Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Erbscheinsanträge – Nachweis der Erbenstellung mit notarieller Unterstützung

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Erbscheinsanträge – Nachweis der Erbenstellung mit notarieller Unterstützung

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Nach dem Tod eines Angehörigen benötigen Erben häufig einen Erbschein, um ihre Stellung gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt nachzuweisen. Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt – auf Antrag. Als Notar unterstütze ich Sie bei der formgerechten Antragstellung, übernehme die Beglaubigung Ihrer Erklärungen und leite den Antrag direkt an das zuständige Nachlassgericht weiter. So ersparen Sie sich Unsicherheiten, Rückfragen oder unnötige Verzögerungen.

Was ist ein Erbschein?

Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das die Erbenstellung und ggf. die Erbquoten einer oder mehrerer Personen belegt. Er ist oft erforderlich, wenn:

  • kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt
  • Grundstücke im Grundbuch umgeschrieben werden sollen
  • Banken, Versicherungen oder Behörden einen Erbnachweis verlangen

Ein Erbschein kann auf Alleinerben, Miterbengemeinschaften oder Teilerben ausgestellt werden. Bei mehreren Erben ist auch ein gemeinschaftlicher Erbschein möglich.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Ich berate Sie zum richtigen Antragsweg und unterstütze bei:

  • der Erstellung und Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung zur Erbenstellung
  • dem Ausfüllen und Einreichen des Erbscheinsantrags beim Nachlassgericht
  • der Prüfung der Nachfolge – insbesondere bei handschriftlichen Testamenten oder gesetzlicher Erbfolge
  • der Kommunikation mit dem Nachlassgericht bei Rückfragen
  • auf Wunsch: weiterer erbrechtlicher Beratung zu Pflichtteilen, Erbauseinandersetzung, Testamenten oder Vollmachten

Wie läuft ein Erbscheinsantrag beim Notar ab?

  1. Beratung: Ich kläre mit Ihnen, ob ein Erbschein wirklich notwendig ist (z. B. bei notariellem Testament oft nicht erforderlich).
  2. Datenaufnahme: Wir erheben alle relevanten Angaben zu Erben, Testament, Vermögen, Familienverhältnissen.
  3. Eidesstattliche Versicherung: Sie geben beim Notar eine eidesstattliche Erklärung ab – Voraussetzung für die gerichtliche Ausstellung.
  4. Weiterleitung an das Nachlassgericht: Ich leite den Antrag formgerecht ein und begleite die weitere Kommunikation bei Bedarf.

Typische Anwendungsfälle

  1. Grundbuchumschreibung nach dem Tod eines Elternteils
  2. Nachweis gegenüber Banken oder Versicherungen bei gesetzlicher Erbfolge
  3. Abwicklung einer Erbengemeinschaft bei mehreren Miterben

Drei Beispiele aus der Praxis

  1. Alleinerbe beantragt Erbschein für Hausübertragung
    Nach dem Tod der Mutter erbt der Sohn ein Einfamilienhaus, es existiert nur ein handschriftliches Testament. Ich unterstütze ihn bei der eidesstattlichen Versicherung und reiche den Antrag auf Alleinerbschein beim zuständigen Gericht ein – zur anschließenden Grundbuchänderung.
  2. Geschwister als Miterben beantragen gemeinschaftlichen Erbschein
    Zwei Geschwister erben gemeinsam von ihrem Vater ohne Testament. Ich formuliere den Antrag auf einen gemeinschaftlichen Erbschein nach gesetzlicher Erbfolge, beurkunde die Versicherung und leite alles zentral an das Nachlassgericht weiter.
  3. Ehegatte beantragt Erbschein trotz Berliner Testament
    Ein Ehepaar hatte ein gemeinschaftliches Testament verfasst, aber nicht notariell beurkundet. Die Ehefrau überlebt und möchte den Nachlass ordnungsgemäß regeln. Ich prüfe das Testament, beurkunde ihre Erklärung zur Erbenstellung und begleite das gerichtliche Verfahren.

Sie benötigen einen Erbschein zur Nachlassabwicklung oder Grundbuchumschreibung?

Dann begleite ich Sie gern – mit rechtlicher Klarheit, strukturierter Antragstellung und reibungsloser Abwicklung gegenüber dem Nachlassgericht. Vertrauen Sie auf eine notarielle Unterstützung, die Sicherheit schafft.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Wann brauche ich einen Erbschein?

    Ein Erbschein ist erforderlich, wenn Sie Ihre Erbenstellung nachweisen müssen, etwa gegenüber dem Grundbuchamt, Banken, Versicherungen oder Behörden – insbesondere dann, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt. Bei notariellen Verfügungen ist der Erbschein häufig entbehrlich.

  • Kann ich den Erbscheinsantrag beim Notar stellen – oder muss ich zum Gericht?

    Sie können den Erbscheinsantrag direkt beim Notar stellen. Ich beurkunde Ihre eidesstattliche Versicherung zur Erbenstellung und leite den Antrag vollständig an das zuständige Nachlassgericht weiter. Ein persönlicher Gang zum Gericht ist in der Regel nicht erforderlich.

  • Was kostet ein Erbschein?

    Die Kosten für den Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses und sind gesetzlich festgelegt (GNotKG). Hinzu kommen die Notarkosten für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung. Ich informiere Sie gern vorab über die voraussichtlichen Gesamtkosten.

  • Wie lange dauert es, bis der Erbschein ausgestellt wird?

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Nachlassgericht und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Praxis dauert es meist zwischen 2 und 8 Wochen. Ich begleite Sie während des gesamten Verfahrens und unterstütze bei Rückfragen oder Nachforderungen durch das Gericht.

  • Können mehrere Erben einen gemeinsamen Erbschein beantragen?

    Ja. Bei mehreren Miterben kann ein gemeinschaftlicher Erbschein ausgestellt werden. Dafür müssen alle Erben den Antrag mittragen und die eidesstattliche Versicherung abgeben – das kann ebenfalls über den Notar erfolgen.