Dunkelblauer Hintergrund mit Muster

Begründung von Erbbaurechten – Eigentum auf Zeit mit rechtlicher Sicherheit

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Begründung von Erbbaurechten – Eigentum auf Zeit mit rechtlicher Sicherheit

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Das Erbbaurecht ermöglicht es, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu nutzen – oft über Jahrzehnte hinweg. Grundstückseigentümer behalten das Eigentum am Boden, während der Erbbauberechtigte das „Bauwerkseigentum“ erhält. Die rechtssichere Begründung eines Erbbaurechts erfordert die notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch. Als Notar gestalte ich diese Verträge für Kommunen, Kirchen, Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen – ausgewogen, transparent und nachhaltig.

Was ist ein Erbbaurecht?

Ein Erbbaurecht ist ein veräußerliches und belastbares Recht, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen – meist über 50 bis 99 Jahre. Es wird in einem eigenen Grundbuchblatt geführt und erlaubt es, Eigentum am Gebäude unabhängig vom Grundstück zu haben.

Der Erbbauberechtigte zahlt dafür regelmäßig einen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Am Ende der Laufzeit kann das Erbbaurecht verlängert oder der Rückfall geregelt werden.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar?

Die Begründung eines Erbbaurechts ist komplex und muss individuell gestaltet werden. Ich übernehme unter anderem:

  • Beratung beider Parteien (Eigentümer & Erbbauberechtigter) zur Struktur und Laufzeit
  • Entwurf und Beurkundung des Erbbaurechtsvertrags
  • Regelung von Erbbauzins, Heimfall, Rückbau, Vertragsverlängerung, Vorkaufsrecht etc.
  • Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch
  • ggf. Koordination mit Banken bei Grundschuldbestellungen auf das Erbbaurecht

Wie läuft die Begründung eines Erbbaurechts ab?

  1. Vorbesprechung & Konzept: Beide Parteien klären Ziele und Rahmenbedingungen (z. B. Laufzeit, Zins, Bebauung).
  2. Vertragsentwurf: Ich entwerfe den Erbbaurechtsvertrag nach rechtlichen Vorgaben und individuellen Bedürfnissen.
  3. Beurkundung: Der Vertrag wird notariell beurkundet.
  4. Grundbucheintragung: Ich veranlasse die Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch.
  5. Nachbetreuung: Bei Bedarf begleite ich auch spätere Änderungen, Verlängerungen oder Übertragungen.

Typische Anwendungsfälle

  1. Kirchen oder Kommunen vergeben Erbbaurechte für Wohnbauprojekte
  2. Private Eigentümer möchten das Grundstück in der Familie behalten, aber Baurechte vergeben
  3. Stiftungen und gemeinnützige Organisationen nutzen Erbbaurechte zur langfristigen Bindung

Drei Beispiele aus der Praxis

  1. Erbbaurecht für ein Einfamilienhaus auf kirchlichem Grund
    Eine Kirchengemeinde vergibt ein Erbbaurecht für ein Baugrundstück an eine junge Familie. Ich gestalte einen ausgewogenen Vertrag mit Regelungen zu Zins, Laufzeit (99 Jahre) und Rückübertragung nach Ablauf.
  2. Stadt vergibt Erbbaurechte an einen Bauträger
    Eine Kommune stellt Grundstücke für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung. Ich entwerfe den Erbbaurechtsvertrag mit wirtschaftlichen und städtebaulichen Vorgaben, beurkunde die Verträge mit dem Bauträger und überwache die Eintragung.
  3. Privatperson sichert den Familienbesitz
    Ein Grundstückseigentümer möchte sein Grundstück langfristig in der Familie halten, aber einem Verwandten ermöglichen, darauf zu bauen. Ich gestalte ein familieninternes Erbbaurecht mit besonderen Rückfallklauseln und individuell abgestimmtem Zins.

Sie möchten ein Erbbaurecht begründen, vergeben oder übernehmen?

Dann begleite ich Sie gern – mit einem rechtssicheren Vertrag, fairer Interessenwahrung und einer zuverlässigen Eintragung im Grundbuch. Vertrauen Sie auf Erfahrung, Sorgfalt und eine ausgewogene Gestaltung.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Was ist ein Erbbaurecht und wozu dient es?

    Ein Erbbaurecht gewährt Ihnen das langfristige Nutzungsrecht an einem Grundstück, ohne dass Sie das Eigentum daran erwerben müssen. Es eignet sich insbesondere für Bauherren, die auf fremdem Grund ihr Haus errichten wollen, oder für Kommunen und Kirchen, die Flächen nutzen und dennoch Eigentümer bleiben möchten.

  • Wie läuft die notarielle Begründung eines Erbbaurechts ab?

    Vertragsentwurf: Der Notar erstellt den Erbbaurechtsvertrag, in dem Laufzeit, Erbbauzins, Rechte und Pflichten geregelt sind.

    Beurkundung: Beide Parteien unterzeichnen in Anwesenheit des Notars (§ 873 BGB).

    Grundbuchanmeldung: Der Notar meldet das Erbbaurecht zur Eintragung ins Grundbuch an. Damit entsteht das dingliche Recht gegenüber Dritten.

  • Wie lange kann ein Erbbaurecht laufen?

    Erbbaurechte werden meist für 30 bis 99 Jahre vereinbart, können aber auch kürzer oder länger festgelegt werden. Am Ende der Laufzeit fällt das Gebäude in der Regel an den Grundstückseigentümer zurück, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.

  • Was ist der Erbbauzins und wie wird er festgesetzt?

    Der Erbbauzins ist das Entgelt, das der Erbbauberechtigte periodisch (meist jährlich) an den Grundstückseigentümer zahlt. Er bemisst sich nach Höhe und Lage des Grundstücks sowie den marktüblichen Konditionen. Im Vertrag werden Anpassungs‐ und Indexierungsklauseln festgelegt, um den Zins langfristig angemessen zu gestalten.

  • Kann ein Erbbaurecht übertragen oder belastet werden?

    Ja. Das Erbbaurecht ist veräußerlich und beleihbar, ähnlich wie Eigentum. Für eine Übertragung oder Bestellung einer Grundschuld auf dem Erbbaurecht bedarf es jedoch jeweils der notariellen Beurkundung und Eintragung ins Erbbaurechtsgrundbuch.