
Familienrecht – rechtlich vorsorgen, einvernehmlich regeln

Familienrecht – rechtlich vorsorgen, einvernehmlich regeln
Anliegen auswählenDas Familienrecht begleitet zentrale Lebensentscheidungen: Ehe, Partnerschaft, Trennung, Elternschaft oder Vorsorge für den Ernstfall. In all diesen Situationen sind klare rechtliche Regelungen von großer Bedeutung – sei es zur Absicherung beider Partner, zur Gestaltung von Vermögensverhältnissen oder zum Schutz gemeinsamer Kinder.
Als Notar stehe ich Ihnen als neutraler und erfahrener Berater zur Seite. Ich unterstütze Sie bei der Gestaltung und Beurkundung familienrechtlicher Verträge, begleite einvernehmliche Regelungen und sorge für rechtliche Klarheit – mit Fingerspitzengefühl, Erfahrung und rechtlicher Präzision.
Typische Themen im Familienrecht:
- Eheverträge vor oder während der Ehe (z. B. Gütertrennung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich)
- Scheidungsfolgenvereinbarungen zur einvernehmlichen Regelung von Trennung und Scheidung
- Adoptionen mit Zustimmung der Beteiligten und gerichtlicher Begleitung
- Sorge- und Umgangserklärungen bei nicht verheirateten Eltern
- Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zur Absicherung bei Krankheit oder Alter
In diesen Fällen ist notarielle Unterstützung sinnvoll:
- zur Absicherung beider Ehepartner – auch in Patchwork-Konstellationen
- zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren bei Trennung oder Scheidung
- zur Sicherung der Rechte minderjähriger Kinder
- zur Gestaltung rechtlich tragfähiger Vorsorgelösungen
- wenn klare Vereinbarungen wichtiger sind als spätere Auseinandersetzungen
Sie stehen vor einer wichtigen persönlichen Entscheidung mit rechtlicher Tragweite?
Dann begleite ich Sie gern – mit einer ausgewogenen, vertrauensvollen Beratung und rechtssicheren Verträgen, die Bestand haben.
Rechtliche Absicherung in nichtehelichen Lebensgemeinschaften, z. B. bei Immobilienerwerb oder gemeinsamen Kindern.
Notarielle Gestaltung von Übertragungen – auch unter Berücksichtigung von Pflichtteils- und Steuerfragen.
Rechtssichere Begleitung bei Adoptionen von Minderjährigen und Volljährigen.
Beurkundung der gemeinsamen Sorge sowie Anerkennung der Vaterschaft – mit persönlicher Beratung.
Gestaltung individueller Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Altersvorsorge – auch vor oder während der Ehe.
Einvernehmliche Lösungen zur Vermögensaufteilung, zum nachehelichen Unterhalt und zur Nutzung der gemeinsamen Wohnung.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Wann ist notarielle Mitwirkung im Familienrecht erforderlich?
Notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben bei Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionen sowie Sorgerechtserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen. Sie schafft Rechtssicherheit, dokumentiert Geschäftsfähigkeit und schützt beide Partner bzw. Eltern vor späteren Anfechtungen.
Was kann ich im Familienrecht beim Notar regeln?
Beim Notar lassen sich u. a. Vermögens‑ und Erbregelungen in Ehe- oder Partnerschaftsverträgen, Unterhaltsvereinbarungen, Vorsorgevollmachten sowie Sorge‑ und Umgangsrechte festschreiben. Er berät neutral und stellt sicher, dass alle Form‑ und Informationspflichten erfüllt werden.
Warum frühzeitig notarielle Beratung im Familienbereich nutzen?
Frühe notarielle Beratung ermöglicht eine vorausschauende Gestaltung – z. B. vor der Eheschließung, im Falle einer Trennung oder bei der Familiennachfolge. Sie hilft, Konflikte zu vermeiden, steuerliche Vorteile zu nutzen und langfristig tragfähige Lösungen sicherzustellen.