
Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht
Anliegen auswählenOb Unternehmensgründung, Satzungsänderung, Kapitalmaßnahme oder Anteilsübertragung – im wirtschaftlichen Alltag stellen sich regelmäßig Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts, die eine notarielle Begleitung erforderlich oder empfehlenswert machen.
Als Notar unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gründung, Strukturierung und Umgestaltung Ihres Unternehmens – mit Erfahrung, Sorgfalt und einem Blick für praxistaugliche Lösungen.
Wann ist notarielle Mitwirkung erforderlich?
In vielen gesellschaftsrechtlichen Konstellationen schreibt das Gesetz die Mitwirkung eines Notars zwingend vor, etwa bei:
- Gründung und Satzung von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG, UG)
- Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
- Änderungen von Unternehmensverträgen oder -sitz
- Verkäufen und Übertragungen von GmbH-Anteilen
- Umwandlungen, Verschmelzungen oder Spaltungen nach dem UmwG
- Registeranmeldungen von Geschäftsführern, Prokura oder Satzungsänderungen
Ich begleite diese Vorgänge mit neutraler rechtlicher Beratung und sorge für eine formwirksame, zügige und registerkonforme Umsetzung.
Meine Leistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht
In meiner notariellen Praxis begleite ich Sie insbesondere bei:
- Gründung von GmbH, UG und AG
- Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
- Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen, Einbringung, Sachkapital)
- Veräußerung und Verpfändung von Gesellschaftsanteilen
- Beteiligungsverträgen (z. B. Shareholder Agreements)
- Umwandlungen, Verschmelzungen und Liquidationen
- Handelsregisteranmeldungen aller Art
- Betreuung von Personengesellschaften und Holdings
- Start-up-Begleitung und rechtssichere Investorenstrukturen
Dabei stehe ich auch in engem Austausch mit Ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern – oder stelle auf Wunsch den Kontakt zu erfahrenen Partnern aus meinem Netzwerk her.
Rechtssicherheit, Klarheit und Effizienz
Ich unterstütze Sie bei allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen mit dem Ziel, dass Ihre unternehmerischen Entscheidungen rechtlich tragfähig, klar dokumentiert und ohne unnötige Verzögerungen umgesetzt werden können. Dabei profitieren Sie von:
- Rechtssicherer Gestaltung unter Einhaltung der gesetzlichen Formvorgaben
- Digital vorbereiteten Abläufen und elektronischer Registeranmeldung
- Neutraler Beratung bei Interessenkonflikten zwischen Gesellschaftern
- Transparenter Kostenstruktur und zügiger Abwicklung
Sie planen eine Gründung, eine Umstrukturierung oder möchten Ihre Gesellschaft rechtlich klarer aufstellen?
Dann begleite ich Sie gern – mit fundierter Erfahrung, neutraler Beratung und einem zuverlässigen Blick für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.
Notarielle Begleitung bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften – insbesondere OHG, KG, und GbR.
Erstellung und Einreichung aller erforderlichen Anmeldungen für das Handelsregister – inklusive Geschäftsführerbestellungen, Prokura, Sitzverlegungen und mehr.
Beurkundung und Umsetzung von Änderungen am Gesellschaftsvertrag, etwa bei Namensänderung, Sitzverlegung oder Erweiterung des Unternehmensgegenstands.
Durchführung von Kapitalerhöhungen, -herabsetzungen, Sacheinlagen und Nachschüssen – stets unter Berücksichtigung gesellschafts- und steuerrechtlicher Vorgaben.
Rechtssichere Gestaltung und Beurkundung von Kaufverträgen über Geschäftsanteile (Share Deals) oder Unternehmenswerte (Asset Deals).
Notarielle Begleitung bei Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel und anderen Umwandlungsvorgängen gemäß UmwG.
Beteiligungsvereinbarungen (Shareholder Agreements) – klare Regeln für Investoren und Gesellschafter
Ausarbeitung und Beurkundung individueller Gesellschaftervereinbarungen zur Regelung von Rechten, Pflichten und Exit-Szenarien (Shareholder Agreements).
Rechtliche Unterstützung junger Unternehmen bei Gründung, Finanzierungsrunden, Beteiligungen und der vertraglichen Absicherung von Investoreninteressen.
Gestaltung und Beurkundung von Treuhandverhältnissen – z. B. zur treuhänderischen Verwaltung von Anteilen oder Vermögenswerten.
Beurkundung von Sicherungsvereinbarungen zur Verpfändung von GmbH-Geschäftsanteilen oder anderen Beteiligungen.
Notarielle Begleitung bei der Gründung von Personengesellschaften – insbesondere GmbH, AG, UG.
Notarielle Begleitung bei der geordneten Auflösung und Abwicklung von Gesellschaften – einschließlich aller Registeranmeldungen und Beschlussfassungen.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Welche Vorgänge im Unternehmensbereich erfordern zwingend notarielle Mitwirkung?
Notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben bei Gründungen von GmbH, UG oder AG, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen, Herabsetzungen), Veräußerung bzw. Verpfändung von Geschäftsanteilen sowie bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Spaltungen. Jede Eintragung im Handelsregister läuft über den Notar.
Warum sollte man den Notar früh in gesellschaftsrechtliche Prozesse einbinden?
Frühzeitige notarielle Beratung verhindert Form‑ und Strukturfehler, klärt Zustimmungspflichten (z. B. Vorkaufsrechte) und sorgt dafür, dass Gesellschafterbeschlüsse, Satzungen und Registeranmeldungen von Anfang an rechtssicher und effizient umgesetzt werden – ohne nachträgliche Verzögerungen oder Rückfragen des Gerichts.
Was leistet der Notar sonst noch im Gesellschaftsrecht?
Darüber hinaus übernimmt der Notar die Erstellung und Beglaubigung von Beteiligungsvereinbarungen (Shareholder Agreements), Treuhand‑ und Unternehmervollmachten, Liquidationen sowie Handelsregisteranmeldungen aller Art. Er agiert neutral zwischen Gesellschaftern, berät zu Haftungs‑ und Strukturfragen und koordiniert die digitale Übermittlung ans Registergericht.