
Erbrecht – vorsorgen, regeln, Streit vermeiden

Erbrecht – vorsorgen, regeln, Streit vermeiden
Anliegen auswählenFragen des Erbrechts betreffen jeden Menschen – früher oder später. Ob Sie Ihren Nachlass klar und verbindlich regeln möchten oder ob Sie als Erbe, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter Unterstützung benötigen: Im Erbrecht kommt es auf Sorgfalt, Neutralität und rechtliche Präzision an. Als Notar bin ich Ihr Ansprechpartner für eine geregelte Nachfolge, klare Verfügungen und eine rechtssichere Abwicklung.
Ich berate Sie umfassend bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungen zu Lebzeiten und begleite Erben bei der Durchsetzung oder Auseinandersetzung von Erbansprüchen.
Typische Themen im Erbrecht:
- Errichtung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
- Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (z. B. Schenkung mit Nießbrauch)
- Erbauseinandersetzungen unter Miterben oder in Patchwork-Familien
- Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht
- Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
- Beratung zu Pflichtteilsansprüchen und deren Absicherung
Erbrechtliche Regelungen sind sinnvoll:
- zur Vermeidung von Streit unter Erben
- zur gezielten Absicherung von Ehepartnern, Kindern oder anderen Angehörigen
- zur steuerlichen Optimierung durch frühzeitige Übertragungen
- bei komplexen Familienverhältnissen (z. B. Patchwork, Unternehmensnachfolge)
- wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt und Unsicherheit herrscht
Sie möchten Ihren Nachlass selbst gestalten oder stehen vor einer erbrechtlichen Entscheidung?
Dann begleite ich Sie mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und rechtlicher Klarheit – bei der Vorsorge ebenso wie im Erbfall. Vertrauen Sie auf eine notarielle Beratung, die Ihre Interessen schützt und Lösungen schafft.
Beratung und Beurkundung individueller letztwilliger Verfügungen – für eine klare Nachlassregelung und zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten.
Gestaltung verbindlicher Vereinbarungen zwischen Erblasser und Erben – häufig genutzt bei Patchwork-Familien oder Unternehmensnachfolgen.
Aufnahme und Einreichung von Anträgen auf Erteilung eines Erbscheins zur Legitimation gegenüber Banken, Behörden und Grundbuchämtern.
Für grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der EU: rechtssichere Dokumentation der Erbenstellung gemäß EU-Erbrechtsverordnung.
Beurkundung der Ausschlagung der Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist – z. B. bei überschuldetem Nachlass.
Erstellung von Vereinbarungen zur einvernehmlichen Aufteilung des Nachlasses zwischen mehreren Erben – auch bei komplexen Vermögensverhältnissen.
Notarielle Gestaltung von Verzichtserklärungen zur frühzeitigen Nachlassregelung – etwa zur Absicherung der Unternehmensnachfolge oder zur Wahrung familiären Friedens.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.
Warum sollte ich im Erbfall zum Notar gehen?
Ein Notar bietet Rechtssicherheit und Neutralität: Er klärt verbindlich, wer Erbe ist, wie Pflichtteilsansprüche wirken und welche Sicherungsmechanismen (z. B. Nießbrauch, Testamentsvollstreckung) sinnvoll sind. Gerade bei komplexen Familienverhältnissen oder vermögensstarken Nachlässen verhindert die notarielle Begleitung spätere Streitigkeiten und unnötige Gerichtsverfahren.
Was macht der Notar im Erbrecht konkret für mich?
Der Notar verfasst und beurkundet Testamente, Erbverträge und Schenkungsaustragungen, berät zu Pflichtteil und vorweggenommener Erbfolge, erstellt Erbscheinsanträge und übernimmt auf Wunsch die amtliche Verwahrung und Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Er ist dabei unparteiischer Berater aller Betroffenen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich erbrechtlich zu beraten?
Bereits vor Eintritt des Erbfalls, etwa im Rahmen einer Nachlassplanung oder vor größeren familiären Vermögensübertragungen, sichert eine notarielle Beratung Ihre Wünsche ab und ermöglicht steueroptimierte Gestaltungen. Aber auch im Erbfall selbst (z. B. bei Testamentseröffnung oder Erbscheinbedarf) ist der Notar die erste Anlaufstelle für eine schnelle, rechtssichere Abwicklung.