Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Gründung von Kapitalgesellschaften – rechtssicher mit notarieller Unterstützung

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Gründung von Kapitalgesellschaften – rechtssicher mit notarieller Unterstützung

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Ob GmbH, UG oder AG: Wer ein Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft gründen möchte, muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen – von der Satzung bis zur Handelsregistereintragung. Die notarielle Beurkundung ist dabei nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern sorgt auch für Transparenz, Haftungssicherheit und eine saubere Struktur von Anfang an.

Als Notar begleite ich Sie bei der gesamten Gründung – von der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags bis zur Eintragung im Handelsregister.

Welche Gesellschaftsformen zählen zu den Kapitalgesellschaften?

Die häufigsten Kapitalgesellschaften in Deutschland sind:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • UG (haftungsbeschränkt) – auch „Mini-GmbH“ genannt
  • AG (Aktiengesellschaft)
  • SE (Societas Europaea)

Diese Gesellschaftsformen haben gemeinsam, dass sie eine eigene juristische Person darstellen – mit einer vom Gesellschaftervermögen getrennten Haftung.

Notarielle Schritte bei der Gründung

  1. Beratung zur passenden Gesellschaftsform
  2. Gestaltung oder Prüfung des Gesellschaftsvertrags (Satzung)
  3. Notarielle Beurkundung der Gründung
  4. Beglaubigung der Gesellschafterliste und Handelsregisteranmeldung
  5. Einreichung aller Unterlagen beim Registergericht
  6. Begleitung bis zur erfolgreichen Eintragung

Ich kläre mit Ihnen auch Fragen zur Geschäftsadresse, Stammkapital, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterstruktur, damit der Start reibungslos verläuft.

Typische Anwendungsfälle

  1. Gründung einer GmbH durch Einzelperson oder mehrere Gesellschafter
  2. Startup-Gründung mit Investoreneinstieg (Seed oder Series A)
  3. Gründung einer UG für kleinere Geschäftsprojekte mit geringem Startkapital
  4. Familiengesellschaften zur Verwaltung von Vermögen oder Immobilien

Drei Beispiele aus der Praxis

  1. GmbH-Gründung mit individuellen Satzungsregelungen
    Ein Freiberufler möchte seine Tätigkeit in eine GmbH überführen, inklusive Sonderregelungen zur Gewinnverwendung. Ich passe den Gesellschaftsvertrag entsprechend an und führe die notarielle Beurkundung samt Anmeldung durch.
  2. UG-Gründung mit späterer Umwandlung in GmbH
    Ein junges Gründerteam startet mit einer haftungsbeschränkten UG. Ich erkläre die Voraussetzungen, formuliere den Gesellschaftsvertrag und begleite später auch die Kapitalerhöhung zur GmbH.
  3. AG-Gründung im Rahmen eines Beteiligungsmodells
    Ein Unternehmer plant die Gründung einer kleinen Aktiengesellschaft zur Beteiligung seiner Mitarbeiter. Ich beurkunde die Satzung und begleite die Eintragung mit Blick auf Kapitalstruktur, Vorstand und Aufsichtsrat.

Ihre Vorteile mit notarieller Unterstützung

  • Rechtssichere Satzung und Registeranmeldung
  • Klarheit über Haftung, Kapital und Vertretung
  • Beratung zur Struktur und Mitbestimmung
  • Zügige Abwicklung und Kommunikation mit dem Registergericht
  • Vermeidung formaler Fehler mit späteren Folgen

Sie möchten eine GmbH, UG oder AG gründen und suchen rechtliche Sicherheit ab dem ersten Schritt?

Dann begleite ich Sie gern – von der Planung bis zur Eintragung. Mit Erfahrung, Präzision und dem Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Muss ich zur Gründung einer GmbH oder UG zum Notar?

    Ja. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie GmbH, UG oder AG muss notariell beurkundet werden. Auch die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt durch den Notar. Ohne diesen Schritt entsteht die Gesellschaft nicht wirksam – weder rechtlich noch steuerlich.

  • Wie viel Stammkapital brauche ich?

    Für die GmbH sind mindestens 25.000€ Stammkapital erforderlich, wobei 12.500€ bei der Gründung eingezahlt werden müssen.

    Für die UG (haftungsbeschränkt) reicht ein symbolisches Startkapital ab 1, in der Praxis sind 500–1.000 € üblich. Allerdings muss jährlich ein Teil des Gewinns zur Kapitalbildung zurückgelegt werden.

  • Kann ich eine GmbH oder UG auch allein gründen?

    Ja. Sowohl GmbH als auch UG können von einer Einzelperson gegründet werden. Die Gesellschaft wird dann als „Ein-Personen-GmbH“ bzw. „Ein-Personen-UG“ geführt. Auch hier ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich – ich stelle Ihnen gern eine passende Vorlage zur Verfügung und berate bei individuellen Regelungen.

  • Wie lange dauert die Gründung?

    Nach der Beurkundung dauert es in der Regel einige Tage bis wenige Wochen, bis die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Die genaue Dauer hängt u. a. von der Bankverbindung für die Kapitaleinzahlung, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Bearbeitungszeit des Amtsgerichts ab.

  • Kann ich vor Eintragung schon tätig werden?

    Ja, Sie können bereits im Namen der „GmbH in Gründung“ (GmbH i. G.) auftreten – jedoch haften Sie in dieser Phase noch persönlich. Die volle Haftungsbeschränkung gilt erst nach der Eintragung im Handelsregister. Ich erkläre Ihnen, was Sie in dieser Übergangszeit beachten sollten.