Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

testEheverträge – klare Regelungen für eine starke Partnerschaft

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testEheverträge – klare Regelungen für eine starke Partnerschaft

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Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Zeichen verantwortungsvoller Planung. Paare, die ihre Vermögensverhältnisse, Unterhaltsregelungen oder Altersabsicherung individuell gestalten möchten, können dies durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag rechtssicher tun – vor der Hochzeit oder während der Ehe.

Als Notar helfe ich Ihnen, Ihre persönlichen Vorstellungen in klare, faire und rechtlich tragfähige Vereinbarungen zu übersetzen. So schaffen Sie Sicherheit – unabhängig davon, ob die Ehe lebenslang bestehen bleibt oder im Fall einer Trennung klare Regeln gelten sollen.

Was ist ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist ein Vertrag zwischen Ehegatten oder Verlobten, in dem sie abweichende Regelungen vom gesetzlichen Güterstand treffen oder weitere familienrechtliche Aspekte individuell vereinbaren. Er muss notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB), um wirksam zu sein.

Was kann im Ehevertrag geregelt werden?

  • Güterstand: Wahl zwischen Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft
  • Unterhalt: Regelungen zu Trennungsunterhalt oder nachehelichem Unterhalt
  • Versorgungsausgleich: Vereinbarungen zur Rententeilung im Scheidungsfall
  • Vermögensaufteilung: Zuweisung bestimmter Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Unternehmen)
  • Erbrechtliche Aspekte: z. B. wechselseitige Erbeinsetzung oder Pflichtteilsverzicht

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

  • bei Unternehmensbeteiligungen oder erheblichem Anfangsvermögen eines Ehepartners
  • bei gravierenden Einkommens- oder Vermögensunterschieden
  • in internationalen Ehen oder bei Auslandsbezug
  • bei Patchwork-Familien, um Kinder abzusichern
  • zur Vermeidung strittiger Scheidungsverfahren

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Ich begleite Sie mit neutraler rechtlicher Beratung bei:

  • der gemeinsamen Besprechung Ihrer Ziele und Vorstellungen
  • der rechtlichen Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit der gewünschten Regelungen
  • der Erstellung eines maßgeschneiderten Vertragsentwurfs
  • der notariellen Beurkundung mit ausführlicher Erläuterung des Inhalts
  • auf Wunsch: Verbindung mit erbrechtlichen oder vorsorgenden Regelungen

Wie läuft der Abschluss eines Ehevertrags ab?

  1. Beratung: Beide Partner (auch einzeln möglich) erhalten eine verständliche rechtliche Einordnung.
  2. Vertragsentwurf: Ich erstelle einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Vertragsentwurf.
  3. Beurkundung: In einem gemeinsamen Termin wird der Vertrag erläutert und notariell beurkundet.
  4. Verwahrung & Kopien: Sie erhalten Ausfertigungen, die bei Bedarf auch langfristig rechtlich Bestand haben.

Klassische Anwendungsfälle

  1. Ehe zwischen Unternehmer und Angestellter mit modifizierter Zugewinngemeinschaft
  2. Zweite Ehe mit Kindern aus erster Ehe – Gütertrennung zum Schutz des Erbes
  3. Internationales Paar mit Wohnsitz in Deutschland – Regelung des anzuwendenden Rechts

Beispiele aus der Praxis

  1. Ehevertrag mit Ausschluss des Zugewinns
    Ein Unternehmer möchte seine Firma im Fall einer Scheidung rechtlich absichern. Ich entwerfe einen Ehevertrag mit Gütertrennung und individuellem Unterhaltskonzept.
  2. Ehevertrag bei Patchwork-Familie mit erbrechtlichen Regelungen
    Ein Paar mit Kindern aus früheren Beziehungen möchte sicherstellen, dass im Erbfall klare Verhältnisse herrschen. Ich kombiniere den Ehevertrag mit einer erbvertraglichen Lösung.
  3. Vor der Hochzeit: Ehevertrag für internationales Paar
    Ein deutsch-französisches Paar mit geplantem Wohnsitz in München möchte die Vermögensverhältnisse frühzeitig klären. Ich berate zu internationalem Güterrecht und beurkunde den Ehevertrag vor der Eheschließung.

Sie möchten Ihre Ehe auf ein rechtlich sicheres Fundament stellen – mit einem Vertrag, der zu Ihrer Lebenssituation passt?

Dann begleite ich Sie gern – mit einer individuellen, neutralen und rechtssicheren Gestaltung Ihres Ehevertrags. Vertrauen Sie auf meine notarielle Erfahrung in allen Lebenslagen.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Kann man einen Ehevertrag auch vor der Hochzeit abschließen?

    Ja – ein Ehevertrag kann bereits vor der Eheschließung abgeschlossen werden. In diesem Fall wird er mit Wirksamkeit ab dem Hochzeitstag vereinbart. Auch nach der Hochzeit ist ein Ehevertrag jederzeit möglich.

  • Können wir den Ehevertrag später ändern oder anpassen?

    Ja. Ein Ehevertrag kann jederzeit einvernehmlich geändert oder aufgehoben werden – allerdings nur durch eine erneute notarielle Beurkundung. Das gilt auch für Teiländerungen, z. B. bei Anpassung des Güterstands oder Unterhaltsregelungen.

  • Ist ein Ehevertrag nur bei Scheidung relevant?

    Nein – ein Ehevertrag kann auch bei Tod eines Ehepartners, bei Erbschafts- oder Schenkungsfragen oder bei ehelicher Vermögensverwaltung eine wichtige Rolle spielen. Er schafft nicht nur Absicherung im Krisenfall, sondern auch Klarheit im Alltag.

  • Ist ein Ehevertrag immer sinnvoll?

    Nicht zwingend. Das gesetzliche Ehemodell (Zugewinngemeinschaft) passt in vielen Fällen gut. Ein Ehevertrag ist besonders dann sinnvoll, wenn erhebliche Vermögensunterschiede, Unternehmensbeteiligungen, Kinder aus früheren Ehen oder internationale Bezüge bestehen. Ich berate Sie, ob in Ihrer Situation ein Vertrag empfehlenswert ist.

  • Was kostet ein Ehevertrag beim Notar?

    Die Kosten richten sich nach dem Gesamtvermögen beider Ehegatten und sind gesetzlich im GNotKG geregelt. In den meisten Fällen bewegen sich die Notarkosten im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich. Ich informiere Sie gern vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.