
Unsere Leistungen im Immobilienrecht

Unsere Leistungen im Immobilienrecht
Anliegen auswählenDer Erwerb, die Entwicklung oder die Übertragung von Immobilien ist oft mit komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen verbunden. Wir begleiten Sie als erfahrene Notare bei sämtlichen immobilienrechtlichen Vorgängen – von der Vertragsgestaltung bis zur Grundbucheintragung – rechtssicher, transparent und verlässlich.
Immobilienrecht – rechtliche Klarheit bei Grundstück, Haus und Wohnung
Das Immobilienrecht ist einer der zentralen Tätigkeitsbereiche notarieller Arbeit. Ob beim Kauf eines Hauses, der Finanzierung einer Eigentumswohnung oder der Aufteilung eines Mehrfamilienhauses: Immobiliengeschäfte sind komplex, werthaltig und rechtlich sensibel – und erfordern eine notarielle Begleitung, die für Sicherheit auf allen Seiten sorgt.
Als Notar gestalte und beurkunde ich alle wesentlichen Vorgänge rund um Immobilien – transparent, unparteiisch und rechtssicher. Ich begleite Käufer, Verkäufer, Bauträger, Projektentwickler und Familien bei der Vertragsgestaltung, Grundbucheintragung und Abwicklung ihrer Vorhaben – vom Einfamilienhaus bis zum städtebaulichen Großprojekt.
Typische Themen im Immobilienrecht
- Kaufverträge über Grundstücke, Wohnungen und Häuser
- Bestellung und Löschung von Grundschulden zur Darlehenssicherung
- Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
- Begründung und Übertragung von Erbbaurechten
- Übertragungen innerhalb der Familie (z. B. Schenkungen oder vorweggenommene Erbfolge)
- Tauschverträge und Flächenkorrekturen zwischen Eigentümern
- Projektentwicklungen und städtebauliche Verträge
Tätigkeiten eines Notars im Immobilienrecht
- bei privaten Immobilienkäufen und -verkäufen
- bei familieninternen Übertragungen oder Erbschaften
- im Rahmen größerer Bau- oder Entwicklungsprojekte
- bei Finanzierungen, Teilungen oder rechtlichen Nachträgen
Sie planen ein Immobiliengeschäft oder möchten bestehende Eigentumsverhältnisse rechtssicher regeln?
Dann begleite ich Sie gerne – mit langjähriger Erfahrung, strukturiertem Vorgehen und einer transparenten Abwicklung vom Vertragsentwurf bis zur Grundbuchumschreibung.
Ob privater Immobilienkauf, familiäre Übertragung oder komplexes Bauvorhaben – wir stehen Ihnen als verlässliche Partner in allen immobilienrechtlichen Fragen zur Seite.
Beurkundung öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zwischen Investoren und Kommunen zur Umsetzung städtebaulicher Ziele (z. B. Erschließung, Ausgleichsmaßnahmen).
Begleitung komplexer Immobilienprojekte vom Ankauf über die Umsetzung baurechtlicher Vorgaben und die Gestaltung nachbarrechtlicher Verhältnisse bis zum Verkauf – in enger Abstimmung mit Planern, Investoren und Behörden.
Beurkundung von Immobilientauschverträgen – z. B. zwischen Familienangehörigen, Nachbarn oder Projektpartnern.
Notarielle Gestaltung von Schenkungen, vorweggenommenen Erbfolgen oder Ausgleichszahlungen – unter Berücksichtigung von Steuer- und Pflichtteilsfragen.
Gestaltung und Eintragung von Erbbaurechten einschließlich dinglicher Absicherung und vertraglicher Gestaltung zwischen Erbbaurechtsgeber und -nehmer.
Bestellung und Abtretung von Grundschulden sowie sonstigen Sicherheiten – in enger Abstimmung mit finanzierenden Banken.
Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum mit rechtlich klaren Regelungen zur Nutzung, Verwaltung und Kostentragung.
Erstellung und Betreuung komplexer Vertragswerke für Bauträger und Erwerber – einschließlich Teilungserklärung, Baubeschreibung und Zahlungsplan.
Beurkundung und rechtssichere Abwicklung von Kaufverträgen über Wohnungen, Häuser, Grundstücke und gewerbliche Immobilien.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Warum ist bei Immobiliengeschäften ein Notar erforderlich?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Verträge über Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen notariell beurkundet werden müssen (§ 311b BGB). Der Notar sorgt für rechtliche Klarheit, schützt alle Beteiligten vor übereilten Entscheidungen und kümmert sich um die ordnungsgemäße Abwicklung – bis zur Eintragung im Grundbuch.
Was prüft oder gestaltet der Notar im Immobilienrecht?
Der Notar ist unabhängiger Ansprechpartner für alle Vertragsparteien. Er entwirft oder prüft Verträge, klärt rechtliche Risiken, erläutert Rechte und Pflichten, sorgt für gesetzlich vorgeschriebene Inhalte (z. B. Auflassung, Fälligkeitsregelungen, Löschungsbewilligungen) und übernimmt die Kommunikation mit Grundbuchamt und Behörden.
Wann sollte ich den Notar kontaktieren – erst wenn alles verhandelt ist?
Nein – der Notar kann bereits im Vorfeld beratend unterstützen, etwa bei der Auswahl geeigneter Regelungen oder bei rechtlich sensiblen Konstellationen (z. B. Vorverkaufsrechte, Finanzierung, Vormerkungen, Erbbaurecht). Eine frühe Kontaktaufnahme spart Zeit, verhindert Fehler – und sichert den reibungslosen Ablauf der späteren Beurkundung.