
Erbverträge – verbindlich vorsorgen mit rechtlicher Klarheit

Erbverträge – verbindlich vorsorgen mit rechtlicher Klarheit
Anliegen auswählenEin Erbvertrag ist eine besonders verbindliche Form der Nachlassregelung. Anders als ein Testament kann er nicht einseitig widerrufen werden – er bietet deshalb Planungssicherheit für beide Seiten. Vor allem bei komplexen familiären oder wirtschaftlichen Verhältnissen – etwa in Patchwork-Familien, bei Unternehmensnachfolgen oder Schenkungen mit Gegenleistungen – ist ein Erbvertrag oft das richtige Instrument.
Als Notar berate ich Sie umfassend und gestalte Erbverträge, die rechtlich ausgewogen, klar formuliert und auf Ihre individuelle Lebenssituation zugeschnitten sind.
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen zwischen mindestens zwei Personen – in der Regel zwischen einem künftigen Erblasser und einer oder mehreren begünstigten Personen. Er muss notariell beurkundet werden (§ 2276 BGB) und ist verbindlich, sobald er geschlossen wurde.
Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht ohne Zustimmung des Vertragspartners geändert oder widerrufen werden. Das schafft Verlässlichkeit – etwa bei gegenseitigen Versorgungszusagen, vorweggenommenen Schenkungen oder langfristigen Absprachen.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Als Notar bin ich neutraler Berater und sichere die rechtliche Ausgewogenheit. Ich übernehme:
- rechtliche Prüfung der familiären, finanziellen und steuerlichen Ausgangslage
- individuelle Beratung zu Inhalt, Form und Wirkung des Erbvertrags
- Gestaltung konkreter Regelungen (z. B. Erbeinsetzung, Pflichtteilsverzicht, Gegenleistungen)
- Beurkundung des Erbvertrags und Anmeldung beim Zentralen Testamentsregister
- Beratung zu ergänzenden Dokumenten (z. B. Vollmachten, Testamente, Übergabeverträge)
Wie läuft ein Erbvertrag beim Notar ab?
- Beratung & Vorbereitung: Sie schildern Ihre Ziele – etwa eine gerechte Erbfolge, Versorgung oder Schenkung mit Auflagen.
- Vertragsentwurf: Ich entwerfe auf dieser Basis einen Erbvertrag, der rechtlich stimmig und verständlich ist.
- Beurkundung: Alle Beteiligten unterschreiben in einem gemeinsamen Termin vor dem Notar.
- Verwahrung & Registrierung: Der Vertrag wird beim Nachlassgericht verwahrt und im Zentralen Testamentsregister registriert.
Typische Anwendungsfälle
- Verbindliche Erbeinsetzung gegen Pflege oder Unterstützung
- Pflichtteilsverzicht gegen Vorabvermögensübertragung
- Regelung der Unternehmensnachfolge oder Familienimmobilien
Drei Beispiele aus der Praxis
- Erbvertrag zwischen Eltern und Kind mit Pflichtteilsverzicht
Eltern übertragen zu Lebzeiten eine Immobilie auf ihren Sohn. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser, auf seinen Pflichtteil im späteren Erbfall zu verzichten. Ich gestalte einen Erbvertrag mit Gegenleistung, klarer Regelung zur Vor- und Nacherbschaft und Sicherung der Elterninteressen. - Unverheiratetes Paar regelt wechselseitige Erbfolge
Ein langjähriges Paar möchte sich gegenseitig absichern, ohne zu heiraten. Ich beurkunde einen Erbvertrag, der dem länger lebenden Partner das Erbe sichert – mit steuerlichen Überlegungen und Pflichtteilsklauseln gegenüber den Eltern. - Unternehmer regelt Nachfolge mit Übergabe gegen Versorgungszusage
Ein Unternehmer überträgt frühzeitig die Geschäftsanteile an seinen Sohn. Im Erbvertrag verpflichtet sich dieser zu einer lebenslangen Versorgung (z. B. durch Nießbrauch und Unterhalt) und erhält im Gegenzug die Erbeinsetzung. Ich begleite die Gestaltung und Absicherung der Rechte beider Seiten.
Sie möchten eine verbindliche Nachfolgeregelung treffen, die rechtlich Bestand hat?
Dann begleite ich Sie gern – mit einer individuell gestalteten, ausgewogenen und rechtssicheren Lösung. Vertrauen Sie auf eine notarielle Begleitung, die Ihre Wünsche respektiert und Klarheit für alle Beteiligten schafft.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Ein Testament kann einseitig verfasst und jederzeit widerrufen werden. Ein Erbvertrag dagegen ist ein bindender Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen, z. B. zwischen einem Erblasser und einem eingesetzten Erben. Änderungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich – das schafft Verlässlichkeit für beide Seiten.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Ein Erbvertrag ist besonders geeignet, wenn gegenseitige Verpflichtungen oder Gegenleistungen vereinbart werden – etwa eine Pflegeverpflichtung gegen Erbeinsetzung, ein Pflichtteilsverzicht gegen Vorabvermögen oder eine Unternehmensnachfolge. Auch unverheiratete Paare nutzen häufig Erbverträge zur gegenseitigen Absicherung.
Kann ein Erbvertrag widerrufen oder geändert werden?
Grundsätzlich nicht einseitig. Änderungen oder ein Widerruf sind nur möglich, wenn alle vertraglich gebundenen Personen zustimmen – oder wenn dies ausdrücklich im Vertrag vorbehalten wurde. Ich berate Sie dazu, wie viel Flexibilität im Vertrag sinnvoll und rechtlich möglich ist.
Wird ein Erbvertrag beim Nachlassgericht hinterlegt?
Ja. Nach der Beurkundung wird der Erbvertrag auf Wunsch in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben. In jedem Fall wird er beim Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert, sodass er im Erbfall zuverlässig aufgefunden wird.
Was kostet ein Erbvertrag beim Notar?
Die Notarkosten richten sich nach dem Vermögenswert, der im Erbvertrag geregelt wird, und sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Ich informiere Sie gerne im Vorfeld über die voraussichtlichen Kosten und mögliche Auswirkungen auf spätere Gebühren (z. B. Erbschein).