
Generalvollmachten – umfassende Handlungsfähigkeit rechtlich sicher regeln

Generalvollmachten – umfassende Handlungsfähigkeit rechtlich sicher regeln
Anliegen auswählenMit einer Generalvollmacht übertragen Sie einer anderen Person umfassende Vertretungsmacht – für nahezu alle rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten. Sie ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie möchten, dass jemand in Ihrem Namen rechtsverbindlich handeln kann, z. B. bei längerer Abwesenheit, Krankheit oder im Alter.
Als Notar unterstütze ich Sie dabei, Ihre Generalvollmacht rechtssicher, individuell und klar abgegrenzt zu formulieren – und dabei Missbrauch oder Missverständnisse zu vermeiden.
Was ist eine Generalvollmacht?
Eine Generalvollmacht ermächtigt die bevollmächtigte Person, alle rechtlich zulässigen Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen – außer solchen, die höchstpersönlicher Natur sind (z. B. Eheschließung, Testament). Sie gilt über den Tod hinaus, wenn dies so vereinbart ist, und umfasst typischerweise:
- Vermögensangelegenheiten (Bankgeschäfte, Verträge, Immobilien)
- Behördengänge und Vertretung gegenüber Institutionen
- Entscheidungen über Wohnsitz und Aufenthaltsort
- Unternehmen, Gesellschaftsanteile, Steuern
Wann ist eine Generalvollmacht sinnvoll?
- bei längeren Auslandsaufenthalten oder beruflicher Abwesenheit
- bei gesundheitlicher Vorsorge (als Alternative zur gesetzlichen Betreuung)
- zur Organisation und Absicherung im Alter
- in Familienunternehmen oder bei Immobilienbesitz
- wenn eine umfassende Handlungsfähigkeit durch eine Vertrauensperson gewünscht ist
Warum sollte die Generalvollmacht notariell beurkundet werden?
- Nur eine notarielle Generalvollmacht wird von Banken, Behörden und Gerichten uneingeschränkt anerkannt
- Sie ist zwingend erforderlich für Grundbuch- und Unternehmensgeschäfte
- Der Notar prüft Ihre Geschäftsfähigkeit, was spätere Streitigkeiten verhindert
- Sie erhalten beglaubigte Ausfertigungen, die im Rechtsverkehr voll wirksam sind
- Auf Wunsch erfolgt die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Welche Leistungen übernehme ich als Notar?
- Beratung über Inhalt, Reichweite und Risiken
- Individuelle Formulierung der Vollmacht nach Ihren Bedürfnissen
- Beurkundung und Erläuterung in verständlicher Sprache
- Verknüpfung mit Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung
- Registrierung und Ausfertigung für Bevollmächtigte
Typische Anwendungsfälle
- Unternehmer regelt umfassende Vertretung im Krankheitsfall
- Seniorin überträgt alle Vertretungsrechte auf ihren Sohn
- Ehepartner bevollmächtigen sich gegenseitig ohne Einschränkungen
Drei Beispiele aus der Praxis
- Unternehmer mit Auslandsbezug
Ein Unternehmer möchte, dass sein Prokurist in seiner Abwesenheit vollumfänglich handeln kann – auch bei Bankgeschäften und Unternehmensverträgen. Ich beurkunde eine weitreichende Generalvollmacht mit präziser Begrenzung auf geschäftliche Kontexte. - Generalvollmacht im Alter mit Immobilienbezug
Eine ältere Frau möchte ihre Tochter bevollmächtigen, bei Bedarf auch das Elternhaus zu verkaufen und Verträge zu schließen. Ich beurkunde eine Generalvollmacht mit Grundbuchbefugnis und beuge gleichzeitig Missbrauch durch Formulierungspräzision vor. - Ehepaar mit gegenseitiger Generalvollmacht
Ein Ehepaar möchte sich gegenseitig vollumfänglich vertreten können, falls einer plötzlich ausfällt. Ich formuliere zwei spiegelbildliche Generalvollmachten, die im Alltag, bei Krankheit und auch über den Tod hinaus gelten.
Sie möchten sicherstellen, dass eine vertraute Person in Ihrem Sinne handeln kann – in allen Lebenslagen?
Dann begleite ich Sie gern – mit einer rechtssicheren, klar strukturierten Generalvollmacht, die Vertrauen schafft und vorausschauend gestaltet ist.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Was ist der Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht?
Eine Generalvollmacht ist besonders weitreichend und erlaubt der bevollmächtigten Person, nahezu alle Rechtsgeschäfte für Sie zu übernehmen – auch wenn Sie noch geschäftsfähig sind. Eine Vorsorgevollmacht wird dagegen meist erst dann aktiv, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können. Beide Vollmachten können sich ergänzen – ich berate Sie zur passenden Lösung.
Gilt eine Generalvollmacht auch über den Tod hinaus?
Nur, wenn dies ausdrücklich im Text geregelt ist. Ich achte auf eine klare Formulierung, wenn Sie möchten, dass Ihre Vertrauensperson auch nach Ihrem Tod weiterhin handlungsfähig bleibt – etwa zur Abwicklung von Bankgeschäften oder Verträgen.
Muss die Vollmacht notariell beurkundet werden?
Für viele Zwecke (z. B. Immobiliengeschäfte, Unternehmensvertretung, Handelsregisteranmeldungen) ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Auch Banken und Behörden akzeptieren häufig nur notariell beurkundete Generalvollmachten. Sie bietet zudem größtmögliche Rechtssicherheit.
Kann ich eine Generalvollmacht widerrufen?
Ja. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Generalvollmacht jederzeit widerrufen – auch gegenüber Dritten. Ich unterstütze Sie dabei, den Widerruf rechtlich wirksam zu erklären und bereits ausgehändigte Ausfertigungen zurückzufordern.
Ist eine Generalvollmacht nicht gefährlich?
Eine Generalvollmacht verleiht der bevollmächtigten Person viel Macht – deshalb ist Vertrauen unerlässlich. Ich berate Sie ausführlich zu möglichen Risiken und gestalte den Text so, dass Missbrauch möglichst ausgeschlossen wird – z. B. durch Beschränkungen, Auflagen oder Kontrollmechanismen.