was ist der Unterschied zwischen Bar- und Sacheinlage?
Bei der Bareinlage zahlen Gesellschafter Geld auf ein Geschäftskonto der Gesellschaft ein.
Bei der Sacheinlage bringen Gesellschafter Vermögenswerte wie Immobilien, Fahrzeuge, Beteiligungen oder Rechte ein.
Sacheinlagen müssen besonders genau bewertet, dokumentiert und im Handelsregister offengelegt werden. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Eintragung.Wie lange dauert eine Kapitalerhöhung mit Registereintragung?
Die Dauer hängt vom Einzahlungsnachweis (bei Bareinlage) und der Bearbeitungszeit des Handelsregisters ab. In der Regel ist eine Kapitalerhöhung innerhalb von 1–3 Wochen vollständig umgesetzt. Ich reiche alle Unterlagen digital ein und begleite die Eintragung.
Welche Unterlagen und Schritte sind notwendig?
Typisch sind:
- Gesellschafterbeschluss zur Kapitalmaßnahme (notariell beurkundet)
- Neufassung oder Änderung der Satzung
- Gesellschafterliste bei GmbH / UG
- Einzahlungsnachweis (bei Bareinlage) oder Sachgründungsbericht (bei Sacheinlage)
- Notarielle Anmeldung zum Handelsregister
Ich übernehme die rechtssichere Erstellung, Beurkundung und Einreichung für Sie.