
Adoptionen – rechtlich sicher und verantwortungsvoll begleiten

Adoptionen – rechtlich sicher und verantwortungsvoll begleiten
Anliegen auswählenEine Adoption ist weit mehr als ein rechtlicher Schritt – sie ist Ausdruck einer familiären Bindung, die dauerhaft wirken soll. Ob Stiefkindadoption, Adoption durch Lebenspartner oder Erwachsenenadoption: Die rechtlichen Voraussetzungen sind hoch, der Ablauf komplex – und in jedem Fall notariell zu begleiten.
Als Notar unterstütze ich Sie dabei, den Adoptionsantrag rechtssicher, vollständig und formgerecht zu stellen. Ich erkläre Ihnen den Ablauf, achte auf alle gesetzlichen Anforderungen und begleite Sie bis zur gerichtlichen Entscheidung.
Wann ist eine Adoption möglich?
Eine Adoption bedeutet, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind (oder Erwachsenen) ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis entsteht – mit allen Rechten und Pflichten. Sie ist möglich bei:
- Stiefkindadoption (z. B. durch den neuen Ehepartner eines Elternteils)
- Adoption durch unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare
- Adoption durch Einzelpersonen
- Erwachsenenadoption (z. B. bei engen, gewachsenen sozialen Bindungen)
Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Ich begleite Sie bei:
- der rechtlichen Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Adoption zulässig ist
- der Erstellung und Beurkundung des Adoptionsantrags
- der formgerechten Zustimmungserklärungen (z. B. der leiblichen Eltern, des Kindes oder Ehepartners)
- der Weiterleitung an das zuständige Familiengericht
- auf Wunsch: Verknüpfung mit Namensregelungen, Sorgerecht, Erbregelung
Wie läuft das Adoptionsverfahren ab?
- Beratung: Ich erkläre Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen und prüfe Ihre individuelle Situation.
- Erklärung & Zustimmung: Ich beurkunde den Antrag sowie alle erforderlichen Zustimmungen (z. B. der Mutter oder des Anzunehmenden).
- Weiterleitung ans Gericht: Ich leite alle Dokumente ans Familiengericht weiter, das abschließend entscheidet.
- Gerichtliche Anhörung: Das Gericht prüft das Kindeswohl bzw. die persönliche Verbundenheit (bei Erwachsenenadoption) und spricht ggf. die Adoption aus.
Typische Anwendungsfälle
- Stiefkindadoption durch den neuen Ehepartner eines Elternteils
- Adoption eines Kindes in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
- Erwachsenenadoption zur rechtlichen Absicherung einer gewachsenen Familienbindung
Beispiele aus der Praxis
- Stiefkind wird adoptiert – biologische Mutter stimmt zu
Ein Mann möchte das Kind seiner Ehefrau adoptieren, zu dem er seit Jahren eine enge Bindung hat. Ich beurkunde die Zustimmung der Mutter und des Kindes (ab 14 Jahren) und leite den Antrag zum Familiengericht weiter. - Adoption in gleichgeschlechtlicher Ehe
Ein verheiratetes Frauenpaar möchte gemeinsam Eltern eines Kindes werden. Ich begleite die Adoption durch die Partnerin der leiblichen Mutter mit allen nötigen Zustimmungen und gerichtlicher Weiterleitung. - Erwachsenenadoption aus familiärer Verbundenheit
Ein kinderloses Ehepaar möchte den Neffen, der seit Jahren wie ein Sohn lebt, als Kind annehmen – auch zur erbrechtlichen Absicherung. Ich berate zu Form, Wirkung und Erbfolge und übernehme die notarielle Beurkundung des Antrags.
Sie möchten ein Kind oder einen Erwachsenen adoptieren und benötigen rechtliche Unterstützung?
Dann begleite ich Sie gern – neutral, vertrauensvoll und rechtlich fundiert. Ich sorge für einen reibungslosen Ablauf und sichere Gestaltung aller nötigen Erklärungen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Kann man auch ohne Trauschein adoptieren?
Ja – Einzelpersonen dürfen adoptieren, ebenso unverheiratete Paare unter bestimmten Voraussetzungen. Allerdings ist bei der gemeinsamen Adoption durch unverheiratete Paare die Rechtslage eingeschränkt: Meist ist nur die Stiefkindadoption durch einen Partner zulässig. Ich prüfe für Sie, was in Ihrer Konstellation möglich ist.
Wann ist eine notarielle Mitwirkung erforderlich?
Eine Adoption muss vom Familiengericht ausgesprochen werden. Der Antrag und die notwendigen Zustimmungserklärungen müssen jedoch notariell beurkundet werden, z. B. die Zustimmung der leiblichen Eltern, des Kindes (ab 14 Jahren) und ggf. des Ehepartners des Annehmenden. Ich begleite Sie durch diesen formalen Teil des Verfahrens.
Können auch Erwachsene adoptiert werden?
Ja. Die Adoption von Erwachsenen ist rechtlich möglich, etwa wenn ein dauerhaftes, familiäres Verhältnis besteht. Häufig dient sie der erbrechtlichen oder emotionalen Absicherung. Das Familiengericht prüft die persönliche Verbundenheit sorgfältig – die Zustimmung der leiblichen Eltern ist hier nicht erforderlich.
Was ist der Unterschied zwischen einer Adoption und einer Vormundschaft?
Eine Adoption begründet ein dauerhaftes Eltern-Kind-Verhältnis mit allen Rechten und Pflichten – auch erbrechtlich. Eine Vormundschaft oder Pflegschaft ist dagegen zeitlich begrenzt und dient der rechtlichen Vertretung, nicht der familiären Eingliederung.
Wie lange dauert ein Adoptionsverfahren?
Nach der notariellen Beurkundung reichen Sie den Antrag beim Familiengericht ein. Die Dauer des Verfahrens hängt vom Einzelfall ab, liegt aber meist zwischen 3 und 9 Monaten. Bei Stiefkindadoptionen ist die Dauer häufig kürzer als bei Fremdadoptionen. Ich begleite Sie auf Wunsch bis zur Entscheidung.