
Erbausschlagung – eine Erbschaft gezielt und rechtssicher ablehnen

Erbausschlagung – eine Erbschaft gezielt und rechtssicher ablehnen
Anliegen auswählenNicht jede Erbschaft ist ein Gewinn. In manchen Fällen überwiegen Schulden, rechtliche Risiken oder familiäre Konflikte. In solchen Situationen besteht die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen. Als Notar unterstütze ich Sie dabei, die Ausschlagung fristgerecht, formwirksam und rechtlich sicher zu erklären – damit Sie ungewollte Verpflichtungen vermeiden.
Was bedeutet Erbausschlagung?
Wer als Erbe eingesetzt ist – durch gesetzliche Erbfolge oder durch Testament –, tritt automatisch in die Rechtsstellung des Erblassers ein, sobald dieser verstirbt. Das umfasst nicht nur Vermögen, sondern auch Schulden. Wer die Erbschaft nicht annehmen möchte, muss sie ausdrücklich ausschlagen – und zwar innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist.
Die Ausschlagung muss öffentlich beglaubigt, d. h. entweder vor dem Nachlassgericht oder durch einen Notar erklärt werden.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Ich unterstütze Sie bei der:
- rechtlichen Einschätzung, ob eine Ausschlagung sinnvoll oder nötig ist
- formgerechten Erklärung zur Erbausschlagung
- Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf der Ausschlagungserklärung
- Weiterleitung an das zuständige Nachlassgericht
- Beratung zu Alternativen (z. B. Haftungsbegrenzung, Nachlassverwaltung)
- ggf. Ausschlagung für minderjährige Kinder (gerichtliche Genehmigung nötig)
Wie läuft eine Erbausschlagung ab?
- Beratung: Wir klären gemeinsam, ob und aus welchen Gründen Sie die Erbschaft ausschlagen wollen.
- Datenerhebung: Ich erfasse die notwendigen Angaben zur Person, Erbfall, Testament und verwandtschaftlichen Beziehung.
- Beglaubigung: Ihre Unterschrift wird von mir auf der Ausschlagungserklärung beglaubigt.
- Weiterleitung: Ich leite die Erklärung fristgerecht an das zuständige Nachlassgericht weiter.
Achtung: Fristen beachten!
Die Erbausschlagung muss innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall erfolgen.
Befand sich der Erblasser oder der Erbe im Ausland, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
Eine verspätete Ausschlagung ist in der Regel unwirksam – daher ist schnelles Handeln entscheidend.
Typische Anwendungsfälle
- Erbschaft besteht überwiegend aus Schulden
- Erbfall in einer zerrütteten Familie, mit Pflichtteilskonflikten
- Ausschlagung zugunsten eines bestimmten Verwandten (z. B. Kinder statt Eltern)
Drei Beispiele aus der Praxis
- Verschuldeter Nachlass nach dem Tod eines entfernten Onkels
Ein Mandant wird überraschend gesetzlicher Erbe eines Onkels. Nach erster Prüfung übersteigen die Schulden deutlich das Vermögen. Ich unterstütze ihn bei der formwirksamen Ausschlagung innerhalb der Sechs-Wochen-Frist. - Ehefrau schlägt zugunsten des gemeinsamen Sohnes aus
Nach dem Tod des Ehemanns möchte die Witwe die Erbschaft direkt dem Sohn zukommen lassen. Ich erkläre die rechtlichen Folgen, gestalte die Ausschlagung und begleite die Weiterleitung an das Nachlassgericht. - Minderjähriges Kind als Erbe – Eltern schlagen mit gerichtlicher Genehmigung aus
Ein Kind erbt über die gesetzliche Erbfolge von seinem Großvater. Die Eltern möchten ausschlagen, da keine Vermögenswerte vorhanden sind. Ich übernehme die notarielle Beglaubigung und begleite das familiengerichtliche Genehmigungsverfahren.
Sie möchten eine Erbschaft ausschlagen oder haben Zweifel an den Folgen einer Annahme?
Dann berate ich Sie vertrauensvoll, sachlich und rechtssicher. Ich begleite Sie bei allen nötigen Schritten – fristgerecht, formwirksam und mit Blick auf Ihre Interessen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
Die Frist beträgt 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Wenn der Erblasser oder der Erbe im Ausland lebte, verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.
Muss ich die Ausschlagung persönlich beim Gericht abgeben?
Nein, Sie können die Ausschlagung beim Notar erklären, der Ihre Unterschrift beglaubigt und die Erklärung an das Nachlassgericht weiterleitet. Sie müssen also nicht selbst zum Gericht.
Was kostet eine Erbausschlagung beim Notar?
Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses, sind jedoch in den meisten Fällen überschaubar (i. d. R. zwischen ca. 30 € und 100 € für die Beglaubigung). Ich informiere Sie gern vorab über die konkreten Kosten.
Kann ich nur einen Teil der Erbschaft ausschlagen?
Nein. Die Ausschlagung bezieht sich immer auf die gesamte Erbschaft. Es ist nicht möglich, nur Schulden auszuschlagen und Vermögen anzunehmen. Wer ausschlägt, verliert alle Rechte und Pflichten aus dem Nachlass.
Kann ich zugunsten meiner Kinder oder anderer Verwandter ausschlagen?
Ja. Eine Ausschlagung führt in der Regel dazu, dass der nächste gesetzliche Erbe nachrückt – z. B. die eigenen Kinder. Dies kann sinnvoll sein, etwa aus steuerlichen Gründen oder zur gezielten Nachfolgeregelung. Ich berate Sie dazu gern individuell.