Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Erbauseinandersetzungen – gerechte Aufteilung mit rechtlicher Klarheit

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Erbauseinandersetzungen – gerechte Aufteilung mit rechtlicher Klarheit

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Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Diese muss den Nachlass gemeinsam verwalten und später aufteilen – doch das ist oft komplex, emotional belastet und konfliktanfällig. Als Notar unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren und ausgewogenen Erbauseinandersetzung: neutral, strukturiert und mit dem Ziel, langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.

Was ist eine Erbauseinandersetzung?

Die Erbauseinandersetzung ist die Auflösung einer Erbengemeinschaft durch Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben. Sie betrifft alle Vermögenswerte des Erblassers – etwa Immobilien, Bankguthaben, Beteiligungen oder Hausrat. Damit sie rechtswirksam ist, muss sie einvernehmlich erfolgen und bestimmte Formerfordernisse einhalten – insbesondere bei Immobilien.

Eine notarielle Mitwirkung ist in vielen Fällen nicht nur sinnvoll, sondern gesetzlich erforderlich – z. B. bei der Übertragung von Grundstücken im Rahmen der Auseinandersetzung.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Als Notar unterstütze ich Sie als neutrale Stelle bei:

  • der Bestandsaufnahme des Nachlasses
  • der rechtssicheren Aufteilung von Immobilien, Vermögen und Rechten
  • der Formulierung einer Erbauseinandersetzungsvereinbarung
  • der Beurkundung und Abwicklung bei Übertragungen (z. B. Grundbuchumschreibung)
  • der Vermittlung bei unterschiedlichen Vorstellungen innerhalb der Erbengemeinschaft
  • der Kombination mit Pflichtteilsverzicht, Ausgleichsleistungen oder Nießbrauchrechten

Wie läuft eine Erbauseinandersetzung ab?

  1. Vorbesprechung: Ich kläre mit allen Erben den Nachlassbestand, rechtliche Fragen und mögliche Konfliktpunkte.
  2. Entwurf: Ich formuliere eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung, die alle Beteiligten einbindet.
  3. Beurkundung: Die Erben unterzeichnen die Vereinbarung gemeinsam – bei Grundstücken erfolgt die notarielle Beurkundung.
  4. Abwicklung: Ich betreue alle nötigen Schritte wie Grundbuchumschreibung, Auszahlung oder Löschungen.

Typische Anwendungsfälle

  1. Erbengemeinschaft nach dem Tod eines Elternteils mit Immobilienbesitz
  2. Ein Miterbe übernimmt ein Haus, andere erhalten Ausgleichszahlungen
  3. Erbengemeinschaft einigt sich auf Teilungsversteigerung und Verteilung des Erlöses

Drei Beispiele aus der Praxis

  1. Drei Geschwister erben ein Mehrfamilienhaus
    Die Erbengemeinschaft ist sich einig, dass ein Bruder das Haus übernimmt. Ich gestalte eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung mit Grundübertragung und Ausgleichszahlungen an die beiden anderen Geschwister – inkl. Grundbuchumschreibung.
  2. Nachlass wird geteilt: Vermögen an Kind 1, Immobilie an Kind 2
    Ein Vater hinterlässt eine Eigentumswohnung und ein Bankdepot. Ich helfe den beiden Kindern, eine ausgewogene Aufteilung zu finden – der eine erhält die Immobilie, der andere das Barvermögen. Die Vereinbarung wird notariell beurkundet und rechtssicher umgesetzt.
  3. Uneinigkeit in der Erbengemeinschaft – strukturierte Lösung statt Streit
    Vier entfernte Verwandte sind Erben einer vermieteten Immobilie. Nach anfänglichem Konflikt begleite ich die Erbauseinandersetzung neutral, kläre Rechtsfragen und gestalte eine Teilungsvereinbarung mit Verkauf und Verteilung des Erlöses.

Sie möchten eine Erbengemeinschaft auflösen oder suchen eine faire Regelung mit anderen Miterben?

Dann begleite ich Sie gern – mit rechtlicher Klarheit, neutraler Vermittlung und einer verlässlichen Umsetzung aller Vereinbarungen. Vertrauen Sie auf eine notarielle Unterstützung, die Lösungen schafft.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Müssen sich alle Erben über die Aufteilung einig sein?

    Ja. Eine Erbauseinandersetzung kann nur einvernehmlich erfolgen. Alle Miterben müssen der Teilung zustimmen – ansonsten bleibt die Erbengemeinschaft bestehen. Ich unterstütze Sie dabei, eine faire und rechtssichere Einigung zu erzielen.

  • Ist eine notarielle Beurkundung immer erforderlich?

    Nicht immer – aber sobald Immobilien zum Nachlass gehören, ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Auch bei hohen Vermögenswerten, Beteiligungen oder komplexen Regelungen ist die notarielle Gestaltung dringend empfehlenswert.

  • Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigen kann?

    Bleibt eine Einigung aus, können einzelne Erben eine sogenannte Teilungsversteigerung beantragen – etwa bei Immobilien. Das Verfahren ist langwierig, oft verlustreich und belastend. Eine einvernehmliche Lösung mit notariellem Vertrag ist fast immer die bessere Alternative.

  • Können Ausgleichszahlungen vereinbart werden, wenn ein Erbe mehr erhält?

    Ja. Solche Ausgleichsregelungen sind üblich und können individuell im Erbauseinandersetzungsvertrag geregelt werden – z. B. wenn ein Erbe eine Immobilie übernimmt und die anderen eine Ausgleichszahlung erhalten. Ich achte dabei auf eine rechtlich ausgewogene Gestaltung.

  • Was kostet eine Erbauseinandersetzung beim Notar?

    Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und dem Umfang der beurkundeten Leistungen. Ich erstelle Ihnen gern vorab eine transparente Kostenschätzung – insbesondere bei Immobilien oder komplexen Konstellationen.