

Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen führen oder sich daran beteiligen, braucht es klare Regeln – über Rechte, Pflichten, Entscheidungen und Exit-Szenarien. Genau das leisten Beteiligungsvereinbarungen, auch Shareholder Agreements genannt.
Als Notar begleite ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung, Beurkundung und Einbindung solcher Vereinbarungen in Ihre Gesellschaftsstruktur – transparent, neutral und mit Erfahrung im Unternehmens- und Beteiligungsrecht.
Was ist eine Beteiligungsvereinbarung?
Eine Beteiligungsvereinbarung ist ein vertraglicher Zusatz zum Gesellschaftsvertrag oder eine ergänzende Regelung zwischen Gesellschaftern und/oder Investoren, die insbesondere folgende Punkte regelt:
- Stimmrechte und Entscheidungsprozesse
- Mitverkaufsrechte (Tag-along, Drag-along)
- Vesting, Lock-up, Exit-Szenarien
- Informations- und Kontrollrechte
- Finanzierungsrunden und Verwässerungsschutz
- Vertraulichkeit und Wettbewerbsverbote
- Vertragsstrafen oder Abfindungsregelungen
Viele dieser Klauseln gehen über die Standardregelungen der Satzung hinaus und schaffen Vertrauen sowie rechtliche Stabilität, gerade bei Startups, Joint Ventures oder Familiengesellschaften.
Wann ist notarielle Mitwirkung sinnvoll oder notwendig?
- Bei der Kombination mit satzungsrelevanten Inhalten, etwa Stimmrechtsbindungen, Gewinnverteilung oder Kapitalmaßnahmen
- Wenn Beteiligungsverträge mit der Satzung verschränkt sind (z. B. als Anhang)
- Wenn ein Gesellschafterwechsel unmittelbar bevorsteht
- Zur rechtssicheren Dokumentation von Einlagen, Bedingungen oder Rücktrittsrechten
- Für Investorenverträge mit Wandlungsrechten oder Beteiligungsoptionen
Ich prüfe, ob und in welchem Umfang eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung notwendig oder empfehlenswert ist – und begleite die Umsetzung mit Blick auf Gesellschaftsrecht und Registerpraxis.
Drei Beispiele aus der Praxis
- Beteiligung eines Investors mit Stimmrechtsschutz
Ein Investor beteiligt sich an einer GmbH mit einem Minderheitsanteil. Ich begleite die Vertragsgestaltung mit Zustimmungsvorbehalten, Verkaufsrechten und Informationspflichten, abgestimmt auf die Satzung. - Gründervereinbarung mit Vesting und Exit-Klauseln
Ein Startup-Team schließt eine Beteiligungsvereinbarung ab, die regelt, was bei Ausscheiden eines Mitgründers geschieht. Ich berate zur Rückübertragung von Anteilen (Reverse Vesting) und sorge für eine gerichtsfeste Gestaltung. - Joint Venture zweier Familienunternehmen
Zwei Unternehmen gründen gemeinsam eine GmbH. Ich gestalte ein Shareholder Agreement mit Stimmrechtsparität, Kapitalnachschusspflichten und Klauseln zur Auflösung oder Übernahme.
Ihre Vorteile mit notarieller Unterstützung
- Klar strukturierte Verträge, die rechtlich Bestand haben
- Abstimmung mit Gesellschaftsvertrag und Handelsregister
- Vermeidung von Konflikten durch eindeutige Regelungen
- Erfahrung in Beteiligungsverträgen für Startups, Mittelstand und Joint Ventures
- Vertrauliche, unabhängige Beratung aller Beteiligten
Sie planen eine Beteiligung, ein Investment oder möchten klare Regeln unter Gesellschaftern schaffen?
Dann begleite ich Sie gern – mit neutraler Expertise, rechtssicherer Umsetzung und einem Blick für wirtschaftlich faire Lösungen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Was ist der Unterschied zwischen Gesellschaftsvertrag und Shareholder Agreement?
Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) regelt die grundlegende Struktur der Gesellschaft und ist beim Handelsregister hinterlegt.
Ein Shareholder Agreement ist eine ergänzende Vereinbarung zwischen Gesellschaftern oder Investoren, oft mit vertraulichen Zusatzregelungen wie Exit-Klauseln, Vesting oder Stimmrechtsbindungen. Beide Dokumente sollten aufeinander abgestimmt sein – ich unterstütze Sie dabei.Muss ein Shareholder Agreement notariell beurkundet werden?
Nicht immer – aber in bestimmten Fällen ja:
- Wenn es Regelungen enthält, die den Gesellschaftsvertrag faktisch ändern oder ergänzen (z. B. Stimmrechte, Kapitalpflichten)
- Wenn es mit einer Geschäftsanteilsübertragung verbunden ist
- Wenn es Einlagen- oder Abfindungsansprüche betrifft
Ich prüfe, ob eine Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich oder empfehlenswert ist.
Können wir ein Shareholder Agreement auch ohne Notar abschließen?
Ja, sofern es rein schuldrechtliche Vereinbarungen enthält und keine Beurkundungspflicht besteht. Aber: Ohne notarielle Mitwirkung besteht das Risiko, dass zentrale Klauseln formunwirksam oder nicht durchsetzbar sind.
Ich berate Sie zur sicheren Gestaltung, auch wenn keine formale Beurkundung notwendig ist.
Was ist „Vesting“ und wie wird es rechtssicher geregelt?
„Vesting“ bedeutet: Geschäftsanteile sollen nur nach und nach endgültig übertragen oder abgesichert werden – z. B. wenn ein Mitgründer eine bestimmte Zeit aktiv bleibt.
Ich gestalte rechtssichere Rückübertragungsregelungen (Reverse Vesting) mit Widerrufs- oder Rücktrittsrechten, damit die Regelung zivilrechtlich wirksam und registerfähig ist.
Was kostet ein Shareholder Agreement beim Notar?
Die Kosten richten sich nach dem Wert der Beteiligung und dem Umfang der notariellen Mitwirkung.
Eine reine Beglaubigung einzelner Unterschriften ist kostengünstig (ab ca. 60–150 €), eine vollständige Beurkundung mit Registeranmeldung kann mehrere hundert Euro betragen.
Ich informiere Sie vorab transparent und verbindlich.