Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Grundschulden – Absicherung von Darlehen beim Immobilienkauf

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Grundschulden – Absicherung von Darlehen beim Immobilienkauf

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Die Grundschuld ist eines der wichtigsten Sicherungsinstrumente im Immobilienrecht. Sie dient in der Regel der Absicherung eines Bankdarlehens – insbesondere beim Kauf oder der Finanzierung von Immobilien. Als Notar gestalte und beurkunde ich Grundschulden und begleite die Eintragung ins Grundbuch – rechtssicher, effizient und in enger Abstimmung mit den finanzierenden Banken.

Was ist eine Grundschuld?

Die Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsrecht an einem Grundstück oder einer Immobilie. Sie wird zugunsten eines Gläubigers – meist einer Bank – im Grundbuch eingetragen und gibt diesem das Recht, im Fall der Zahlungsunfähigkeit auf das Grundstück zuzugreifen (z. B. durch Zwangsversteigerung).

Im Unterschied zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine konkrete Forderung gebunden, sondern flexibler einsetzbar – beispielsweise für spätere Nachfinanzierungen.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Als Notar bin ich neutraler Ansprechpartner und gesetzlich verpflichtet, beide Seiten über Inhalt und Wirkung der Grundschuld aufzuklären. Ich übernehme insbesondere:

  • Entwurf und Beurkundung der Grundschuldbestellung
  • Koordination mit der finanzierenden Bank (z. B. Einholung von Formularen, Sicherungszweckerklärung)
  • Abwicklung der Unterschriften durch Eigentümer, Käufer oder Kreditnehmer
  • Einreichung beim Grundbuchamt zur Eintragung
  • Auf Wunsch: Betreuung von Löschungen oder Abtretungen bestehender Grundschulden

Wie läuft eine Grundschuldbestellung ab?

  1. Datenübermittlung: Der Darlehensnehmer oder Käufer übermittelt dem Notar die Finanzierungsunterlagen (Bankformular, Grundbuchdaten etc.).
  2. Vertragserstellung: Der Notar entwirft die Grundschuldbestellung nach Vorgaben der Bank.
  3. Beurkundung: Die Grundschuld wird notariell beurkundet – persönlich oder in Vertretung.
  4. Eintragung: Der Notar reicht den Antrag beim Grundbuchamt ein und überwacht die Eintragung.
  5. Kaufpreiszahlung / Auszahlung: Nach Eintragung kann das Darlehen ausgezahlt bzw. der Kaufpreis gezahlt werden.

Typische Anwendungsfälle

  1. Finanzierung eines Immobilienkaufs über eine Bank
  2. Nachträgliche Beleihung einer bereits im Eigentum stehenden Immobilie
  3. Umschuldung oder Anschlussfinanzierung bei Bankwechsel

Drei Beispiele aus der Praxis

  1. Grundschuldbestellung beim Immobilienkauf
    Ein Käufer erwirbt eine Eigentumswohnung und finanziert sie über eine Bank. Ich beurkunde die Grundschuld zeitnah nach dem Kaufvertrag und reiche sie zur Eintragung ein, sodass die Bank rechtzeitig auszahlen kann.
  2. Nachträgliche Grundschuld für eine Modernisierung
    Eine Eigentümerin möchte ihre Immobilie modernisieren und nimmt ein Darlehen auf. Ich gestalte die Grundschuldbestellung entsprechend dem Bankformular und begleite die Eintragung ins Grundbuch.
  3. Ablösung alter Grundschuld bei Umschuldung
    Ein Hausbesitzer wechselt zu einer neuen Bank mit besseren Konditionen. Ich betreue sowohl die Löschung der alten Grundschuld als auch die Bestellung der neuen – abgestimmt mit beiden Kreditinstituten.

Sie benötigen eine Grundschuld zur Finanzierung oder möchten eine bestehende ändern oder löschen lassen?

Dann begleite ich Sie zuverlässig – mit rechtssicherer Gestaltung, zügiger Abwicklung und enger Abstimmung mit Ihrer Bank. Vertrauen Sie auf eine präzise Umsetzung Ihrer Finanzierung.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Was ist eine Grundschuld und wozu dient sie?

    Eine Grundschuld ist eine dingliche Belastung eines Grundstücks, mit der Kredite oder sonstige Forderungen besichert werden. Anders als die Hypothek ist sie nicht akzessorisch an eine bestimmte Forderung gebunden und kann flexibel für verschiedene Darlehen genutzt oder auch getilgt und neu bestellt werden.

  • Wie läuft die Bestellung einer Grundschuld ab?

    Darlehensvertrag: Sie schließen einen Kreditvertrag mit Ihrer Bank.

    Notartermin: Der Notar beurkundet die Bestellung der Grundschuld (§ 873 BGB).

    Registeranmeldung: Der Notar leitet die Urkunde ans Grundbuchamt weiter und sorgt für die Eintragung. Erst mit dem Grundbucheintrag entsteht die Sicherheit für die Bank.

  • Was kostet die notariell beurkundete Grundschuldbestellung?

    Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert (in der Regel dem Darlehensbetrag) und sind im GNotKG festgelegt. Üblich sind rund 1,0 % bis 1,5 % des besicherten Betrags, zuzüglich der Registergebühren und Auslagen. Vorab erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung.

  • Wie kann eine Grundschuld gelöscht oder freigegeben werden?

    Nach vollständiger Rückzahlung der gesicherten Forderung stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Mit dieser beurkundeten Zustimmung meldet der Notar die Löschung im Grundbuch an. Erst danach ist Ihr Grundstück wieder unbelastet.

  • Kann ich eine bestehende Grundschuld umschulden oder umwandeln?

    Ja. Eine bestehende Grundschuld kann durch Rangtausch oder Erhöhung/Minderung angepasst werden. Dafür beurkundet der Notar eine Änderungs- oder Umschuldungsvereinbarung und veranlasst die entsprechende Registeränderung. So behalten Sie die Flexibilität bei Finanzierungs­änderungen.