Modernes Mehrparteienhaus in Neubaugebiet

Unsere Leistungen im Immobilienrecht

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Der Erwerb, die Entwicklung oder die Übertragung von Immobilien ist oft mit komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen verbunden. Wir begleiten Sie als erfahrene Notare bei sämtlichen immobilienrechtlichen Vorgängen – von der Vertragsgestaltung bis zur Grundbucheintragung – rechtssicher, transparent und verlässlich.

Immobilienrecht – rechtliche Klarheit bei Grundstück, Haus und Wohnung

Das Immobilienrecht ist einer der zentralen Tätigkeitsbereiche notarieller Arbeit. Ob beim Kauf eines Hauses, der Finanzierung einer Eigentumswohnung oder der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses: Immobiliengeschäfte sind komplex, werthaltig und rechtlich sensibel – und erfordern eine notarielle Begleitung, die für Sicherheit auf allen Seiten sorgt.

Als Notar gestalte und beurkunde ich alle wesentlichen Vorgänge rund um Immobilien – transparent, unparteiisch und rechtssicher. Ich begleite Käufer, Verkäufer, Bauträger, Projektentwickler und Familien bei der Vertragsgestaltung, Grundbucheintragung und Abwicklung ihrer Vorhaben – vom Einfamilienhaus bis zum städtebaulichen Großprojekt.

Typische Themen im Immobilienrecht

  • Kaufverträge über Grundstücke, Wohnungen und Häuser
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden zur Darlehenssicherung
  • Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Begründung und Übertragung von Erbbaurechten
  • Übertragungen innerhalb der Familie (z. B. Schenkungen oder vorweggenommene Erbfolge)
  • Tauschverträge und Flächenkorrekturen zwischen Eigentümern
  • Projektentwicklungen und städtebauliche Verträge

Tätigkeiten eines Notars im Immobilienrecht

  • bei privaten Immobilienkäufen und -verkäufen
  • bei familieninternen Übertragungen oder Erbschaften
  • im Rahmen größerer Bau- oder Entwicklungsprojekte
  • bei Finanzierungen, Teilungen oder rechtlichen Nachträgen

Sie planen ein Immobiliengeschäft oder möchten bestehende Eigentumsverhältnisse rechtssicher regeln?

Dann begleite ich Sie gerne – mit langjähriger Erfahrung, strukturiertem Vorgehen und einer transparenten Abwicklung vom Vertragsentwurf bis zur Grundbuchumschreibung.

Ob privater Immobilienkauf, familiäre Übertragung oder komplexes Bauvorhaben – wir stehen Ihnen als verlässliche Partner in allen immobilienrechtlichen Fragen zur Seite.

Dazugehörige Leistungen

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Warum ist bei Immobiliengeschäften ein Notar erforderlich?

    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Verträge über Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen notariell beurkundet werden müssen (§ 311b BGB). Der Notar sorgt für rechtliche Klarheit, schützt alle Beteiligten vor übereilten Entscheidungen und kümmert sich um die ordnungsgemäße Abwicklung – bis zur Eintragung im Grundbuch.

  • Was prüft oder gestaltet der Notar im Immobilienrecht?

    Der Notar ist unabhängiger Ansprechpartner für alle Vertragsparteien. Er entwirft oder prüft Verträge, klärt rechtliche Risiken, erläutert Rechte und Pflichten, sorgt für gesetzlich vorgeschriebene Inhalte (z. B. Auflassung, Fälligkeitsregelungen, Löschungsbewilligungen) und übernimmt die Kommunikation mit Grundbuchamt und Behörden.

  • Wann sollte ich den Notar kontaktieren – erst wenn alles verhandelt ist?

    Nein – der Notar kann bereits im Vorfeld beratend unterstützen, etwa bei der Auswahl geeigneter Regelungen oder bei rechtlich sensiblen Konstellationen (z. B. Vorverkaufsrechte, Finanzierung, Vormerkungen, Erbbaurecht). Eine frühe Kontaktaufnahme spart Zeit, verhindert Fehler – und sichert den reibungslosen Ablauf der späteren Beurkundung.