Drei Generationen von Frauen schauen in die Kamera

Erbrecht – vorsorgen, regeln, Streit vermeiden

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Erbrecht – vorsorgen, regeln, Streit vermeiden

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Fragen des Erbrechts betreffen jeden Menschen – früher oder später. Ob Sie Ihren Nachlass klar und verbindlich regeln möchten oder ob Sie als Erbe, Miterbe oder Pflichtteilsberechtigter Unterstützung benötigen: Im Erbrecht kommt es auf Sorgfalt, Neutralität und rechtliche Präzision an. Als Notar bin ich Ihr Ansprechpartner für eine geregelte Nachfolge, klare Verfügungen und eine rechtssichere Abwicklung.

Ich berate Sie umfassend bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungen zu Lebzeiten und begleite Erben bei der Durchsetzung oder Auseinandersetzung von Erbansprüchen.

Typische Themen im Erbrecht:

  • Errichtung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen
  • Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge (z. B. Schenkung mit Nießbrauch)
  • Erbauseinandersetzungen unter Miterben oder in Patchwork-Familien
  • Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht
  • Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft
  • Beratung zu Pflichtteilsansprüchen und deren Absicherung

Erbrechtliche Regelungen sind sinnvoll:

  • zur Vermeidung von Streit unter Erben
  • zur gezielten Absicherung von Ehepartnern, Kindern oder anderen Angehörigen
  • zur steuerlichen Optimierung durch frühzeitige Übertragungen
  • bei komplexen Familienverhältnissen (z. B. Patchwork, Unternehmensnachfolge)
  • wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt und Unsicherheit herrscht

Sie möchten Ihren Nachlass selbst gestalten oder stehen vor einer erbrechtlichen Entscheidung?

Dann begleite ich Sie mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und rechtlicher Klarheit – bei der Vorsorge ebenso wie im Erbfall. Vertrauen Sie auf eine notarielle Beratung, die Ihre Interessen schützt und Lösungen schafft.

Dazugehörige Leistungen

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen – kompakt, verständlich und praxisnah.

  • Warum sollte ich im Erbfall zum Notar gehen?

    Ein Notar bietet Rechtssicherheit und Neutralität: Er klärt verbindlich, wer Erbe ist, wie Pflichtteilsansprüche wirken und welche Sicherungs­mechanismen (z. B. Nießbrauch, Testamentsvollstreckung) sinnvoll sind. Gerade bei komplexen Familien­verhältnissen oder vermögens­starken Nachlässen verhindert die notarielle Begleitung spätere Streitigkeiten und unnötige Gerichts­verfahren.

  • Was macht der Notar im Erbrecht konkret für mich?

    Der Notar verfasst und beurkundet Testamente, Erbverträge und Schenkungs­austragungen, berät zu Pflichtteil und vorweggenommener Erbfolge, erstellt Erbscheins­anträge und übernimmt auf Wunsch die amtliche Verwahrung und Registrierung im Zentralen Testaments­register. Er ist dabei unparteiischer Berater aller Betroffenen.

  • Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich erbrechtlich zu beraten?

    Bereits vor Eintritt des Erbfalls, etwa im Rahmen einer Nachlass­planung oder vor größeren familiären Vermögens­übertragungen, sichert eine notarielle Beratung Ihre Wünsche ab und ermöglicht steuer­optimierte Gestaltungen. Aber auch im Erbfall selbst (z. B. bei Testamentseröffnung oder Erbschein­bedarf) ist der Notar die erste Anlaufstelle für eine schnelle, rechtssichere Abwicklung.