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Immobilienkaufverträge – rechtssicher durch den Notar

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Immobilienkaufverträge – rechtssicher durch den Notar

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Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben. Umso entscheidender ist eine rechtlich einwandfreie Gestaltung des Kaufvertrags. Als Notar sorge ich dafür, dass der Immobilienkauf transparent, rechtssicher und für alle Beteiligten nachvollziehbar abläuft.

Worum geht es bei einem Immobilienkaufvertrag?

Ein Immobilienkaufvertrag regelt die rechtsverbindliche Übertragung einer Immobilie – etwa eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks – von der Verkäufer- auf die Käuferseite. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Ohne Notar ist der Vertrag nicht wirksam.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Als Notar bin ich neutraler Ansprechpartner für Käufer und Verkäufer. Ich gestalte den Vertrag rechtssicher, erkläre alle Regelungen verständlich und sorge für die Umsetzung:

  • Entwurf des Kaufvertrags auf Basis Ihrer Angaben
  • rechtliche Prüfung des Grundbuchs und relevanter Unterlagen
  • rechtliche Beratung beider Parteien zur Vertragsgestaltung
  • Beurkundung des Kaufvertrags im Rahmen eines Notartermins
  • Überwachung der Kaufpreiszahlung und Eintragung im Grundbuch
  • ggf. Abwicklung von Belastungen (z. B. Löschung alter Grundschulden)

Wie läuft ein Immobilienkaufvertrag typischerweise ab?

  1. Vorbesprechung / Vorbereitung: Die Parteien übermitteln dem Notar die Rahmendaten (Objekt, Preis, Beteiligte).
  2. Vertragsentwurf: Der Notar erstellt einen Vertragsentwurf und stellt ihn beiden Seiten rechtzeitig zur Verfügung.
  3. Beurkundung: Im gemeinsamen Termin wird der Vertrag vorgelesen, erläutert und unterzeichnet.
  4. Nachbeurkundung: Der Notar koordiniert z. B. Auflassungsvormerkung, Kaufpreisfälligkeit, Grundbucheintrag und weitere Schritte.
  5. Übergabe: Die Immobilie wird nach Kaufpreiszahlung übergeben; die Umschreibung im Grundbuch erfolgt.

Typische Anwendungsfälle für Immobilienkaufverträge

Die notarielle Beurkundung kommt in vielen Konstellationen zum Einsatz. Die häufigsten sind:

  1. Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
  2. Verkauf eines Grundstücks an einen Bauträger oder privaten Erwerber
  3. Übertragung innerhalb der Familie (z. B. Verkauf an Kinder mit Gegenleistung)

Beispiele aus der Praxis

  1. Kauf einer Eigentumswohnung in München
    Ein junges Paar erwirbt eine Wohnung zur Eigennutzung. Ich entwerfe den Kaufvertrag, kläre die rechtlichen Besonderheiten des Wohnungseigentums (z. B. Teilungserklärung, Sondernutzungsrechte) und begleite die Käufer bis zur Grundbucheintragung.
  2. Verkauf eines Baugrundstücks an einen Bauträger
    Ein Eigentümer verkauft ein unbebautes Grundstück an einen Bauträger. Der Vertrag enthält klare Regelungen zur Übergabe, zur Erschließung und zu etwaigen Altlasten. Ich sorge für eine rechtlich saubere Abwicklung und den Lastenfreien Eigentumsübergang.
  3. Verkauf eines Hauses innerhalb der Familie
    Eine Mutter verkauft ihr Haus an ihren Sohn gegen Zahlung eines Kaufpreises und mit Nießbrauchvorbehalt. Ich erläutere die steuerlichen und rechtlichen Folgen, gestalte die Vertragsklauseln individuell und achte auf eine ausgewogene Interessenlage.

Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen?

Dann begleite ich Sie gern – von der ersten Abstimmung bis zur finalen Eintragung im Grundbuch. Vertrauen Sie auf rechtliche Klarheit und eine zügige, transparente Abwicklung.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Warum muss ein Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden?

    Nach deutschem Recht (§ 311b BGB) ist die notarielle Beurkundung für den Erwerb von Grundstücken, Häusern und Wohnungen zwingend vorgeschrieben. Der Notar gewährleistet dabei, dass alle Vertragspunkte rechtlich korrekt, vollständig und für beide Parteien transparent sind – und leitet die Eintragung im Grundbuch für Sie in die Wege.

  • Wann sollte ich den Notar in den Kaufprozess einbinden?

    Idealerweise schon, sobald sich Käufer und Verkäufer über den wesentlichen Kaufpreis und Übergabetermin einig sind. So kann der Notar frühzeitig besondere Vereinbarungen (z. B. Teilzahlungs­modalitäten, Lastenfreistellung, Auflassungsvormerkung) einarbeiten und alle notwendigen Unterlagen (Katasterauszug, Grundbuchauszug, Finanzierungs­bestätigung) zusammenstellen.

  • Was prüft der Notar vor der Beurkundung?

    Der Notar klärt und dokumentiert u. a.:

    • Aktuellen Grundbuchstand und mögliche Belastungen
    • Angaben zu Flurstück, Größe und Rechtslage
    • Vereinbarungen zu Kaufpreisfälligkeit und Sicherung
    • Löschungs- und Auflassungsvormerkungen
    • Besonderheiten wie Nießbrauch, Wohnrechte oder Teilungserklärung

    So werden spätere Überraschungen oder rechtliche Risiken vermieden.

  • Wie läuft der Kaufpreis­aufbewahrungs­verfahren (Treuhand) ab?

    Oft wird der Kaufpreis über ein treuhänderisches Anderkonto verwaltet: Nach Beurkundung zahlt der Käufer den vereinbarten Betrag auf das Anderkonto des Notars. Der Notar prüft sämtliche Voraussetzungen (z. B. Eintragung der Auflassung, Löschung alter Grundschulden) und leitet die Auszahlung an den Verkäufer ein – sicher für beide Seiten.

  • Welche Kosten kommen auf mich zu?

    Die Notar- und Grundbuchkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und dem Kaufpreis. Sie betragen insgesamt in der Regel ca. 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises. Darin enthalten sind Beurkundungsgebühren, Treuhandkosten und Grundbuch­eintragungs­gebühren. Vorab erhalten Sie von uns eine transparente Kostenschätzung.