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Europäisches Nachlasszeugnis – Erbenstellung im europäischen Ausland nachweisen

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Europäisches Nachlasszeugnis – Erbenstellung im europäischen Ausland nachweisen

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Wenn eine verstorbene Person Vermögen im europäischen Ausland hinterlässt oder selbst dort gelebt hat, genügt ein deutscher Erbschein oft nicht. In solchen Fällen dient das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) als grenzüberschreitender Erbnachweis. Es ermöglicht Erben, ihre Rechte in anderen EU-Staaten unkompliziert geltend zu machen – z. B. gegenüber Banken, Grundbuchämtern oder Behörden.

Als Notar berate ich Sie umfassend und stelle den Antrag auf Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses für Sie – rechtssicher, effizient und mit Blick auf die länderspezifischen Anforderungen.

Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis?

Das Europäische Nachlasszeugnis (kurz: ENZ) ist ein standardisiertes EU-weites Dokument zur Feststellung der Erbenstellung in grenzüberschreitenden Nachlassfällen innerhalb der EU. Es wurde mit der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) eingeführt und gilt in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark und Irland.

Es ersetzt den nationalen Erbschein nicht, ist aber oft erforderlich, um im Ausland:

  • als Erbe anerkannt zu werden
  • Vermögen zu übertragen oder zu verkaufen
  • Auskünfte zu erhalten oder Verfügungen vorzunehmen

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Ich unterstütze Sie bei allen erforderlichen Schritten – insbesondere:

  • Beratung zur Notwendigkeit und rechtlichen Wirkung des ENZ
  • Aufnahme und Beurkundung Ihrer Erklärungen
  • Zusammenstellung der notwendigen Nachweise (z. B. Testament, Erbvertrag, Erbschein, Personenstandsurkunden)
  • Einreichung des Antrags beim zuständigen Nachlassgericht
  • ggf. Nachreichung oder Übersetzung zusätzlicher Unterlagen
  • Erläuterung der Verwendung im Ausland (z. B. in Spanien, Frankreich, Italien)

Wie läuft ein Antrag auf ein Europäisches Nachlasszeugnis ab?

  1. Beratung: Klärung, ob ein ENZ erforderlich oder sinnvoll ist (z. B. bei Immobilieneigentum im Ausland).
  2. Erstellung der Erklärung: Ich nehme Ihre Angaben zur Erbenstellung, Erbquote und Rechtswahl auf.
  3. Beurkundung: Ihre Erklärung wird notariell beurkundet – mit eidesstattlicher Versicherung.
  4. Einreichung: Ich leite den Antrag an das Nachlassgericht weiter, das das ENZ ausstellt.
  5. Verwendung: Sie können das ENZ dann im Ausland als Nachweis Ihrer Erbenstellung verwenden.

Typische Anwendungsfälle

  1. Verstorbene Person mit Immobilienbesitz im EU-Ausland (z. B. Ferienhaus in Spanien)
  2. Erben mit Wohnsitz in unterschiedlichen EU-Ländern
  3. Verstorbene mit Auslandsvermögen oder Bankkonten im EU-Raum

Drei Beispiele aus der Praxis

  1. Ferienhaus in Spanien nach dem Tod des Ehemanns
    Ein deutsches Ehepaar besitzt ein Haus an der Costa Blanca. Nach dem Tod des Mannes soll das Grundstück auf die Ehefrau übertragen werden. Ich begleite den Antrag auf Erteilung des Europäischen Nachlasszeugnisses, das anschließend von den spanischen Behörden anerkannt wird.
  2. Bankkonto in Frankreich – Erbnachweis erforderlich
    Ein Erblasser hinterlässt ein französisches Konto mit mehreren Zehntausend Euro. Die Erbin wohnt in Deutschland. Ich stelle den Antrag auf ENZ, das in Frankreich als Nachweis der Erbberechtigung akzeptiert wird – schneller als ein übersetzter deutscher Erbschein.
  3. Drei Kinder in Deutschland erben gemeinsam eine Wohnung in Italien
    Eine Verstorbene mit Wohnsitz in Deutschland hinterlässt ihren Kindern eine Wohnung in der Toskana. Ich unterstütze die Miterben bei der Erstellung eines gemeinsamen Antrags auf ENZ und der weiteren Verwendung gegenüber italienischen Behörden.

Sie benötigen einen Nachweis Ihrer Erbenstellung im europäischen Ausland?

Dann begleite ich Sie gern – mit rechtssicherer Antragstellung, klarer Dokumentation und der nötigen länderspezifischen Erfahrung. Vertrauen Sie auf eine notarielle Unterstützung, die Grenzen überwindet.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • In welchen Ländern gilt das Europäische Nachlasszeugnis?

    Das ENZ gilt in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland. Es wird dort anerkannt, ohne dass weitere Verfahren oder Übersetzungen zwingend nötig sind – z. B. in Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, den Niederlanden, Polen oder Portugal.

  • Ersetzt das ENZ den deutschen Erbschein?

    Nein. Das ENZ ergänzt, aber ersetzt den deutschen Erbschein nicht. Es dient ausschließlich dem Nachweis der Erbenstellung im europäischen Ausland. Für Vorgänge in Deutschland – etwa Grundbuchumschreibungen – ist in der Regel weiterhin ein Erbschein oder notarielles Testament erforderlich.

  • Wie lange ist das Europäische Nachlasszeugnis gültig?

    Das ENZ hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab Ausstellung. Es kann jedoch erneut ausgestellt oder verlängert werden, sofern die Erbenstellung weiterhin besteht. Für einzelne Vorgänge im Ausland genügt meist ein einmaliges Vorlegen.

  • Wer darf das ENZ beantragen?

    Das Europäische Nachlasszeugnis kann von gesetzlichen oder eingesetzten Erben, Vermächtnisnehmern oder Testamentsvollstreckern beantragt werden – auch über den Notar. In Miterbengemeinschaften kann entweder ein gemeinschaftlicher Antrag gestellt werden oder ein einzelner Miterbe mit Vollmacht.

  • Welche Unterlagen sind für den Antrag erforderlich?

    In der Regel werden benötigt:

    • Sterbeurkunde
    • Nachweise zur Erbfolge (z. B. Testament, Erbvertrag, ggf. Erbschein)
    • Angaben zu den Erben und deren Wohnsitz
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Angaben zum Auslandsvermögen (z. B. Grundstück, Konto)

    Ich unterstütze Sie bei der Zusammenstellung und sorge für eine korrekte Antragstellung.