Geschäftsfrau spricht bei einer Unternehmenssitzung vor Kollegen

Handels- und Gesellschaftsrecht

Geschäftsfrau spricht bei einer Unternehmenssitzung vor Kollegen

Handels- und Gesellschaftsrecht

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Ob Unternehmensgründung, Satzungsänderung, Kapitalmaßnahme oder Anteilsübertragung – im wirtschaftlichen Alltag stellen sich regelmäßig Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, die eine notarielle Begleitung erforderlich oder empfehlenswert machen.

Als Notar unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gründung, Strukturierung und Umgestaltung Ihres Unternehmens – mit Erfahrung, Sorgfalt und einem Blick für praxistaugliche Lösungen.

Wann ist notarielle Mitwirkung erforderlich?

In vielen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Notars zwingend vor, etwa bei:

  • Gründung und Satzung von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG, UG)
  • Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
  • Änderungen von Unternehmensverträgen oder -sitz
  • Verkäufen und Übertragungen von GmbH-Anteilen
  • Umwandlungen, Verschmelzungen oder Spaltungen nach dem UmwG
  • Registeranmeldungen von Geschäftsführern, Prokura oder Satzungsänderungen

Ich begleite diese Vorgänge mit neutraler rechtlicher Beratung und sorge für eine formwirksame, zügige und registerkonforme Umsetzung.

Meine Leistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht

In meiner notariellen Praxis begleite ich Sie insbesondere bei:

  • Gründung von GmbH, UG und AG
  • Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen, Einbringung, Sachkapital)
  • Veräußerung und Verpfändung von Gesellschaftsanteilen
  • Beteiligungsverträgen (z. B. Shareholder Agreements)
  • Umwandlungen, Verschmelzungen und Liquidationen
  • Handelsregisteranmeldungen aller Art
  • Betreuung von Personengesellschaften und Holdings
  • Start-up-Begleitung und rechtssichere Investorenstrukturen

Dabei stehe ich auch in engem Austausch mit Ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern – oder stelle auf Wunsch den Kontakt zu erfahrenen Partnern aus meinem Netzwerk her.

Rechtssicherheit, Klarheit und Effizienz

Ich unterstütze Sie bei allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen mit dem Ziel, dass Ihre unternehmerischen Entscheidungen rechtlich tragfähig, klar dokumentiert und ohne unnötige Verzögerungen umgesetzt werden können. Dabei profitieren Sie von:

  • Rechtssicherer Gestaltung unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorgaben
  • Digital vorbereiteten Abläufen und elektronischer Registeranmeldung
  • Neutraler Beratung bei Interessenkonflikten zwischen Gesellschaftern
  • Transparenter Kostenstruktur und zügiger Abwicklung

Sie planen eine Gründung, eine Umstrukturierung oder möchten Ihre Gesellschaft rechtlich klarer aufstellen?

Dann begleite ich Sie gern – mit fundierter Erfahrung, neutraler Beratung und einem zuverlässigen Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Dazugehörige Leistungen

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Welche Vorgänge im Unternehmensbereich erfordern zwingend notarielle Mitwirkung?

    Notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben bei Gründungen von GmbH, UG oder AG, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen, Herabsetzungen), Veräußerung bzw. Verpfändung von Geschäftsanteilen sowie bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Spaltungen. Jede Eintragung im Handelsregister läuft über den Notar.

  • Warum sollte man den Notar früh in gesellschaftsrechtliche Prozesse einbinden?

    Frühzeitige notarielle Beratung verhindert Form‑ und Strukturfehler, klärt Zustimmungspflichten (z. B. Vorkaufsrechte) und sorgt dafür, dass Gesellschafter­beschlüsse, Satzungen und Register­anmeldungen von Anfang an rechts­sicher und effizient umgesetzt werden – ohne nachträgliche Verzögerungen oder Rückfragen des Gerichts.

  • Was leistet der Notar sonst noch im Gesellschaftsrecht?

    Darüber hinaus übernimmt der Notar die Erstellung und Beglaubigung von Beteiligungsvereinbarungen (Shareholder Agreements), Treuhand‑ und Unternehmervollmachten, Liquidationen sowie Handelsregisteranmeldungen aller Art. Er agiert neutral zwischen Gesellschaftern, berät zu Haftungs‑ und Strukturfragen und koordiniert die digitale Übermittlung ans Registergericht.